Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 9*      Ausgegeben in München am 12. September 2017     Jahrgang 2017

 

 


Inhalt

 

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2017/2018

 

Abschlussprüfung 2018 für Fremdsprachenkorrespondenten und Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung der Oberpfalz

 

Ausschreibung des Seminars „Diversity in US Education 2018“ der Fulbright-Kommission in Neuengland, USA für Lehrkräfte der weiterführenden Schulen

 

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

 

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Abschlussprüfung 2018 zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Offene Stellen

 

 

 





Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2017/2018

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. Juli 2017, Az. VI.11-5K7200-3.57 794

 

 

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im zweiten Halbjahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40, BayRS 227-3-2-1-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

20. bis 25. August 2017: Sommer I/Eis, Hochtour

3. bis 8. September 2017: Sommer II/Fels

1. bis 6. April 2018: Winter II/Skihochtour

 

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität München bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 10./11. November 2017 an der Technischen Universität München abgelegt.

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 1700,- EUR erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:

 

Empfänger:

Staatsoberkasse Bayern für die TUM

 

Kreditinstitut:

BayernLB München

BLZ: 700 500 00

Kto. Nr.: 24866

 

Verwendungszweck:

PK-Nr.: 0007.0129.2448.

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2017/2018

 

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist anzugeben:

BIC (Swift-Code): „bylademm“

IBAN: DE10700500000000024866

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2017/2018 bis spätestens 31. Juli 2017 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.

Dem Gesuch sind beizufügen:

 

1.     ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

 

2.     amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

 

3.     ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

 

4.     ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

 

5.     Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

 

6.     Nachweis des Praktikums an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs) in den drei Bereichen Fels, Eis/Hochtour und Skihochtour;

 

7.     Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum bis spätestens 20. August 2017 bzw. für das Winterpraktikum bis spätestens 1. April 2018 (jeweils Posteingang, bzw. Vorlage bei prüfungsbeginn) eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder
-bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. Die Gebühren für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 BayAPOFspl.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum jeweils mindestens sechs Tage in den drei Bereichen) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2017/2018“ anzugeben.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 36

 

 

 



Abschlussprüfung 2018
für Fremdsprachenkorrespondenten und
Euro-Korrespondenten an Berufsfachschulen für
Fremdsprachenberufe

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Juli 2017, Az. VI.6-BS9500-9-7b.70 211

 

 

1.         Die schriftliche Abschlussprüfung findet im Schuljahr 2017/2018 nach folgendem Zeitplan statt:

 

Dienstag,

5. Juni 2018

Allgemeine Übersetzung aus
der Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung aus
der Ersten Fremdsprache

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.30 bis 10.15 Uhr

Mittwoch,

6. Juni 2018

Fachübersetzung in
die Erste Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der Ersten Fremdsprache

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.45 bis 11.15 Uhr

Donnerstag,
7. Juni 2018

-----------------

(nur für Prüfungsteilnehmer,
die die Prüfung in einer
2. Ersten Fremdsprache ablegen)

-----------------

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der Zweiten Fremdsprache

------------------------

Allgemeine Übersetzung aus der
2. Ersten Fremdsprache

 

Bearbeitung von Korrespondenztexten aus
der 2. Ersten Fremdsprache

------------------------

Aufgabe aus der Allgemeinen Wirtschaftslehre
für Euro-Korrespondenten

9.45 bis 11.15 Uhr

 

---------------

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.45 bis 11.15

 

---------------

8.15 bis 9.45 Uhr

Freitag,
8. Juni 2018

 

(nur für Prüfungsteilnehmer,
die die Prüfung in einer
2. Ersten Fremdsprache ablegen)

-----------------

 

Fachübersetzung aus
der 2. Ersten Fremdsprache

 

Fachübersetzung in
die 2. Erste Fremdsprache

 

 

 

------------------------

Aufgabe aus der Außenwirtschaft für
Euro-Korrespondenten

 

Aufgabe aus dem Rechnungswesen für
Euro-Korrespondenten

8.15 bis 9.00 Uhr

 

 

9.30 bis 10.15 Uhr

 

 

 

 

---------------

8.15 bis 9.45 Uhr

 

 

10.15 bis 11.15 Uhr

 

2.         Für die Abschlussprüfung 2018 an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe gilt:

 

2.1   Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfung für Fremdsprachen- und Euro-Korrespondenten richtet sich nach der Schulordnung für Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (BFSO Sprachen) vom 21. Mai 1993 (GVBl. S. 419, KWMBl. I S. 338), zuletzt geändert durch § 13 der Verordnung zur Änderung von Schulordnungen zum Schuljahr 2016/2017 vom 1. Juli 2016 (GVBl. S. 164).

