Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 9*      Ausgegeben in München am 26. Juli 2016     Jahrgang 2016

 

 


Inhalt

 

39. Filmtage bayerischer Schulen 2016 vom 14. bis 16. Oktober 2016

Abschlussprüfung 2017 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Abschlussprüfung 2017  an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an  Berufsfachschulen für Sozialpflege

Abschlussprüfung 2017 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Einstufungsprüfung 2017 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen für den Prüfungstermin 2018 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Ausschreibung von Schulratsstellen

Vorbereitungsdienst für das Lehramt  an beruflichen Schulen Februar 2017 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

Ausschreibung einer Stelle für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Niederbayern

Offene Stellen

 

 





39. Filmtage bayerischer Schulen 2016
vom 14. bis 16. Oktober 2016

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juni 2016, Az. XI.8-BS4434.1-6a.68 034

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist auf die 39. Filmtage bayerischer Schulen hin. Die Anerkennung der Teilnahme durch Lehrkräfte im Hinblick auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem Dienstvorgesetzten.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

39. Filmtage bayerischer Schulen 2016

 

In diesem Jahr werden zum 39. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Fortbildungsveranstaltung für alle interessierten Lehrkräfte. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.

Einsendeschluss für Schülerfilme: 12. August 2016 (Poststempel)

 

Die 39. Filmtage finden vom 14. bis 16. Oktober 2016 in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) statt.

 

Beginn: Freitag, 14. Oktober 2016, 14.00 Uhr

Ende:     Sonntag, 16. Oktober 2016, 12.00 Uhr

 

Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den bayerischen Schulen sowie der Verein Drehort-Schule e. V.

 

Ausrichtende Schule ist die

Eichendorff-Schule Gerbrunn,

Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn

Telefon: (0931) 70 71 00, Telefax: (0931) 70 24 56

E-Mail: filmtage@vs-gerbrunn.de

 

Veranstaltungsort ist die schulnahe Mehrzweckhalle in Gerbrunn, Stefan-Krämer-Straße 22, 97218 Gerbrunn.

 

Die Leitung der Filmtage obliegt BerR Thomas Schulz aus der Eichendorff-Schule Gerbrunn.

 

Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Geldpreise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer. Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendaren und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.

 

Berücksichtigt werden ausschließlich Produktionen, die von einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung einer Lehrkraft der betreffenden Schule selbständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.

 

Die Teams, deren Filme von der Vorjury der Filmtage ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Freitag, 30. September 2016 bei der Eichendorff-Schule Gerbrunn mit Hilfe eines Onlineformulars auf www.filmtage-bayerischer-schulen.de an. Nähere Informationen über den Ablauf der Filmtage und die Unterbringungsmöglichkeiten sind ebenfalls dort einzuholen.

 

Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrern und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, dem 14. Oktober 2016 Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur – nicht verbindlichen – Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Gruppen (auch volljährige Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegt.

Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.

Die Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Kostenbeitrag von 10 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Eichendorff-Schule Gerbrunn (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung sowie der Benutzung des Hallenbades. Reisekosten können nicht erstattet werden.

Es besteht ferner Einverständnis, dass Teilnehmern an der Aus-/Fortbildungsveranstaltung Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt. Interessenten melden sich spätestens bis zum Mittwoch, 5. Oktober 2016 an der Eichendorff-Schule Gerbrunn und über FIBS an. Die Zahl der Teilnehmer für die Aus-/Fortbildungsveranstaltung ist auf 30 begrenzt.

Für die teilnehmenden Lehrkräfte schließt sich eine Fortbildung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen vom 14. bis 16. Dezember 2016 an:

Lg. 91/425 – „Filmkultur an bayerischen Schulen – medienpädagogische Fortbildung für Teilnehmer an den 39. Filmtagen der bayerischen Schulen“. Sie widmet sich in vertiefender Weise der Filmarbeit an bayerischen Schulen und insbesondere den auf den Filmtagen gezeigten Filmen. Es wird gebeten, sich rechtzeitig direkt nach den Filmtagen über FIBS anzumelden.

