Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 11*      Ausgegeben in München am 18. Oktober 2016     Jahrgang 2016

 

 


Inhalt

 

Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens ab dem Schuljahr 2017/2018

 

Abiturprüfung 2018

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle  für Unterfranken

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums

 

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Neubesetzung von zwei Stellen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen – Zweit- (Ref. 3.2) bzw. Drittausschreibung (Ref. 3.3)

 

Offene Stellen

 

 





Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für
Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten
Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens
ab dem Schuljahr 2017/18

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. August 2016, Az. X.9-BP4044.1-6b.80 111

 

 

1.        Vorhaben:

 

Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln/Bonn bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) in die nachfolgend genannten Staaten:

 

Bosnien-Herzegowina

Bulgarien

China (Volksrepublik)

Estland

Lettland

Litauen

Kroatien

Mazedonien

Montenegro

Polen

Rumänien

Russische Föderation

Serbien

Slowakische Republik

Slowenien

Tschechische Republik

Ukraine

Ungarn

 

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.

 

Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung von Deutsch in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.

 

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist im Regelfall der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2017 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden. Ungeachtet der jahresweisen Befristung der Sonderbeurlaubung für die Auslandstätigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich die Bereitschaft haben, mindestens für drei Jahre im Ausland zu unterrichten.

 

2.        Bewerberprofil:

 

Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehreraus- und -fortbildung gesucht.

 

In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

 

Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:

 

Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.

 

Zweitbeurlaubung:

 

Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

 

3.        Finanzielle Regelung:

 

Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

 

Der jeweilige Arbeitgeber im Gastland gewährt in Einzelfällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt oder bemüht sich, eine Wohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.

 

Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.

 

Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig übernimmt.

 

4.        Verfahren:

 

Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2016 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d. h. bei Grundschulen und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst

Referat X.9

80327 München.

 

Grundschul- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat X.9. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.

 

Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:

 

-     Wohnort, Alter, Familienstand,

-     Lehramt und Fächerverbindung,

-     Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache,

-     Erfahrungen in der Lehreraus- und -fortbildung,

-     Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie

-     Ortswünsche und

-     Beweggründe für die Meldung.

 

Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöhen sich die Vermittlungschancen durch die Bereitschaft zur Flexibilität. Das Staatsministerium empfiehlt, mehrere Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) zu nennen.

 

Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2017 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

 

Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits erwartet die Landesprogrammlehrkräfte auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Abiturprüfung 2018

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. August 2016, Az. V.8-BS5500-6b.102 635

 

 

1.         Die Abiturprüfung im Schuljahr 2017/18 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1.    Schriftlicher Teil

           2. Mai 2018              Mathematik
  7. Mai 2018              3. Abiturprüfungsfach
11. Mai 2018              Deutsch

 

1.2.    Kolloquiumsprüfungen

         Erste Prüfungswoche:

         Montag, 4. Juni mit Freitag, 8. Juni 2018

 

         Zweite Prüfungswoche:

         Montag, 11. Juni mit Freitag, 15. Juni 2018

 

1.3.    Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, den 19. März 2018 durchgeführt.

 

1.4.    Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 22. Juni 2018 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

        Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.      Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts-
wesen (BayEUG), der bayerischen Schulordnung (BaySchO) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.     Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2018 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.

 

4.      Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).

 

5.      Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet

am Freitag, den 29. Juni 2018

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

 

Dr. Ludwig Spaenle

Staatsminister

 

StAnz. 2016 Nr. 41

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. August 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.77 611

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. August 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.91 498

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.97 985

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 253

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin am Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 254

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 030

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Schwandorf ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 260

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Kitzingen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. September 2016,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.102 261

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Hof ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 4. November 2016.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung der Stelle
einer zentralen Schulpsychologin/
eines zentralen Schulpsychologen für
die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle
für Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 7. September 2016, Az. IV.9-BS4305.9-6a.87 488

 

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Unterfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt und für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken zugeordnet. Der Dienstort ist Würzburg. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Unterfranken.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:

-   Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

-   Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

-   Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule

-   Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften

-   Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für

Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

-   Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien

-   aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

-   Nachweis über die notwendige wissenschaftliche Qualifikation

 

Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht (2,50 und besser) und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation, Tätigkeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder im Gebiet Psychologie tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit oder der Krisenintervention haben.