 

2.2   Die Abschlussprüfungen 2018 werden an der kommunalen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München, an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe Weiden und an den staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe durchgeführt.

 

2.3   „Andere Bewerber“ nach § 41 BFSO Sprachen (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den staatlichen Abschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben sich wegen der Zuteilung an eine Schule rechtzeitig an die zuständige Regierung (Abt. Schul- und Bildungswesen) zu wenden. Die Zulassung selbst ist bei der Schule, der die Bewerber zugeteilt worden sind, bis spätestens 1. März 2018 zu beantragen.

 

Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ sind die in § 41 Abs. 2 (Fremdsprachenkorrespondenten) und Abs. 3 (Euro-Korrespondenten) BFSO Sprachen genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schriftlich.

 

2.4   Die Leitungen der Schulen, an denen die Abschlussprüfungen stattfinden, haben dem Staatsministerium bis 16. Februar 2018 anzuzeigen, welche Ersten Fremdsprachen und Zweiten Fremdsprachen im Rahmen der Fremdsprachenkorrespondentenprüfung und/oder Euro-Korrespondentenprüfung zu prüfen sind sowie welche Fachgebiete (Wirtschaft und/oder Technik) dabei jeweils erforderlich sind. Für die Meldung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, das den Schulen rechtzeitig übersandt wird.

 

2.5   Für Kandidaten, die die Prüfung für Euro-Korrespondenten ablegen, gelten (neben den Terminen der Aufgaben aus dem Rechnungswesen, der Allgemeinen Wirtschaftslehre und der Außenwirtschaft) die Termine für die Prüfungen in der Ersten Fremdsprache.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 36

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Juli 2017, Az. BO7126.5/2/2

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin als Stellvertretung der Fachlichen Leitung beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mindestens einjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 + AZ ist grundsätzlich möglich.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 29. September 2017.

 

Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle an
der Regierung der Oberpfalz

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 3. August 2017, Az. III.6-BO8122.0/4/2

 

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Es können sich staatliche bayerische Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

 

Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

 

      Als Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter Organisation des Vorbereitungsdienstes im Förderschulbereich

      Als örtliche/r Prüfungsleiterin/Prüfungsleiter für die 2. Staatsprüfung nach LPO II Organisation der Prüfungen nach LPO II

      Fortbildung

      Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte  Förderzentren

      Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation

      Fachfragen des Förderschwerpunkts geistige Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf, körperlich-motorische Entwicklung

      Weiterentwicklung der Förderzentren geistige Entwicklung auf der Grundlage des BayEUG

      Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

      Zusammenarbeit mit den Universitäten

 

Vorausgesetzt werden:

      Studium der Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik und/oder Körperbehindertenpädagogik

      Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse in den oben genannten Förderschwerpunkten

      Fundierte Berufserfahrung als Seminarleiter

      Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik

      Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

      Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit

      Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten

      Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben

      Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 28. September 2017.

 

Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung des Seminars
„Diversity in US Education 2018“
der Fulbright-Kommission in Neuengland,
USA für Lehrkräfte der
weiterführenden Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. August 2017, Az. IV.9-BP4160.8-3.73 285

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Fortbildungsprogramm „Diversity in US-Education“ der Fulbright-Kommission an der University of Connecticut in Storrs, Neuengland aufmerksam, das vom 25. März bis 8. April 2018 stattfinden wird.

 

Inhalte des Fortbildungsprogramms

Neben Vorträgen und Diskussionen zur Schul- und Bildungspolitik sowie zu aktuellen Entwicklungen im wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich werden praktische Erfahrungen an Schulen in der Nachbarschaft der US-Hochschule gesammelt und Begegnungen mit amerikanischen Kolleginnen und Kollegen stattfinden.

Ein verbindliches Vorbereitungstreffen findet am 26. Januar 2018 statt.

 

Langfristiges Ziel

Die durch die Programmteilnahme erworbenen Kenntnisse sollen den eigenen Unterricht der Teilnehmenden bereichern (z. B. durch die gezielte Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Methoden) und eine verstärkte persönliche Motivation für den transatlantischen Bildungsdialog schaffen.

