Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/11/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miesbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. Mai 2017, Az. III.3-BP7001.1.1/10/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekannt-machung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.        

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleich-stellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Juni 2017, Az. BP7001.1.1/9/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.

 

Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Juni 2017 Az. III.3-BP7001.1.1/12/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Coburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle des weiteren Schulrats ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 13. Juni 2017, Az. III.3-BO7126.7/3/1

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 24. Juli 2017.

 

Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Seminartage 2017/18
– Fortbildungsveranstaltung Grundkenntnisse
für evangelische Religionslehrkräfte an den
Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Mai 2017, Az. V.2-BP5160.9/15/2

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auch im Schuljahr 2017/18 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.

 

Die Seminartage richten sich insbesondere an

–    Pfarrerinnen und Pfarrer, die erstmalig Religionsunterricht am Gymnasium – auch nebenberuflich – erteilen,

–    Religionslehrkräfte mit außerbayerischer Zweiter Staatsprüfung, die neu in den bayerischen Gymnasialdienst eintreten,

–    alle Religionslehrkräfte, die nach längerer Pause wieder am Gymnasium Unterricht erteilen.

 

Programm und Termine

 

Erster Seminartag:

München:             Dienstag, 26. September 2017

Heilsbronn:          Donnerstag, 14. September 2017

Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht

 

Zweiter Seminartag:

München:             Donnerstag, 19. Oktober 2017

Heilsbronn:          Mittwoch, 4. Oktober 2017

Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele.

 

Dritter Seminartag:

München:             Mittwoch, 15. November 2017

Heilsbronn:          Dienstag, 7. November 2017

Selbstverständnis des Religionslehrers/der Religionslehrerin; seine/ihre Rolle an der Schule – Disziplin und Unterricht – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, BaySchO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen.

 

Vierter Seminartag:

München:             Montag, 11. Dezember 2017

Heilsbronn:          Montag, 8. Januar 2018

Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen

 

Tagungsort München: Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 7 bis 13 (Neubau), 80333 München, Erdgeschoss; Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger

 

Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei; Leitung: StDin Erna Haag

 

Tagungsdauer: jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr

 

Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen:

 

Für Südbayern:

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, Tel. (089) 5595-615, Fax (089) 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

 

Für Nordbayern:

StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel. (0981) 5073, Fax (0981) 96634; privat: Tel. (09845) 405, Fax: (09845) 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de

 

Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird bei staatlichen Lehrkräften als Fortbildungsreise im Sinne des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302.

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Realschulen für den Prüfungstermin 2019 nach
der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. Mai 2017, Az. IV.1-BS6154-PRA.47 102

 

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2019

 

I.

 

Prüfungstermine

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/19 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2019 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 13. November 2017 bis 9. Februar 2018 an der Seminarschule,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 19. März 2018 bis 6. Juli 2018 an der Seminarschule,

-   die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 11. März 2019 bis 17. Mai 2019 an der Ein-satzschule,

-   das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 11. Februar 2019 bis 1. März 2019 an der Seminarschule und

-   die mündliche Prüfung in der Zeit vom 29. April 2019 bis 17. Mai 2019 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Prüfungstermine im Erweiterungsfach

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/19, die eine Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2019 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2018/20 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2017/19 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

 

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 22. Oktober 2018 bis 21. Dezember 2018,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis 12. April 2019.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2018 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 18. Februar 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 25. März 2019 bis 10. Mai 2019 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber

 

1.             sich bis spätestens 24. September 2018 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2018 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

 

2.             der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und


3.             mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, – Prüfungsamt –, 80327 München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 11. März 2019 bis 3. Mai 2019 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2018 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 desletzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen, ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO bei der Seminarleitung zu stellen, die diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

VI.