 

Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Staatlichen Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Unterfranken zuständige Dienstvorgesetzte erstellt die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken – ggf. unter Einbeziehung der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle – eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bei der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken sowie bei der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle für Unterfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

bei der Ministerialbeauftragten

 

für die Gymnasien

in Unterfranken                                   vier Wochen

 

und zur Vorlage beim

Staatsministerium (Ref. IV.9)          sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. September 2016, Az. VI.7-BP9001.1-7b.100 427

 

 

Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters an folgender Schule:

 

1.     Berufliche Oberschule Rosenheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die mit Bekanntmachung vom 13. September 2016 (KWMBeibl. S. 199) unter Buchst. B veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Berufliche Oberschule Rosenheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, wird zurückgenommen.

 

2.   Staatliche Fachoberschule Nürnberg

Die mit Bekanntmachung vom 13. September 2016 (KWMBeibl. S. 200) unter Buchst. B veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Fachoberschule Nürnberg wird zurückgenommen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Besetzung von Stellen des Schulleiters im
Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2016, Az. V-BP5001.1–6.65 664

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2017 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:

 

1.         Erasmus-Gymnasium Amberg

         Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 430 Schülerinnen und Schüler).

 

2.         Gymnasium Ismaning

         Die Schule ist als Wirtschafts- und sozialwissenschaftliches mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache vorgesehen. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2017/18 mit der Jahrgangsstufe 5 auf und übernimmt Schülerinnen und Schüler der Nachbargymnasien, die im Schuljahr 2016/17 die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter bereits zum Februar 2017 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2017 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z).

 

3.         Frankenwald-Gymnasium Kronach

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 780 Schülerinnen und Schüler).

 

4.         Staatliches Landschulheim Marquartstein

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim.

 

5.         Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen

        Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). Die räumliche Gestaltung der Schule ermöglicht die Umsetzung von besonderen pädagogischen und methodischen Arbeitsformen.

 

6.         Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt

       Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1140 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

7.         Welfen-Gymnasium Schongau

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler).

 

8.         Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

         Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1010 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

9.         Röntgen-Gymnasium Würzburg

        Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

Ihre Aufgaben:

-    pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-    Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten,

Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-    Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-    weitere Entwicklung des Schulprofils

-    Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-    Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-    Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-    Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-    erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-    ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-    Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-    Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen

Problemstellungen

-    Erfahrungen in der Schulentwicklung

-    Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-    kommunikative und soziale Kompetenz

-    Innovationsbereitschaft

-    hohe Belastbarkeit

-    gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

-    Identifikation mit dem Schulprofil

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 21, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. September 2016, Az. V-BP5001.1-6.65 665

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2017 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:

 

1.     Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler).

 

2.     Gymnasium Casimirianum Coburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 520 Schülerinnen und Schüler).

 

3.     Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1030 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

4.     Werdenfels-Gymnasium Garmisch-Partenkirchen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 780 Schülerinnen und Schüler).

 

5.     Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen 10 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 7 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)      durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,

b)      durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Besetzung von Stellen
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in
der Leitung eines Gymnasiums

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. September 2016, Az. V-BP5001.1-6.65 666

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2017 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.     Gymnasium Bruckmühl

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).

 

2.     Gymnasium Eckental

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1130 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

3.     Frankenwald-Gymnasium Kronach

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 780 Schülerinnen und Schüler).

 

4.     Gymnasium München Fürstenried

      Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1030 Schülerinnen und Schüler).

 

5.     Rupprecht-Gymnasium München

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1140 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

6.     Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1270 Schülerinnen und Schüler).

 

7.     Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch

      Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).

 

8.     Gymnasium Olching

      Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. September 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.99 575

 

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Der Bewerber/Die Bewerberin soll Aufgaben im Bereich der Stundenplanerstellung und der Personaleinsatzplanung übernehmen.

Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft sich in das Stundenplanprogramm UNTIS sowie in die Lehrerdatei einzuarbeiten. Weiterhin werden fundierte IT-Kenntnisse, eine hohe Kooperationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben erwartet.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Neubesetzung von zwei Stellen
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen –
Zweit- (Ref. 3.2) bzw. Drittausschreibung (Ref. 3.3)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2016, Az. IV.9-BP4113-5b.85 998 (Ref. 3.2) und
IV.9-BP4113-5b.97 162 (Ref. 3.3)

 

 

Zum 18. Februar 2017 sind an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende zwei Stellen – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt jeweils zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ ist möglich.

 

3.2 Personalführung

(Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

 

3.3 Personalführung

(Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich jeweils beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen nach Bestehen der Probezeit in den Besoldungsgruppen A 12, A 12 + AZ, A 13 oder A 13 + AZ und mit einem Gesamtprädikat in der letzten Beurteilung von UB oder besser, die über gute fachliche Qualifikationen verfügen (2,50 und besser in der Ersten Staatsprüfung). Sie müssen über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als verbeamtete Lehrkraft verfügen.

Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (z. B. Promotion, Habilitation, Tätigkeit als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

Erfahrungen im Bereich der Lehrplan- oder Schulentwicklung oder in der Lehrerfortbildung (lokal/regional/zentral) sind wünschenswert.

 

Aufgabenbeschreibung:

-     Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigene Lehrtätigkeit) und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der

Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

-     Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer

Führungskräfte

-     Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“

-     Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger

Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP

-     Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem:

-     Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung

-     Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-     Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g.

Themen

-     Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-     Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-     Kontakt zur Fach- und Verbandspresse

 

Vorausgesetzt werden jeweils die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere

-     ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende

Beurteilungen

-     Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen

und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

-     Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht

-     Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-     ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-     ein hohes Maß an Teamfähigkeit

-     Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der

Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung

-     Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers jeweils eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089/2186-2642) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) und unter Angabe beider Aktenzeichen IV.9-BP4113-5b.85 998 und IV.9-BP4113-5b.97 162 bis spätestens 15. November 2016 auf dem Dienstweg zu richten an

 

Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 

Zum 21. Februar 2017 ist

 

im Referat I.4 – Schulverwaltungs-IT, IT im Ministerium

 

eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

Mitarbeit im Projektkernteam „Allgemeine Schulverwaltung“ ASV.

-    Koordinierung der Weiterentwicklung

-    Entwicklung schulfachlicher Konzepte

-    Klärung technischer Fragestellungen

-    Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten

-    Organisation, Betreuung und Durchführung des Anwendersupports

 

Fachliche Qualifikationen:

-     Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Realschulen oder beruflichen Schulen vorzugsweise in Fächerkombinationen

mit Mathematik, Physik oder Informatik

-    Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-     Vorteilhaft sind gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere Umgang mit

Datenbanken und Office Programmen

-    Vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Teamfähigkeit

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-     Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen

Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/66/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 20. Februar 2017 ist

 

in Referat III.2

Mittelschule, Unterricht für ausländische Schüler und
für Kinder beruflich Reisender

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13 + AZ/A 14 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Mitwirkung an der Umsetzung der bayerischen Mittelschule

-    Kooperation Mittelschule mit anderen Schularten

-    Zusammenarbeit Mittelschule und Wirtschaft

-    Berufsorientierung an Mittelschulen

-    Mitwirkung bei der Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehr- und Lernmitteln

-    Audiovisuelle Unterrichtsmittel und Multimedia im Bereich Mittelschulen

-    Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie

von Landtagsanfragen

-    Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu

den o. g. Themenbereichen

-    Teilnahme an fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen

-    Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

-    Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen

übersteigt“ (3. Stufe)

-    Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-    Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen

Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich EDV

-    Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-    Überzeugendes Auftreten

-    Teamfähigkeit

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/35/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 21. Februar 2017 ist

 

am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Teilbereiche auf:

 

Geschäftsstelle der Stiftung
„Bildungspakt Bayern“ Referat IV.6:
Innere Schulentwicklung, Elternarbeit