 

Kosten

      Übernahme der Basiskosten für die Transatlantik-Flüge (Frankfurt/Main nach Boston am 25. März 2018 und zurück am 8. April 2018), der Seminarkosten in den USA (inklusive angemessener Unterbringung und Verpflegung) durch die Fulbright-Kommission

      Finanzierung der möglichen zusätzlichen Kosten durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere Kosten für Zubringer, zusätzliche Gepäckstücke, Umbuchungen und ESTA-Registrierungsgebühren

      Keine Übernahme von Kosten aus Mitteln der staatlichen bayerischen Lehrerfortbildung möglich

 

Voraussetzungen einer Bewerbung

Bewerben können sich ausschließlich festangestellte oder verbeamtete Lehrkräfte aller Fachrichtungen (also auch der naturwissenschaftlichen und künstlerischen Fächer), die

      über ein 2. Staatsexamen verfügen,

      in der Primar- bis Sekundarstufe I und/oder II unterrichten, und zwar an Schulen mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, oder die selbst über einen Migrationshintergrund verfügen,

      nach Abschluss des 2. Staatsexamens mindestens drei Jahre im bayerischen Schuldienst tätig sind,

      gute Englischkenntnisse

      und einen gültigen deutschen Reisepass sowie

      Interesse an transatlantischen Beziehungen und

      möglichst wenig einschlägige USA-Erfahrungen besitzen,

      am Vorbereitungstreffen teilnehmen können.

Ausgeschlossen sind Lehrkräfte, die in den letzten fünf Jahren ein Stipendium der Fulbright-Kommission erhalten haben.

 

Auswahl

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geprüft und bei Erfüllung aller genannten Kriterien an den Pädagogischen Austauschdienst weitergeleitet. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch eine Kommission (voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche 2017).

 

Bewerbung

Um sich zu bewerben, sind folgende Dokumente einzureichen:

      Bewerbungsformular (in englischer Sprache und am PC ausgefüllt), zu finden unter https://fulbright.de/programs-for-germans/lehrer-innen/diversity-in-u-s-education

      Tabellarischer Lebenslauf in englischer Sprache

      Einverständniserklärung zur Seminarteilnahme und Empfehlungsschreiben des Dienstvorgesetzten (in deutscher Sprache), siehe Punkt 14 des Bewerbungsbogens.

 

Die Bewerbungsunterlagen (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) sind in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis spätestens Montag, den 28. September 2017 (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. IV.9-BP4160.8-3.73 285 vollständig einzureichen bei:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München

 

Achtung:

     Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine sehr beschränkte Zahl an Plätzen zur Verfügung stehen wird.

     Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fulbright-Kommission in Berlin
(Tel. 030/2844 4316, E-Mail: specialprograms@fulbright.de).

 

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. August 2017, Az. IV.9-BP4113-3.73 283

 

 

Zum 19. Februar 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit

4.7 Pädagogik und Didaktik der Mittelschule

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14 + AZ, ist möglich.

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen mit mehrjähriger Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser werden vorausgesetzt.

Gute Kenntnisse in den Bereichen Ganztagsschule, Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen werden vorausgesetzt.

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und im Bereich der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.

 

Aufgabenbeschreibung:

Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:

      Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zum Fächerkanon der Mittelschule, vor allem im Fach Deutsch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (künftig Wirtschaft und Beruf) sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (künftig: Geschichte/Politik/Geographie) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen

      Lehrgänge im Rahmen der Implementierung des LehrplanPLUS für die Mittelschulen

      Fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Fächerkanon der Mittelschule in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum

      Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Mittelschulthemen

      Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

      fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum der ALP

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

      ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

      Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

      Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

      Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen

      ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

      ein hohes Maß an Teamfähigkeit

      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

      Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 0 89/21 86-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.73 283 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
christian.hofrichter@stmbw.bayern.de.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung der Stellen
für Schulleiter, Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. August 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.92 219

 

 

1.          Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. September 2017 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsschule I Fürth mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege

 

Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Agrar, Bekleidung, Ernährung, Holz sowie Körperpflege besuchten im Schuljahr 2016/17 983 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschüler. Dazu gehört die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung mit 48 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern sowie die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 92 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.         Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1           zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

2.1.1      Berufliche Oberschule für Wirtschaft München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule für Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2016/17 1051 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler. Die Berufsoberschule für Wirtschaft besuchten 302 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler. Sowohl die Fachoberschule als auch die Berufsoberschule führt die Ausbildungsrichtungen Internationale Wirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.1.2      Berufliche Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde im Schuljahr 2016/17 von 296 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern besucht. Die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 62 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.1.3Staatliches Berufliches Schulzentrum Höchstädt an der Donau mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, Sozialpflege, Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Technikerschule

