Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 3*      Ausgegeben in München am 7. März 2017     Jahrgang 2017

 

 


Inhalt

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2019/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2018 der Fachlehrer

 

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und
Förderlehrer 2018

 

Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung
und der Justiz (Ausbildungsbeginn Herbst 2018)

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberfranken

 

Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2018

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle an der Regierung
von Oberbayern

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

 

Offene Stellen

 

 

 





Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2019/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2017, Az. IV.5-BS5154-PRA.4 927

 

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2017/2019 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2019/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24.  April 2017 bis 14. Juli 2017 an der Seminarschule,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 6. November 2017 bis 13. Juli 2018 an der Einsatzschule,

-   die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. Oktober 2018 bis 7. Dezember 2018 an der Seminarschule,

-   das Kolloquium in der Zeit vom 12. September 2018 bis 13. Oktober 2018 und

-   die mündliche Prüfung in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 7. Dezember 2018 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2017/2019, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

 

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2019/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2018/2019 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2017/2019 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 23. April 2018 bis 8. Juni 2018,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Juni 2018 bis 21. September 2018.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 12. März 2018 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/I oder 2018/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 4. September 2018 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 7. Dezember 2018 an einer Seminarschule statt.

 

 

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018/I oder 2018/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

 

1.           für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018/I bestanden haben, dass sie

 

1.1        sich bis spätestens 2. März 2018 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 11. Mai 2018 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

 

1.2        der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

 

1.3         mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

 

2.           für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018/II bestanden haben, dass sie

 

2.1         sich bis spätestens 3. September 2018 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

 

2.2         gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 13. September 2018 bis 7. Dezember 2018 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 12. März 2018 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/I oder 2018/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

 

 

V.

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

 

 

VI.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

StAnz. Nr. 9

 

 

 



Qualifikationsprüfung
(II. Lehramtsprüfung) 2018 der Fachlehrer

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2017, Az. III.3-BS7170-4b.580

 

 

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2018 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber. KWMBl. I S. 86), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 126 der Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 354) und hat Wettbewerbscharakter.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.            Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2017/2018 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).

 

2.            Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 25. April 2017 bis 25. Oktober 2017. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.

 

3.            Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

3.1         Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 23. Januar 2018 bis 18. Mai 2018 statt.

             Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

 

3.2         Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 26. März 2018 statt.

 

3.3         Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 22. Mai 2018 bis 25. Mai 2018 statt.

 

3.4         Für die Prüfungsteilnehmer 2018, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 30. Juli 2018 festgelegt.

 

3.5         Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.

 

4.            Zur Qualifikationsprüfung 2018 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2017 abgelegt und bestanden haben.

 

4.1         Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

 

4.1.1      falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 17. Juli 2017.

 

4.1.2     falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

4.2         Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

StAnz. Nr. 9

 

 

 



Qualifikationsprüfung
(Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und
Förderlehrer 2018

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2017, Az. III.3-BS7175-4b.579

 

 

1.       Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Qualifikationsprüfung 2018 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2016 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.

 

2.        Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,

 

a)    für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,

b)    die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,

c)    die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,

d)    die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.

 

3.       Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 2d).

 

4.       Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 23. Januar bis 18. Mai 2018 statt. Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2018 statt.

 

5.       Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 26. März 2018 statt.

 

6.       Für die Prüfungsteilnehmer 2018, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 30. Juli 2018 festgelegt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in
der öffentlichen Verwaltung und der Justiz
(Ausbildungsbeginn Herbst 2018)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Februar 2017, Az. X.7-M1350/23/2

 

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 17. Januar 2017 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 4) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2018 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 3. Juli 2017 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen, die

 

1.      Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.       mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und

 

3.      grundsätzlich zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Bewerber/innen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 1. Mai 2017 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/innen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/innen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere für Schüler/innen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/innen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern wird am 9. Oktober 2017 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2017 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Oberfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. Februar 2017, Az. III.6-BP8001.1.1-4a.6 711

 

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamtinnen bzw. Beamten des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14, aufweisen.

 

Der Referentin/Dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

-    Weiterentwicklung und Unterstützung von Formen einer inklusiven Beschulung

-    Planung und Organisation der Lehrerfortbildung im Bereich der Förderschulen auf regionaler Ebene in Abstimmung mit Konzepten der schulhausinternen Fortbildung in allen Handlungsfeldern der Sonderpädagogik

-    Organisation der Zusammenarbeit mit ISB und ALP Dillingen

-    Weiterentwicklung der  Mobilen  Sonderpädagogischen Dienste  und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen

-    Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

-    Fachfragen  des Förderschwerpunktes Sprache

-    Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation

-    Betreuung der ASD-Datenerhebung und Erstellung von Statistiken

-    Mitwirkung im Bereich der Evaluation und der Qualitätssicherung

 

Vorausgesetzt werden:

 

-    Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen

-    Führungserfahrung, Teamfähigkeit und sehr gute organisatorische Fähigkeiten

-    Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik

-    Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-    überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben

-    sehr gute EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit digitalen Medien

-    Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 31. März 2017.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Abschlussprüfung an den
bayerischen Realschulen im Jahre 2018

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. Februar 2017, Az. IV.2-BS6500-5.454

 

 

1.        Die Abschlussprüfung 2018 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.

 

2.         Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2018

 

Prüfungsgegenstand

Prüfungstermin

Deutsch

Mittwoch, 20. Juni 2018
Prüfungsdauer 240 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens: 

8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Französisch

Donnerstag, 21. Juni 2018
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Englisch

Freitag, 22. Juni 2018
Prüfungsdauer 135 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause

Andere Fremdsprachen

Freitag, 22. Juni 2018
Prüfungsdauer 120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Mathematik I und
Mathematik II

Montag, 25. Juni 2018
Mathematik II
Prüfungsdauer 150 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Betriebswirtschaftslehre/
Rechnungswesen

Dienstag, 26. Juni 2018
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Physik

Mittwoch, 27. Juni 2018
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Kunst, Haushalt und Ernährung, 
Sozialwesen, Musik, Sport

Donnerstag, 28. Juni 2018
Prüfungsdauer in Ku, HuE, Musik, Sport:
90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

Prüfungsdauer in Sozialwesen:
120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Werken

Freitag, 29. Juni 2018
Prüfungsdauer 90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

Spanisch

Montag, 2. Juli 2018
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Tschechisch

Montag, 2. Juli 2018
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

3.        Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2018 beim Leiter der von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.

 

4.        Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 23. Februar 2018 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. Februar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.6 713

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kulmbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.        

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 31. März 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. Februar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.11 657

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Bayreuth ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.        

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 31. März 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 



Ausschreibung
einer Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Februar 2017, Az. III.6-BP8001.1.1-4b.2 349

 

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 41.1 „Förderschulen – Organisation, Personal, Schulaufsicht“  an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern ausgeschrieben. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektorin bzw. Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Der Förderschulbereich umfasst in Oberbayern 126 staatliche und private Förderschulen aller Förderschwerpunkte einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen, Berufsschulen zur Sonderpädagogischer Förderung, weiterführender Schulen sowie Schulen für Kranke.

 

Dem Sachgebiet 41.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

     Dienst- und Fachaufsicht öffentlicher und privater Förderschulen und der Schulen für Kranke

     Organisation und Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren der öffentlichen und privaten Förderschulen

     Personalwesen, Personalplanung, Personalzuweisung, Personaleinsatz

     Personalentwicklung und Besetzung von Funktionsstellen

     Dienst und Fachaufsicht über die Studienseminare als Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter und örtliche Prüfungsleitung

     Kooperation mit den Lehrstühlen für Sonderpädagogik und dem ISB

     Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte an Förderschulen

     Statistische Erhebungen zum Personal- und Unterrichtsbereich

     Datenverarbeitung und Schulorganisation in enger Zusammenarbeit mit den SG 43 und 44

     Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

 

Die Bewerberin/Der Bewerber muss über das Lehramt für Sonderpädagogik und über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Förderschulen verfügen.
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen der professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und gute EDV-Kenntnisse.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41.1 „Förderschulen – Organisation, Personal, Schulaufsicht" an der Regierung von Oberbayern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.

 

Für die Stelle einer Referentin/eines Referenten können sich bayerische Beamtinnen und Beamte mit Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums haben, davon mindestens drei

Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher, aufweisen.

 

Vorausgesetzt für die Stelle einer Referentin/eines Referenten werden:

     Unterrichtserfahrung in mehreren sonderpädagogischen Förderschwerpunkten –  bevorzugt Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung

     Erfahrungen in Personalführung, Personalverwaltung und Personalmanagement

     ausgezeichnetes Organisationsgeschick, Team- und Kommunikationsfähigkeit

     Belastbarkeit

     gute EDV-Kenntnisse

 

Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 23. März 2017.

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen
für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Februar 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.8 839

 

 

A)      Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Erding, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 840 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungs- richtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 150 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)      Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. September 2017 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule I Passau mit Staatlicher Fachschule für Elektrotechnik und Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik

Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Elektro, Fahrzeugtechnik und Metall besuchten im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 2605 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Fachschule für Elektrotechnik wurde von 45 Vollzeit- schülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Fachschule für Maschinenbautechnik von 55 Vollzeitschülern/Vollzeit- schülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden ist bzw. in Personalunion mitgeführt wird, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

C)      Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächst möglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.        Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Erlangen

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Berufsfachschulen: BFS für Krankenpflege, BFS für Kinderkrankenpflege, BFS für Hebammen, BFS für Physiotherapie, BFS für Massage, BFS für Logopädie, BFS für technische Assistenten in der Medizin (Labor), BFS für technische Assistenten in der Medizin (Radiologie). Im Schuljahr 2015/2016 besuchten insgesamt 610 Schülerinnen und Schüler die Berufsfachschulen. Die Schulen sind in verschiedenen Gebäuden in fußläufiger Entfernung zum Universitätsklinikum untergebracht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.        Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe München