 

Abweichen vom allgemeinen Prüfungszeitraum

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. Nr. 26





Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. Mai 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.54 743

 

Zum Schuljahr 2017/2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Grundsatzabteilung eine Vollzeitstelle als Referentin/Referent für Leseförderung zu besetzen (Zweitausschreibung). Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Leseförderung

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Konzeptionelle Weiterentwicklung der Förderung der Lesekompetenz in allen Fächern und Schularten

Leitung des schulartübergreifenden Arbeitskreises „Leseförderung und Schulbibliotheken“ 

Koordinierung der Schulbibliotheksarbeit in Bayern, u. a. der Tätigkeit der Schulbibliothekarischen Fachberater an der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (Bayerische Staatsbibliothek)

Pflege und Förderung von Kooperationen im Bereich der Leseförderung, u. a. Kooperationsvereinbarung „Bibliothek und Schule“, Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern (z. B. Stiftungen, Börsenverein des deutschen Buchhandels – Landesverband Bayern, Verlage)

Redaktion und Pflege des Leseportals www.leseforum.bayern.de; Erarbeitung bzw. Pflege und Aktualisierung weiterer einschlägiger Informationsmedien (z. B. Handreichungen, Serviceteil des Lehrplans)

Organisation, Umsetzung bzw. Unterstützung von Initiativen und Aktionen der Leseförderung (z. B. Schulbibliothekstag, Welttag des Buches), auch hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit

Konzeptionelle Weiterentwicklung des sprachsensiblen Unterrichtens

Mundartförderung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

Befähigung für ein Lehramt (1. und 2. Staatsexamen Deutsch als Unterrichtsfach in der grundständigen Fächerverbindung) mit mindestens guten Ergebnissen

Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation und Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

Breite Berufserfahrung und mehrjährige Unterrichtserfahrung als Lehrkraft an staatlichen Schulen

Vertrautheit mit Fragen der Kompetenzorientierung im LehrplanPLUS, insbesondere mit dem schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziel „Sprachliche Bildung“

Nachgewiesene Tätigkeiten in der Lehrerfort-bildung

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

Aufgeschlossenheit für Innovationen

Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst umfassend einzuarbeiten

Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten

Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen

Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

Angemessenes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Die Ausschreibung richtet sich an Lehrkräfte des staatlichen Schuldienstes in den BesGr. von A 13 bis A 14 + AZ nach Bestehen der Probezeit.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

auf dem Dienstweg und zeitgleich

direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, OStD Arnulf Zöller

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.30 873

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung für die Dauer von in der Regel fünf bis sieben Jahren neu zu besetzen.

 

Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14.

 

Referat BES II Gewerblich-technische Bildung

 

Zentrale Aufgabe ist es, die Lehrpläne und Handreichungen für diesen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei der Erstellung von zentralen Prüfungen mitzuwirken, Kommissionen zu leiten, sowie Fortbildungen zu planen und durchzuführen. Zusätzlich werden im Referat die Themenbereiche Zugewanderte und Wirtschaft 4.0 vertieft bearbeitet.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

-1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Bereich Metall, Elektro, Bautechnik oder eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens guten Ergebnissen

-    Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

-    Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-    Engagement und Flexibilität

-    Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Sicheres Auftreten

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche
– auch über die eigene Fakultas hinaus – einzuarbeiten

-    Organisationsgeschick

-    hohe Belastbarkeit

-    Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Wünschenswert sind:

 

-    Erfahrungen bei der Beschulung von Zuge-wanderten

-    IT-Kenntnisse sowie Sicherheit im Umgang mit Office-Produkten

-    Erfahrung in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung

-    Erfahrungen mit QmbS oder einem vergleichbaren Qualitätsmanagementsystem

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Thomas Hochleitner (Mailadresse: thomas.hochleitner@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306)), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin




*




Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.30 877

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine Vollzeitstelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf bis sieben Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Biologie/Chemie

im Referat GYM 2:

MINT

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Erarbeitung und Implementierung von Lehrplänen

-    Entwickeln von Unterrichtshilfen

-    Erarbeitung von Prüfungsaufgaben

-    konzeptionelle Weiterentwicklung der Fächer Biologie/Chemie

-    inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung von fachbezogenen Internetportalen

-    Stellungnahmen zu Fragen der Fächer Biologie/Chemie am Gymnasium

-    Stellungnahmen zu Lehrwerken

-    Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-    fachliche Beratung

 

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte des Freistaates Bayern mit folgenden Qualifikationen:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    Befähigung für das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Biologie/Chemie (1. und 2. Staatsexamen)