 

Teilnahmebedingungen für Schulfilmgruppen:

 

Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrkräfte, die sie betreut und beraten haben. Zu den Filmtagen eingeladen werden die Filmteams (maximal 5 Schüler pro Film), deren Filme von der Vorjury zugelassen wurden.

 

Das Festival bietet den Teilnehmern die Option, ihre Filme in HD-Qualität zu präsentieren.

Eingesandt werden sollten Videofilme auf MiniDV-Bändern (DV oder HDV) oder als Videodateien auf Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick) in den Formaten Quicktime, Mpeg-4 H.264, ProRes 422 in den Auflösungen 720x576, 1280x720 oder 1980x1080. Diese Formate ermöglichen eine optimale Wiedergabequalität beim Festival. Außerdem können auch Video-DVDs  eingesandt werden.

Nicht akzeptiert werden AVI- und MKV-Dateien, Video-CDs und S-Video-CDs, ebenso Videodateien, die ausschließlich zum Download zur Verfügung gestellt werden. Beim Festival wird im 16:9-Seitenverhältnis projiziert, Filme im 4:3-Format werden mit einer Letterbox versehen.

 

Die Filme müssen in der endgültigen Vorführfassung bis spätestens Freitag, 12. August 2016 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury gesandt werden:

 

Eichendorff-Schule Gerbrunn

Filmtage bayerischer Schulen

Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn.

 

Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders sowie der Filmtitel angegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen nachzureichen.

 

Alternativ können die Filme auch per WeTransfer zur Verfügung gestellt werden: WeTransfer-Link bis spätestens 12. August 2016 per Mail an filmtage@vs-gerbrunn.de

 

Zusätzlich muss sich jeder Einsender bis zum 12. August 2016 auf www.filmtage-bayerischer-schulen.de online anmelden.

 

Der Einsender bestätigt mit der Absendung des Onlineformulars, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

 

Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden.

 

Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experi- mentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen. Die eingereichten Filme sollten nicht länger als 30 Minuten dauern.

 

Auswahl der eingereichten Filme und Festlegung der Preisträger:

 

Die Vorjury, die aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft und Schülern besteht, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm („Horizonte“) gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.

 

Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 19. September 2016 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.

 

Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger der Förderpreise auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Filmpreis des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt.

 

Weitere Informationen unter:

 

www.filmtage-bayerischer-schulen.de
www.drehort-schule-ev.de
www.lagds-bayern.de

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

 

 



Abschlussprüfung 2017
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juni 2016, Az. VI.5-BS9500-5-7a.38 834

 

 

1.    Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2017 an folgendem Termin statt:

Mittwoch, 31. Mai 2017

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

 

Montag, 29. Mai 2017

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-   Deutsch          (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

-   Sozialkunde   (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

-   Englisch          (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 2. Juni 2017

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-   Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

-   Berufs- und Rechtskunde                   
(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

statt.

 

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

 

Mittwoch, 27. September 2017

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

 

Montag, 25. September 2017

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-   Deutsch                 (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

-   Sozialkunde         (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

-   Englisch                (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 29. September 2017

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-   Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

-   Berufs- und Rechtskunde                   

(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

statt.

 

2.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe.

 

3.    Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

 

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2017 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe geregelt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Abschlussprüfung 2017
an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar und an
Berufsfachschulen für Sozialpflege

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juni 2016, Az. VI.5-BS9500-3-7a.38 831

 

 

1.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2017 an folgenden Terminen statt:

 

Montag, 26. Juni 2017

8.30 bis 10.00 Uhr

Pädagogik und Psychologie

10.45 bis 12.15 Uhr

Deutsch und Kommunikation

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

 

Montag, 18. September 2016

8.30 bis 10.00 Uhr

Pädagogik und Psychologie

10.45 bis 12.15 Uhr

Deutsch und Kommunikation

 

2.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2017 an folgenden Terminen statt:

 

Montag, 26. Juni 2017

8.30 bis 9.30 Uhr

Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr

Pflege und Betreuung

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

 

Montag, 18. September 2017

8.30 bis 9.30 Uhr

Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr

Pflege und Betreuung

 

3.  Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

4.  Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Kinderpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.

 

     Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.