Die Berufsschule, welche die Berufsfelder Agrar, Ernährung sowie Körperpflege führt, wurde im Schuljahr 2016/17 von 1104 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschülern besucht. Die Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 69 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler, die Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 50 Vollzeitschülerinnen/
Vollzeitschüler und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 43 Vollzeitschülerinnen/
Vollzeitschülern besucht. Die Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien wurde von 8 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2      mit Wirkung vom 24. Februar 2018

 

2.2.1     Staatliche Berufsschule Lauingen mit Staatlicher Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik

Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Chemie, Elektro, Metall sowie Wirtschaft wurde im Schuljahr 2016/17 von 2047 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschülern besucht. Die Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik besuchten 36 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.2    Staatliche Berufsschule I Mühldorf

 

Die Staatliche Berufsschule I mit den Berufsfeldern Agrar, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz und Metall besuchten im Schuljahr 2016/17 1345 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.3    Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg mit Staatlicher Textilfachschule Münchberg sowie mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege (Staatliches Berufliches Schulzentrum Ahornberg)

 

Die Berufsschule für Textilberufe Münchberg besuchten im Schuljahr 2016/17 600 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschüler. Die Staatliche Textilfachschule Münchberg wurde von 40 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde im Schuljahr 2016/17 von Vollzeitschülern 35 Vollzeitschülerinnen/VollzeitschülernVollzeitschülern besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege von Vollzeitschülern 126 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern und die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von Vollzeitschülern 48 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.        Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 24. Februar 2018 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

3.1       Berufliche Oberschule Wasserburg am Inn, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Fachrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2016/17 468 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler. Die Berufsoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 66 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

3.2      Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe sowie Staatlicher Fachoberschule Sonthofen

 

Die Berufsschule führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Körperpflege sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 2050 Teilzeitschülerinnen/Teilzeitschülern besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 58 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern besucht und die Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe von 20 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschülern. Die dazugehörige Fachoberschule in Sonthofen, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, besuchten 371 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)  gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)   von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)  gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)   gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

 

Stefan Graf

Ministerialdirigent

 

 

 



Abschlussprüfung 2018
zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin
für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und
zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für
Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an
Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. August 2017, Az. VI.3-BS9500.2-8-7a.56 890

 

 

1.         Rechtsgrundlagen

 

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO).

 

2.         Abschlussprüfung

 

2.1    Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß 79 Abs. 1 i. V. m. Anlage 11 FakO schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern

 

   Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

   Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik.

 

Zudem sind gemäß § 79 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FakO zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.

 

2.2      Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 86 FakO am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 87 FakO erfüllen.

 

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im ersten Prüfungsabschnitt dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien. Darüber hinaus haben sie in allen anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerber wählen zudem an der prüfenden Schule zwei Wahlpflichtfächer aus den zur Prüfung angebotenen Wahlpflichtfächern aus, in denen jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 86 Abs. 4 FakO statt.

 

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2018 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 87 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3      Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Prüfungstag

Prüfungsfach

Bearbeitungszeit

 

Montag,
den 4. Juni 2018

 

Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen

 

 

180 Minuten

 

Mittwoch,
den 6. Juni 2018

Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik

 

180 Minuten

 

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

 

Die Termine für die von den anderen Bewerberinnen und Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4      Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach § 80 und 86 Abs. 4 FakO.

 

2.5      Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 82 FakO.

 

 

 

Stefan Graf

Ministerialdirigent

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Toulouse, Frankreich

 

Arbeitsbeginn:                             1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:        29. September 2017

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 331

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Französischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie Schulleitungserfahrung sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Genua, Italien

 

Arbeitsbeginn:                           1. September 2018

Ende der Bewerbungsfrist:      27. Oktober 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 391

Abitur und einheimische Abschlüsse der Sekundarstufe I und II

Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Italienischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Lissabon, Portugal

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:      27. Oktober 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 884

Abitur und einheimischer Abschluss der Sekundarstufe II

Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

Die Erzbischöfliche Stiftung St. Matthias sucht zum 23. Februar 2018

 

eine Schulleiterin/einen Schulleiter

 

am

 

Spätberufenengymnasium und Kolleg des

Erzbischöflichen Spätberufenenseminars

St. Matthias Wolfratshausen.