-    breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

-    mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Fächern Biologie/Chemie

-    Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation

-    Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat

-    Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Aus-prägung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-    Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-    sicheres und überzeugendes Auftreten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten, ergebnisorientiert zu führen und fachliche Führungsverantwortung zu übernehmen

-    überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind demnach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

 

-    auf dem Dienstweg und zeitgleich

-    direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, OStD Jörg Eyrainer

 

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




*




Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.59 420

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/18 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Sonderpädagogische Förderung, befristet auf fünf bis sieben Jahre folgende Vollzeitstelle neu zu besetzen:

 

Referat GMF 5,
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

 

-    Fachliche Fragen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-    Überarbeitung und Anpassung des Lehrplans für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an die Konzeption des LehrplanPLUS

-    Entwicklung und Begleitung inklusiver und kooperativer Modelle schulischer Bildung

-    Entwicklung von Konzepten für Aufgabenfelder der mobilen sonderpädagogischen Hilfen bzw. Mobilen Sonderpädagogischen Dienste

-    Planung, Organisation und Leitung der Lehrplankommission, von Arbeitskreisen und Koordinierung des LehrplanPLUS Förderschule

-    Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit der ALP Dillingen

-    Zusammenarbeit mit den Fachreferenten der Regierungen

-    Beratung des Staatsministeriums

-    Entwicklung von Konzeptionen zu Unterricht, Erziehung, Therapie und Pflege

-    Unterstützung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Schule, Heilpädagogischer Tagesstätte, Heilpädagogischem Internat und Fachdiensten

-    Erarbeitung von Materialien und Konzepten zu Unterricht und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit herausforderndem Verhalten im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

-    Koordinierung und Begleitung der Maßnahmen im Übergang Förderschule-Beruf sowie Berufsorientierung Individuell für den Schulbereich

-    Entwicklung förderschwerpunktspezifischer Materialien für den Servicebereich des LehrplanPLUS Grundschule

 

Fachliche Qualifikationen:

 

-    1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen mit mindestens guten Ergebnissen

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-    Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pädagogik bei geistiger Behinderung

-    Mehrjährige Unterrichtserfahrung an einem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

-    Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

-    Engagement, Flexibilität und Mobilität

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-    Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-    Organisationsgeschick

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-    Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig zu richten (thomas.lustig@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leisdie Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent












Bewerbungs- und Auswahlverfahren;
Einstellungsprüfung für die Qualifikation zur
Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer
verschiedener Ausbildungsrichtungen an
beruflichen Schulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. Juni 2017, Az. VI.2-BS9032-7a.51 686

 

Am 11. September 2018 beginnt die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst bzw. Qualifizierungsjahr bei Pflegeberufen) der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sowie für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 8. März 2013.

 

1.                Stellenausschreibungen

 

Die aufgrund der Bedarfe zu besetzenden freien Stellen an beruflichen Schulen bzw. an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung werden in einem Stellenforum ab Freitag, 17. November 2017 bis einschließlich Freitag, 15. Dezember 2017 auf der Homepage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.

 

2.                Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren

 

Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 15. Dezember 2017 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.

 

3.                Zulassungsverfahren für die einzelnen Fachrichtungen

 

3.1               Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

 

Zum Auswahlverfahren bzw. zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe sowie für Gesundheitsberufe und für Pflegeberufe kann zugelassen werden, wer

–    die Deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt und

–    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

–    bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.

 

3.2               Besondere Zulassungsvoraussetzungen

 

3.2.1          Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer

 

3.2.1.1     die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten, und


3.2.1.2     über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein, und

 

3.2.1.3     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses).

 

3.2.2          Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer

 

3.2.2.1     eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung nachweist und

 

3.2.2.2     über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein, und

 

3.2.2.3     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses).

 

3.2.3          Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden, wer

 

3.2.3.1     ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und

 

3.2.3.2     nach dem einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann; wurde vor dem Studium erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet.

 

3.2.4          Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer

 

3.2.4.1     eine berufliche Erstausbildung in dem einschlägigen Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat und

 

3.2.4.2     über eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt; hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen enthalten sein. Im Fall eines erfolgreich absolvierten einschlägigen Studiums genügt eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Beendigung des Studiums außerhalb des Schuldienstes; und

 

3.2.4.3     die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis des Mittleren Schulabschlusses).