 

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März  2017 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 71, die Prüfungsgegenstände in § 72 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) geregelt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Abschlussprüfung 2017
an Fachakademien für Sozialpädagogik

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juni 2016, Az. VI.5-BS9500.6-8-7a.38 833

 

 

1.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

 

2.    Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

-   Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

-   Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik.

        Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

 

3.    Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

 

       Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).

       

       Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2017 bei der Schule zu beantragen.

 

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

       

        Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

4.    Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag Fach Bearbeitungszeit
Dienstag,
den 30. Mai 2017
Pädagogik/Psychologie/
Heilpädagogik
240 Minuten

Donnerstag,
den 1. Juni 2016

Theologie/Religionspädagogik
nach Konfession oder
Literatur- und Medienpädagogik
180 Minuten


 

5.     Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Einstufungsprüfung 2017 zur Aufnahme in
die Fachakademie für Sozialpädagogik

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juni 2016, Az. VI.5-BS9202-8-7a.38 835

 

 

1.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.

 

2.    Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).

 

3.    Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.

 

4.    Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2017 ist bis spätestens 24. Februar 2017 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

5.     Die Einstufungsprüfung 2017 findet am

Mittwoch, den 8. März 2017,

 

       zu folgenden Zeiten statt:

Deutsch 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Sozialkunde, Geschichte  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

6.   Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

     

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Realschulen für den Prüfungstermin 2018
nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Juni 2016, Az. IV.1-BS6154-PRA.53 287

 

 

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2018

 

I.

 

Prüfungstermine

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2016/18 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2018 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 14. November 2016 bis 10. Februar 2017 an der Seminarschule,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. März 2017 bis 7. Juli 2017 an der Seminarschule,

-   die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis 27. April 2018 an der Einsatzschule,

-   das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 15. Januar 2018 bis 2. Februar 2018 an der Seminarschule und

-   die mündliche Prüfung in der Zeit vom 16. April 2018 bis 4. Mai 2018 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Prüfungstermine im Erweiterungsfach

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2016/18, die eine Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2018 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2017 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2017/19 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2016/18 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 23. Oktober 2017 bis 15. Dezember 2017,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis 23. März 2018.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2017 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 26. Februar 2018 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 19. März 2018 bis 4. Mai 2018 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber

 

1.    sich bis spätestens 25. September 2017 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2017 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

2.    der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und

3.    mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit entweder angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, – Prüfungsamt –, 80327 München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 5. März 2018 bis 27. April 2018 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2017 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2018 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden
– hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen, ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO bei der Seminarleitung zu stellen, die diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

VI.

 

Abweichen vom allgemeinen Prüfungszeitraum

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. 2016 Nr. 29

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Juni 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.46 426

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Kissingen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I
S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 16. August 2016.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen Februar 2017 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. Juli 2016, Az. VI.2-BS9153-7a.54 446

 

 

Im Februar 2017 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), durchgeführt.

 

I.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

1.    – die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

– zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorberei- tungsdienst abzuleisten haben und

 

2.       die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

1.         Dauer und Meldeschluss

Der Vorbereitungsdienst Februar 2017 beginnt am 20. Februar 2017 und endet am 15. Februar 2019. Letzter Meldetag ist der 20. September 2016.

 

2.         Meldeverfahren

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten. Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.

 

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. 2016 Nr. 29

 

 

 



Ausschreibung von Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 5. Juli 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.75 562

 

 

A)     Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:

 

         Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

B)    Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern, in Erlangen, ist mit Wirkung vom 18. Februar 2017 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie ausgeprägte IT-Kompetenz werden vorausgesetzt. Die Lehrbefähigung muss das Fach Mathematik einschließen.

 

Erwartet wird auch, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil. Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht und in der Beratung der Schulen sowie insbesondere auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung. Zu seinem Aufgabengebiet gehören außerdem Schulbaufragen, die Vorprüfung von Schulgründungsanträgen sowie die Organisation von Prüfungen. Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Erlangen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung einer Stelle für Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 5. Juli 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.75 560

 

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:

 

         Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach

       Die Berufsschule mit Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe-Raum, Holz, Körperpflege, Metalltechnik und Wirtschaft besuchen derzeit 1.361 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Sie ist organisatorisch mit den staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege (108 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), Ernährung und Versorgung (79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), sowie mit den Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) und Sozialpädagogik (64 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. An das Schulzentrum ist auch die Staatliche Berufsoberschule Miesbach mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen angegliedert, die derzeit 60 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchen.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. 