 

Aufgabenbeschreibung:

 

1. Geschäftsstelle Stiftung Bildungspakt Bayern:

-   Verwaltung des Stiftungshaushalts und Buchführung, Koordination des Jahresabschlusses der Stiftung (in Abstimmung mit

dem Geschäftsführer)

-   Leitung bzw. Koordination von mehrjährigen Projekten der Stiftung „Bildungspakt Bayern“ (Planung, Durchführung,

Evaluation, Multiplikation der Ergebnisse; Erstellung von gedruckten wie digitalen Publikationen), dabei Zusammenarbeit mit vielfältigen Projektbeteiligten, z. B. ISB, ALP und Stiftungen

-   Organisation von teilweise mehrtägigen Veranstaltungen (entsprechende Mobilität erforderlich)

-   allgemeine Aufgaben in der Geschäftsstelle der Stiftung Bildungspakt Bayern

 

 

2. Referat IV.6

-   Konzeptionelle Aufgaben (schulartübergreifend), insbesondere zur Berufs- und Studienorientierung, Zusammenarbeit der

Schule mit außerschulischen Partnern (Wirtschaft, lokales Umfeld) sowie zur Schulentwicklung

-   Mitwirkung bei Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Terminen

-   Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten, Grußworten und Reden sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit

-   Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Bürgern, Verbänden sowie von Landtagsanfragen

-   Vertretung des Referates in verschiedenen Gremien; insbesondere auch im Bayerischen Landtag

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-   Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften oder Befähigung für das

Lehramt an Gymnasien in einer Fächerkombination mit Wirtschaft und Recht

-   Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-   Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-   Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-   Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen

Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns/von Stiftungsprozessen

-   Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-   Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-   Überzeugendes Auftreten

-   Teamfähigkeit

-   Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/65/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 21. Februar 2017 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:

 

Referat VI.3:

Gewerbliche berufliche Schulen

 

Referat VI.5:

Sozialpflegerische, sozialpädagogische Schulen; Schulen für nichtakademische Heilberufe

 

Aufgabenbeschreibung:

-   Mitarbeit in Angelegenheiten der Ausbildung und Aufstiegsfortbildung sozialpädagogischer Berufe

-   Mitarbeit in internationalen und EU-Angelegenheiten der beruflichen Bildung

-   Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen mit Bezug zu den Aufgaben der Fachreferate von Schulen,

Kommunen und Bürgern sowie von Seiten des Landtags

-   Mitarbeit in sonstigen Bereichen der Referate

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-   Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, vorzugsweise in der Fachrichtung Sozialpädagogik 

-   Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-   Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer beruflichen Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-   Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-   Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen

Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-   Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-   Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-   Überzeugendes Auftreten

-   Teamfähigkeit

-   Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/64/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Budapest, Ungarn

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:      14. Oktober 2016

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm

Klassenstufen: 1-12

Schülerzahl: 502

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesverwaltungsamtes bietet vier Stellen als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter an einem Standort einer Deutschen Schule in den Fortbildungsregionen Nordamerika, Südamerika und Südostasien an.

 

 

Qualifikation

 

Erfüllung des Anforderungsprofils und in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare Qualifikationen

 

Arbeitsbeginn

Region Nordamerika:        1. September 2017

Region Südamerika I:       1. August 2017

Region Südamerika II:      1. Januar 2018

Region Südostasien:          1. September 2017

 

Ende der Bewerbungsfrist

ist jeweils der:                      14. Oktober 2016

 

Tätigkeitsprofil

Prozessbegleiter nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:

 

-    Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutsche Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion

-    Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Ausgestaltung der Förderverträge

-    Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Schulvereinsvorständen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen

im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region

-    Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung

-    Beratung von Schulen im Aufbau

-    Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der

Schule>

-    Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen  Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung

der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der Fördernden Stellen sowie Regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)

-    Wahrnehmung ausgewählter Fortbildungsaufträge (z. B. Peer Schulungen) in der jeweiligen Region und ggf. im Auftrag der

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin

-    Regelmäßige Berichterstattung

-    Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

 

Anforderungsprofil

 

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiter/Prozessbegleiterin gelten:

 

-    Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt oder vergleichbare

Qualifikationen

-    Erfahrungen im Auslandsschuldienst

-    Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung)

-    Langjährige Unterrichtserfahrung

-    Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen

-    Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement

-    Identifikation mit dem Pädagogischen Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)

-    Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur BesGr. A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) bzw.

unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe

-    Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/ oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache

 

Erwünscht sind Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen.