 

3.2.5          Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe

 

Für das Qualifizierungsjahr der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe, das im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses absolviert wird, kann zugelassen werden, wer

 

3.2.5.1     eine Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgreich absolviert und

 

3.2.5.2     ein einschlägiges Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen hat und

 

3.2.5.3     mindestens sechs Monate Berufspraxis entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung, die auch neben dem Studium erworben werden kann, nachweist.

 

4.                Auswahlverfahren, Einstellungsprüfung

 

Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer ist neben den allgemeinen und besonderen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich des Staatsministeriums als Fachlehrerin bzw. als Fachlehrer an beruflichen Schulen besitzen. Bewerberinnen und Bewerber für das Qualifizierungsjahr der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Pflegeberufe absolvieren keine Einstellungsprüfung.

Die Einstellungsprüfung wird im Auftrag des Staatsministeriums von einem im Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. IV eingerichteten Prüfungsausschuss durchgeführt. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Auswahljahr abgelegt werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

4.1             Prüfungsinhalt

 

Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung oder für Gesundheitsberufe (ohne Abschluss eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe oder für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, besteht sie aus einem Lehrversuch.

 

4.1.1         Lehrversuch, Prüfungsort

 

Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen.

 

4.1.2         Deutschtest, Prüfungsort

 

Der Deutschtest wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Auswahlprüfung nicht bestanden.

 

4.2            Geltung der Einstellungsprüfung, Wiederholung

 

Das Ergebnis der Einstellungsprüfung gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das laufende Kalenderjahr. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.

 

4.3             Nachteilsausgleich

 

Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte schwerbehinderte Menschen ist eine entsprechende Antragstellung notwendig.

 

4.4             Ergebnis des Auswahlverfahrens

 

Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Einstellungsprüfung bestanden wurde (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 4 ggf. i. V. m. § 6 Abs. 5 Satz 4 QualVFl). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht.

 

Elfriede  Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. Nr. 26












Vorbereitungsdienste für das Lehramt
an Gymnasien 2018 I und 2018 II

Änderung der Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. April 2017, Az. IV.5-BS5111-PRA.16 559

vom 8. Juni 2017, Az. IV.5-BS5111-PRA.16 559 I

 

Die Bekanntmachung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2018 I und 2018 II nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 11. April 2017 (KWMBeibl. 5/2017*, StAnz. Nr. 17/2017) wird wie folgt geändert:

 

In Nr. 2 Buchst. a) Spiegelstrich 1 Satz 2 wird die Angabe „20.“ durch die Angabe „26.“ ersetzt.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

StAnz. Nr. 26












Abordnung an das Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Juni 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.59 421

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine befristete Vollzeitabordnung zu besetzen:

 

Referat GMF-2.3 Mittelschule – Sprachen, Deutsch als Zweitsprache

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Hierzu gehört im Einzelnen:

 

-    Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache, Muttersprachen und interkulturelles Lernen in der Mittelschule

-    Fachliche Fragen zu Kindern und Jugendlichen, die als ehemals Flüchtende und Asylbewerber beschult werden

-    Unterstützung der Implementierung des neuen LehrplanPLUS für Deutsch als Zweitsprache

-    Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

-    Prüfungserstellung im Bereich der Mittelschule (Deutsch als Zweitsprache, Muttersprachen)

-    Konzeptionelle Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-    Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

-    Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-    1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschule mit mindestens guten Ergebnissen

-    Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

-    Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-    Möglichst mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

-    Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse

-    Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.

-    Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

 

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

-    Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-    Sicheres und überzeugendes Auftreten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    Sicherheit beim Umgang mit modernen Medien und Kommunikationstechnologien

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse aller Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig zu richten (thomas.lustig@isb.bayern.de).