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)  von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)   von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juli 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.68 964

 

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen“ an der Regierung von Niederbayern ist neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.

 

Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit in folgenden Aufgaben:

 

-    Staatliche Schulaufsicht für berufliche Schulen in den Fachrichtungen Sozial- und Gesundheitswesen sowie Musik, insbesondere auch Überwachung der Organisation des Schul- und Unterrichtsbetriebs

-    Staatliche Schulaufsicht für berufliche Schulen in den Fachrichtungen Floristik, Gartenbau, Landwirtschaft, Hauswirtschaft

-    Personalwesen an privaten und kommunalen Schulen der im zweiten Spiegelstrich genannten Bereiche, insbesondere schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals

-    Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen an privaten und kommunalen Schulen der im zweiten Spiegelstrich genannten Bereiche

-    Prüfungswesen in den o. g. Fachbereichen

 

Gute IT-Kenntnisse, Teamfähigkeit, vertiefte Kenntnisse in Gesundheit und Pflege, hohe Belastbarkeit, Interesse an organisatorischen Aufgaben und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Gesundheit und Pflege oder Agrar in Betracht.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungs- beauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A15 bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbung mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 19. August 2016.

 

Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Offene Stellen

Stellenausschreibung des Zweckverbands
Bayerische Landschulheime

 

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Schloss Ising, 83339 Chieming

 

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

einen Ständigen Stellvertreter/eine Ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Landschulheim Schloss Ising ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Sprachlichen Gymnasium, einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und einem Naturwissen- schaftlich-technologischen Gymnasium (ca. 420 Schüler/Schülerinnen).

 

Im Internat (mit Internatsleiterin) werden ca. 160, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 55 Schüler/Schülerinnen betreut.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Artikel 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als (stellvertretender) Behörden- vorstand und Vorgesetzter aller Beamten/Beamtinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG).

Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sind ebenso wie Verwaltungserfahrung wünschenswert.

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin, Oberstufenkoordinator/Oberstufenkoordinatorin oder Internatsleiter/Inter- natsleiterin an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Telefon: 089-278140-0, Fax: 089-27 81 40-23, Homepage: www.bayern-internate.com,
E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:

zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Villa Ballester, Buenos Aires, Argentinien

 

Arbeitsbeginn:                              1. Februar 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         29. Juli 2016

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1180

Fachhochschulreife, Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder einer moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

2.     Deutsche Schule Cuenca, Ecuador

 

Arbeitsbeginn:                               1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         29. Juli 2016

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 593

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarschulabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass wenigstens eine der nachfolgend benannten Anforderungen erfüllt ist:

Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie).

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.     Deutsche Schule Hurghada-Red Sea, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                            19. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         29. Juli 2016

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 9

Schülerzahl: 119

Schule befindet sich im Aufbau

Deutsches Sprachdiplom

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Schulleitungserfahrung ist erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

4.     Deutsche Schule Ankara, Zweigstelle Istanbul, Türkei (Grundschule)

 

Arbeitsbeginn:                        1. September 2017

Ende der Bewerbungsfrist:   29. Juli 2016

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 4

Schülerzahl: 66

Kindergarten

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Grundschule bzw. Primarschule

BesGr. A 12/A 13 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Schulleitungserfahrung ist erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

5.     Colégio Visconde de Porto Seguro 2 in Valinhos, Brasilien

 

Arbeitsbeginn:                              1. Februar 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         29. Juli 2016

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und

bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl Deutsche Abteilung: 330

angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1458 Schülern

 

Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

ab 2018 Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

6.     Deutsche Schule Nairobi, Kenia

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         29. Juli 2016

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 159

Realschulabschluss, Hauptschulabschluss

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgelt- gruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Schmidt-Schule Jerusalem, Israel

 

Arbeitsbeginn:                                     1. Februar 2017

Ende der Bewerbungsfrist:               31. August 2016

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1-12

Schülerzahl: 504

Deutsches Sprachdiplom I und II

Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule und gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist vom Schulträger erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgelt- gruppe erforderlich.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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