 

Die Prozessbegleiterin/der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über

 

-    Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit

-    Interkulturelle Kompetenz

-    Teamfähigkeit

-    Selbstreflexionsfähigkeit

-    Durchsetzungsfähigkeit

-    Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

-    Hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen

-    Kompetenz im Umgang mit elektronischen Medien

 

und eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerbungsprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Sandra.Luthe@bva.bund.de

Tel.: 022899-358-8729

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Christina.Wengel@bva.bund.de

Tel.: 022899-358-8652

 

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter bzw. der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 4

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn

 

Das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn sucht zum nächstmöglichen Termin

 

eine Referentin/einen Referenten „Redaktionsleitung der GPM“

im Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn (Stellen-ID 5884).

 

Die wesentliche Dienstaufgabe besteht darin, die Redaktionsleitung der Unterrichtshilfen für den gymnasialen Religionsunterricht zu übernehmen. Notwendig ist dabei, die Arbeit der nebenamtlich mitarbeitenden Kolleginnen und Kollegen als auch das vielfältige und breit gestreute ehrenamtliche Engagement von Kolleginnen und Kollegen konstruktiv aufzunehmen, zu begleiten und zu fördern. Für die redaktionellen Tätigkeiten stehen zwei Verwaltungskräfte zur Verfügung. Eigene Akzentsetzungen in der gymnasialen religionspädagogischen Arbeit und in der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien werden erwartet.

Der Integrationsprozess der bis vor kurzem eigenständigen Dienststelle in das Religionspädagogische Zentrum ist konstruktiv mitzugestalten.

 

Gesucht wird eine hauptberuflich tätige Religionslehrkraft am Gymnasium mit

-    reicher religionspädagogischer Erfahrung,

-    konzeptionell-pädagogischer Kompetenz,

-    fachspezifisch gymnasialpädagogischer Kompetenz,

-    ausgewiesener theologischer Fachkompetenz,

-    sehr guten IT-Kenntnissen und Freude an Innovationen,

-    hoher Wahrnehmungsfähigkeit für die aktuelle Diskussionslage bei gesellschaftlichen Gegenwartsfragen,

-    dem Interesse, eine Brücke zur Gemeindepädagogik zu schlagen.

 

Erwartet wird die enge Zusammenarbeit mit dem Referat Gymnasium am RPZ, dem Referent/inn/enteam am RPZ und eine konstruktive Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie z. B. Universitäten und anderen Bildungsinstitutionen.

 

Für diese Aufgaben wird eine Unterrichtsentlastung von 16 Wochenstunden gewährt.

 

Bei geeigneter wissenschaftlicher Qualifikation ist im Bereich religionspädagogischer Lehre eine Kooperation mit dem Lehrstuhl Praktische Theologie an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau denkbar.

 

Weitere Auskünfte erteilen Herrn Direktor Klaus Buhl, Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn, Abteigasse 4-7, 91560 Heilsbronn, Tel.: 09872/509111, und Frau Studiendirektorin Vera Utzschneider Tel.: 09872/509119.

 

Interessierte Personen aus der Berufsgruppe Pfarrerinnen/Pfarrer können sich auf dem Dienstweg bei Herrn Kirchenrat Wolfgang von Andrian, Religionsphilologinnen/Religionsphilologen mit dem Fach Evangelische Religionslehre bei Herrn Verwaltungsdirektor Eckhard Landsberger, Evang.-Luth. Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 11-13, 80333 München, bewerben.

Bewerbungsfrist: bis 21. Oktober 2016; Bes. Gr.: A 14

Bei der Wohnungssuche ist das RPZ Heilsbronn behilflich.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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