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent












Abschlussprüfung 2018 an Wirtschaftsschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juni 2017, Az. VI.4-BS9500-4-7.52 710

 

1.            Die Abschlussprüfung 2018 nach WSO in der aktuell geltenden Fassung findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

 

 

Fach

 

 

 

Übungsunter-nehmen,

schriftliche Hausarbeit

Themenfestlegung

 

 

Abgabetermin

 

 

Prüfungsgespräche

 

Montag,

5. März 2018

 

Montag,

30. April 2018

 

Montag,

4. Juni 2018

bis Freitag,

8. Juni 2018

 

Übungsunter-nehmen,

praktische Prüfung

 

Prüfungstermin

Montag,

11. Juni 2018

bis Freitag,

15. Juni 20181)

Englisch,

mündliche Prüfung

 

Prüfungstermin

Montag,

18. Juni 2018

bis Freitag,

22. Juni 2018

 

Ersatzfremd-sprache

 

Prüfungstermin

Freitag,

22. Juni 2018

 

Deutsch

 

Prüfungstermin

Montag,

25. Juni 2018

 

Betriebswirt-schaftliche Steuerung und Kontrolle

 

Prüfungstermin

Dienstag,

26. Juni 2018

 

Englisch,

schriftliche Prüfung

 

Prüfungstermin

Mittwoch,

27. Juni 2018

 

Mathematik

Prüfungstermin

Donnerstag,

28. Juni 2018

 

 

 

1)Bei einer sehr großen Anzahl von Prüflingen kann der Prüfungszeitraum für die praktische Prüfung im Fach Übungsunternehmen bis zum Dienstag, 19. Juni 2018 ausgeweitet werden. Dies sollte allerdings nur in Ausnahmen der Fall sein und ist von der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu genehmigen.

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen (schriftlich, praktisch und mündlich) ergehen durch ein gesondertes Schreiben.

 

2.              Für die Abschlussprüfung 2018 an den Wirtschaftsschulen gilt:

 

2.1         Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) in der aktuell geltenden Fassung.

 

2.2          Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.

 

2.3          Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2018 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

 

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben die unter Nummer 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen (unter Beachtung der Wahlmöglichkeit des Ablegens der Abschlussprüfung im Fach Übungsunternehmen oder Mathematik).

 

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen

–    Englisch,

–    Wirtschaftsgeographie,

–    ein weiteres Pflichtfach und

–    ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

 

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.

 

3.            Die Abschlussprüfung 2018 nach WSO in der bis 31. Juli 2015 gültigen Fassung findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

 

 

Fach

Prüfungstermin

Englisch,

mündliche Prüfung

Montag, 18. Juni 2018

bis Freitag,

22. Juni 2018

 

Rechnungswesen,

praktische Prüfung

(H-Zweig)

 

Montag, 18. Juni 2018

bis Donnerstag,

21. Juni 2018

Ersatzfremdsprache Deutsch

Freitag, 22. Juni 2018

Montag,

25. Juni 2018

 

Betriebswirtschaft

Dienstag,

26. Juni 2018

 

Englisch,

schriftliche Prüfung

 

Mittwoch,

27. Juni 2018

Mathematik

(M-Zweig)

 

Donnerstag,

28. Juni 2018

Rechnungswesen,

theoretische Prüfung (H-Zweig)

 

Freitag,

29. Juni 2018

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein gesondertes Schreiben.

 

Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.

 

4.              Für die Abschlussprüfung 2018 an den Wirtschaftsschulen gilt:

 

4.1          Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) (siehe § 82 Abs. 2 Satz 2 der WSO in der aktuell geltenden Fassung).

 

4.2           Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.

 

4.3          Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2018 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

 

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 3 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.

 

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:

–    Volkswirtschaft,

–    ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,

–    ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

 

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 26












Ausschreibung der Stellen
für Schulleiter und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juni 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.62 562

 

A)             Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.              mit sofortiger Wirkung

 

Staatliche Berufsschule Bad Aibling

Die Staatliche Berufsschule Bad Aibling mit den Berufsfeldern Bau sowie Metall besuchen im Schuljahr 2016/17 1.413 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.


2.              mit Wirkung vom 1. August 2017

 

2.1          Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III Traunstein, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege sowie mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik

Die Staatliche Berufsschule III Traunstein mit dem Berufsfeld Agrar besuchen im Schuljahr 2016/17 232 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Berufsfachschule für Ernährung wird von 74 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Berufsfachschule für Kinderpflege von 151 und die Berufsfachschule für Sozialpflege von 44 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die Fachakademie für Sozialpädagogik besuchen im laufenden Schuljahr 115 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.