 

In Schulneubau von 2011 können ca. 150 Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss am Gymnasium die allgemeine Hochschulreife in 3 bis 5 Jahren erwerben, am Kolleg nach einer Berufsausbildung oder einer 2-jährigen Berufstätigkeit. Darüber hinaus gibt es einen Wohnbereich für Volljährige.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung dieser Schulen üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils sowie die Mitverantwortung für die gesamte Einrichtung.

 

Gesucht wird eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

     die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt und über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis sowie idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht,

      die bereit ist, mit dem Stiftungsdirektor, der Betriebsleiterin und der religions-pädagogischen Leiterin in einem Team innovativ und vertrauensvoll Verantwortung für die Gesamteinrichtung zu übernehmen,

      die fähig ist, mit dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung und Hauswirtschaft und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

      die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Geboten wird

      ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulgemeinschaft,

      eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

      ein Leitungsteam mit Stiftungsdirektor, Betriebsleiterin und religionspädagogischer Leiterin,

      ein Kollegium der Schulleitungen der erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und

      eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen über unsere Schulen erhalten Sie unter www.sankt-matthias.de, bei Stiftungsdirektor Prof. Dr. Joachim Burkard, Tel.: 08171/ 9980, E-Mail: stiftungsdirektor@sankt-matthias.de, sowie bei Herrn Dr. Ralf Grillmayer, Leiter der Hauptabteilung Erzbischöfliche Schulen im Erzbischöflichen Ordinariat München, Tel.: 089/2137-1736, E-Mail: RGrillmayer@eomuc.de.

 

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 6. November 2017 an: Stiftungsdirektor Prof. Dr. Joachim Burkard, Seminarplatz 3, 82515 Wolfratshausen.

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

Die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg ist Träger von Katholischen Schulen und Internaten im Bereich der Erzdiözese Freiburg. Zum 1. August 2018 ist an der Heimschule Kloster Wald, einem staatlich anerkannten Gymnasium mit ca. 500 Schülerinnen, die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters

(Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor, BesGr. A 16 LBesG BW)

 

neu zu besetzen.

 

Die Heimschule Kloster Wald ist ein allgemeinbildendes Gymnasium mit sprachlichem und naturwissenschaftlichem Profil, einer 4. Jahrgangsstufe der Grundschule und einem Hort an der Schule. Die Heimschule Kloster Wald ist nach eigenen Angaben eine der renommiertesten Mädchenschulen mit Internat in Deutschland. Sie wird von Schülerinnen aus ganz Deutschland, aus Europa und aus außereuropäischen Ländern besucht. Neben dem Gymnasium absolvieren die Schülerinnen eine Handwerksausbildung, die sie mit dem Gesellenbrief abschließen.

Die Heimschule liegt im idyllischen Hinterland des Bodensees, 25 km nördlich von Überlingen.

 

Erwünscht sind Bewerbungen von katholischen Persönlichkeiten, die eine dieser Schulart entsprechende Qualifikation besitzen, über organisatorische Fähigkeiten verfügen und die Bereitschaft mitbringen zu einer bewusst gelebten Verantwortung für christliche Bildung und Erziehung. Beamtinnen bzw. Beamte des Landes Baden-Württemberg können nach Angaben des Schulträgers an die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg beurlaubt werden.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Bewerbungsschreiben mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 31. Oktober 2017 an die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, Münzgasse 1, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/2188-216.

 

Weitere Informationen finden Sie unter
www.schulstiftung-freiburg.de.

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

Wir suchen für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 15. Februar 2018 eine/einen Beamtin/Beamten oder Angestellte/n in Vollzeit als

 

Wissenschaftliche Referentin/Wissenschaftlichen Referenten für den Bereich Mittelschule.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

    Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen

    konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts

    Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre

    Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene

    Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern

    Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen

    Unterstützung der Bereiche Übergangssysteme und Beschulung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

 

Wir erwarten von Ihnen ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Mittelschulen mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master). Eine Promotion ist wünschenswert. Sie haben einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Mittelschulen) sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.

 

Wir bieten einen vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz sowie eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 4. Oktober 2017 mit Angabe der Referenz 212-17, bevorzugt per E-Mail (Anhänge einer E-Mail-Bewerbung können ausschließlich als pdf-Format berücksichtigt werden), an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personalplanung Ordinariat

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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