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Berufsfachschulen: BFS für Krankenpflege, BFS für Hebammen, BFS für Physiotherapie, BFS für Massage, BFS für Logopädie, BFS für technische Assistenten in der Medizin (Labor), BFS für technische Assistenten in der Medizin (Radiologie). Im Schuljahr 2015/2016 besuchten insgesamt 538 Schülerinnen und Schüler die Berufsfachschulen. Die Schulen sind teilweise auf dem Campus Großhadern untergebracht und teilweise in der Innenstadt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Deutsch nachweisen sowie langjährige Erfahrung an beruflichen Schulen und Kenntnisse durch eine Tätigkeit in der Schulaufsicht über berufliche Schulen haben.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschule und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerial- beauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)     gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)   gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Februar 2017, Az. IV.9-BP4113-3.813

 

 

Zum 1. August 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Leitung der Organisationseinheit

 

4.6 Pädagogik und Didaktik der Grundschule

 

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, voraussichtlich bis zur Besoldungsstufe A 14+Z, ist möglich.

 

Folgende Aufgaben sind hierbei zu erfüllen:

 

-         Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen und mit den Schwerpunkten

       Unterrichtsentwicklung in der Grundschule

       Umgang mit Heterogenität (u. a. Flexible Grundschule, Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler)

       Lernentwicklungsgespräche

       Gestaltung der Übergänge

 

-        Planung und Durchführung von Lehrgängen zur  Umsetzung des LehrplanPLUS Grundschule mit dem Schwerpunkt schulinterne Lehrplanimplementierung

-        Fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen für den Grundschulbereich in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum

-        Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Grundschulthemen

-        Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den Aufgaben der Akademiereferentin bzw. des Akademiereferenten gehören weiterhin:

 

-        Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-        fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-        Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-        Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

-        Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-        Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen (bis zur Besoldungsstufe A13+Z), die eine gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen.
Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, Erwachsenenpädagogik und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und in Fortbildungsseminaren werden bei den Bewerberinnen und Bewerbern vorausgesetzt. Weitere Erfahrungen in den Bereichen Ganztagsschule, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sind erwünscht.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:

 

-        ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

-        Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern

-        Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-        ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-        Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-        Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappen/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischen Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.813 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

 

Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen
Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler
Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7
89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an das

 

Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat IV.9
Salvatorstraße 2
80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

 

 



Berufsbegleitende
sonderpädagogische Zusatzausbildung
für das Personal für
heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. Februar 2017, Az. III.6-BP8031.1.1-4a.11 570

 

 

1.       Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veranstaltet in den Jahren 2017 bis 2019 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern erreicht wird.

 

Lehrgang 48 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Januar 2000 (KWMBl I S. 67)), Sprache (s. auch Bekanntmachung vom 12. November 1998 (KWMBl I S. 638)) und emotionale und soziale Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2000 (KWMBl I S. 385)). Bewerbungen werden auch entgegengenommen aus dem Förderschwerpunkt Hören (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 1996 (KWMBl I S. 370)). Für diese Bewerber/Bewerberinnen wird – je nach der Zahl der Bewerbungen – geprüft, ob für sie Zusatzangebote, insbesondere zur Einführung in die Deutsche Gebärdensprache, bereitgestellt werden können.

 

2.       Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Förderzentren zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte mit entsprechendem Einsatz bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 48 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber/Die Bewerberinnen sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

3.       Kriterium für die Auswahl der bis zu 30 Teilnehmer/Teilnehmerinnen ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer/Teilnehmerinnen bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen in der Regel nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.      Die Ausbildung beginnt im September 2017 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet im Juli 2019 statt.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher/Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger/Heil- erziehungspflegerinnen die Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer/Heilpädagogische Förderlehrerin“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.    Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.       Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 5. Mai 2017 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.       Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner/ihrer Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

 

-    bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-    bei nichtstaatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

 

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber/von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern" durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.       Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber/die Bewerberinnen rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2016/2017 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.    Staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge"/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin"). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber/der Bewerberinnen entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen/Absolventinnen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut" im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut" bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen/die Absolventinnen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen/Absolventinnen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten/Interessentinnen für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form) Ausbildung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor 

 

 

 

ANLAGE 1

 

 

…......................................................................

(Zu- und Vorname)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2017 bis 2019

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.      Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Freistaats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.      Breche ich – ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

…....................................                                                                        …......................................

(Ort und Datum)                                                                                                  (Unterschrift)

 

 

 


 

 

ANLAGE 2

 

 

 

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(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2017 bis 2019

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.      Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 und ggf. nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszuschlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau ................................ an den Wochenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/Frau .................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................. während

 

-     der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-     des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-     des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.    Bricht Herr/Frau ................................. – ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

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(Ort und Datum)                                                                       (Unterschrift und Stempel)

 

 


 

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Europa-Schule Kairo, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                                     1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:                  2. Mai 2017

 

Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 835
Deutsches Sprachdiplom I und II
Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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