2.2           Staatliche Berufsschule II Memmingen mit Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Berufsschule II Memmingen führt Klassen in  den Berufsfeldern Gesundheit und Wirtschaft. Diese besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.048 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule Memmingen besuchen im Schuljahr 2016/17 376 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)            Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.              mit sofortiger Wirkung

 

Staatliche Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit Staatlicher Wirtschaftsschule und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl mit den Standorten Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Bechhofen führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Wirtschaft. Im laufenden Schuljahr 2016/17 besuchen insgesamt 1.574 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen die Berufsschule. Dazu gehört die Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl mit 226 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.              mit Wirkung vom 1. August 2017


2.1           Staatliche Berufsschule II Memmingen mit Staatlicher Wirtschaftsschule


Die Berufsschule II Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Gesundheit und Wirtschaft. Diese besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.048 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule Memmingen besuchen im Schuljahr 2016/17 376 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2           Staatliche Berufsschule Erding


Die Berufsschule Erding mit den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Körperpflege, Metall sowie Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2016/17 insgesamt 2.404 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht

 

2.3           Staatliche Berufsschule Mindelheim mit Außenstellen in Bad Wörishofen und Memmingen


Die Staatliche Berufsschule Mindelheim mit den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall und Wirtschaft besuchen im Schuljahr 2016/17 2.049 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Dazu gehört die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Mindelheim mit 67 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

Die Außenstelle Bad Wörishofen besteht aus der Berufsschule für Hotel- und Gaststättengewerbe und der Staatlichen Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement (60 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen).

Zur Außenstelle Memmingen gehören die Berufsfachschule für Kinderpflege (79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), die Berufsfachschule für Sozialpflege (41 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (69 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen).

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht


Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Ebenso werden bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)        von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)       gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)       von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ;  gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)         gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 












Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Juni 2017, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.62 560

 

A)    Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Ostbayern, in Straubing, ist mit Wirkung vom 1. September 2017 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Bei entsprechender Bewährung ist eine Beförderung nach A 15 mit Amtszulage möglich.

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht und in der Beratung der Schulen, insbesondere auf dem Gebiet der elektronischen Verwaltung.

 

Erwartet wird, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.

Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie ausgeprägte IT-Kompetenz werden vorausgesetzt. Die Lehrbefähigung für Mathematik oder Informatik oder eine Naturwissenschaft ist wünschenswert. 

 

Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

B)        Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.         Berufliche Oberschule Ansbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Aufgabenschwerpunkte sind die Stunden- und Vertretungsplanung und die Nutzung relationaler Datenbanken für die Schulverwaltung sowie die Administration der Lehr- und Lernplattform Fronter. Erwartet werden eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz.


2.         Berufliche Oberschule Würzburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Führungskraft. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über fundierte EDV-Kenntnisse zum Umgang mit Schulverwaltungsprogrammen verfügen. Vorausgesetzt werden Erfahrungen mit der Schulentwicklung (QmbS) beziehungsweise vertiefte Kenntnisse darüber sowie einschlägige Kenntnisse im Schulrecht.

 

3.         Berufliche Oberschule Amberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Bewerberin/der Bewerber soll insbesondere über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Nachteilsausgleichs, der Inklusion, der Außendarstellung der Schule, der Betreuung des Internetauftrittes, der Gewinnung und Pflege von Schulpartnerschaften und der Überwachung des Haushaltsbudgets einschließlich des Beschaffungswesens verfügen.

Erwartet werden überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 












Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
beruflichen Schulen Februar 2018 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das
Lehramt an beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Juni 2017, Az. VI.2-BS9153-7a.54 446

 

Im Februar 2018 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), die zuletzt durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146) geändert worden ist, durchgeführt.

 

1.              Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

 

1.1           die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 85 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

 

1.2           zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und

 

1.3           die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

2.              Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

 

2.1           Dauer und Meldeschluss

 

Der Vorbereitungsdienst Februar 2018 beginnt am 19. Februar 2018 und endet am 14. Februar 2020.

 

Letzter Meldetag ist der 19. September 2017.

 

2.2           Meldeverfahren

 

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.

 

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.

 

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

3.              Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 26












Ausschreibung der Stelle
des Ministerialbeauftragten für die
Beruflichen Oberschulen in Ostbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juni 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.62 561

 

Die Stelle des Ministerialbeauftragten/der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern und des Schulleiters/der Schulleiterin der Beruflichen Oberschule Straubing (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule) ist mit Wirkung vom 1. August 2017 zu besetzen:

 

An der Fachoberschule Straubing (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Sozialwesen sowie Gestaltung) werden im Schuljahr 2016/17 665 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen unterrichtet und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Sozialwesen) 145 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe B 3 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Eine mindestens fünfjährige Erfahrung als Schulleiter/Schulleiterin an Beruflichen Oberschulen, bevorzugt im Aufsichtsbezirk Ostbayern, ist erforderlich.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Staatsministerium einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 












Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 ist

 

in Referat II.4

Bildungsstatistik, quantitative Fragen der

Bildungsplanung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-    Durchführung von schulartübergreifenden statistischen Auswertungen (z. B. zu Schülern, Klassen und Lehrern) auf Basis der jährlich an den Schulen erhobenen Amtlichen Schuldaten

-    Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen für die

•  Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (z. B. von Landtagsabgeordneten)

•  Analyse quantitativer Entwicklungen im Schulbereich als Grundlage für bildungs-politische Entscheidungen

•  Veröffentlichung von statistischen Informationsbroschüren

-    Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Institutionen (z. B. ISB, Landesamt für Statistik, KMK) im Rahmen vielfältiger bildungsstatistischer Themen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

-    Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik, Physik oder Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik

-    mindestens gutes Ergebnis in der Gesamtprüfungsnote

-    Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik (v. a. Microsoft Excel oder vergleichbare Tabellenkalkulationsprogramme)

-    Bereitschaft zur vertieften Einarbeitung in Datenbank-Anwendungen (u. a. Microsoft Access)

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-    Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte

-    Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-    Überzeugendes Auftreten

-    Teamfähigkeit

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1–M1122/105/1-II.4 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 








Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Bilbao

 

Arbeitsbeginn:                                      1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:                     31. Juli 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 539

Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsches Internationales Abitur

Sekundarabschlüsse des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind er-wünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahr-genommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Medellin, Kolumbien

 

Arbeitsbeginn:                                      2. Januar 2018

Ende der Bewerbungsfrist:               15. August 2017

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutsch-unterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 941

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass wenigstens eine der nachfolgend benannten Anforderungen erfüllt ist:

Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie).

 

Spanischkenntnisse sind erwünscht.

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personal-bogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

Deutsche Schule Málaga, Marbella, Spanien

Arbeitsbeginn:                                     20. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:               31. August 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 564

Deutsche mittlere Abschlüsse

Deutsche allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Kempfenhausen, 82335 Berg

 

ab 24. Februar 2018 (Schulhalbjahr 2017/18)

 

einen Schulleiter/eine Schulleiterin.

 

Das Landschulheim Kempfenhausen besteht aus einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil mit gebundener Ganztagsschule (ca. 635 Schülerinnen und Schüler). Im Internat mit Internatsleiterin werden ca. 100, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 45 Schülerinnen und Schüler betreut.

 

Ihre Aufgaben:

-    Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule

-    Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-    Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-    weitere Entwicklung des Schulprofils

-    Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat

-    Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle

-    Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule

-    Vertretung der Internatsschule nach außen

-    Dienststellenleiter i.S.d. BayPVG

 

Unsere Erwartungen:

-    Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-    Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-    Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung

-    Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-    Erfahrungen in der Schulentwicklung

-    Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-    Kommunikative und soziale Kompetenz

-    Innovationsbereitschaft

-    Hohe Belastbarkeit

-    Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

-    Identifikation mit dem Schulprofil

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin oder Oberstufenkoordinator/in an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:

Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen dienstlichen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München)

Tel.: 0 89 / 2 78 14 00, Fax: 0 89 / 27 81 40 23,

Homepage: www.bayern-internate.de, E-mail: info@zvbl.de,

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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