Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 10*      Ausgegeben in München am 2. Oktober 2017     Jahrgang 2017

 

 

 


 

Inhalt

 

Zweite prüfung für das Lehramt an Gymnasien 2019/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens sowie nach Brasilien ab dem Schuljahr 2018/19

Neubesetzung einer freien Stelle am institut für Schulqualität und Bildungsforschung

Ausschreibung von Stellen im Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken

Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

Ausschreibung von Schulratsstellen

Ausschreibung der Stellen für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Neubesetzung der Stelle der Direktorin oder des Direktors der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 





Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien 2019/II nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. August 2017, Az. IV.5-BS5154-PRA.77 956

 

 

I.           

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/2019 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2019/II nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. November 2017 bis 23. Februar 2018 an der Seminarschule,

-      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. April 2018 bis 15. Februar 2019 an der Einsatzschule,

-      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an der Seminarschule,

-      das Kolloquium in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis 31. Mai 2019 und

-      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.          

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2017/2019, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.         

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2019/II nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2018/II nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Sie werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2018/2020 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2017/2019 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 5. November 2018 bis 23. November 2018,

-      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis 1. März 2019.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 15. Oktober 2018 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 22. Februar 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 11. März 2019 bis 7. Juni 2019 an einer Seminarschule statt.

 

IV.         

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

 

1.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2018/II bestanden haben, dass sie

 

1.1    sich bis spätestens 14. September 2018 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 23. November 2018 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2    der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

 

1.3    mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

 

2.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019/I bestanden haben, dass sie

 

2.1    sich bis spätestens 22. Februar 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

 

2.2    gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus,, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 22. Februar 2019 bis 7. Juni 2019 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist bis spätestens 15. Oktober 2018 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2019/II in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2018/II oder 2019/I abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.          

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

VI.         

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 39

 

 

 

 

 



Bayerische Lehrkräfte
(Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und
Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens
sowie nach Brasilien ab dem Schuljahr 2018/19

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 28. August 2017, Az. X.9-BP4044.1-6b.84 121

 

1.        Vorhaben:

Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) in die nachfolgend genannten Staaten:

 

 

Brasilien

Bosnien-Herzegowina

Bulgarien

China (Volksrepublik)

Estland

Lettland

Litauen

Kroatien

Mazedonien

Montenegro

Polen

Rumänien

Russische Föderation

Serbien

Slowakische Republik

Slowenien

Tschechische Republik

Ukraine

Ungarn

 

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.

 

Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung von Deutsch in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.

 

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist im Regelfall der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2018 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden. Ungeachtet der jahresweisen Befristung der Sonderbeurlaubung für die Auslandstätigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich die Bereitschaft haben, mindestens für drei Jahre im Ausland zu unterrichten.

 

2.        Bewerberprofil:

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

 

Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Zweitbeurlaubung:

Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

 

2.1    Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens:

 

Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehreraus- und Lehrerfortbildung gesucht.

 

In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.

 

Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:

 

Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.

 

2.2   Centro de Ensino Médio Pastor Dohms, Porto Alegre/Brasilien:

 

Wegen des Ausbaus des Deutschunterrichts bis zur Stufe II des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) an den allgemein bildenden Einsatzschulen (Sprachdiplomschulen und DSD-Projektschulen) in der Provinz Rio Grande do Sul muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Lehramtsbefähigung für Gymnasien mit der Fakultas Deutsch, Deutsch als Fremdsprache bzw. Zweitsprache oder für eine moderne Fremdsprache besitzen. Die Landesprogrammlehrkraft soll neben Unterrichtstätigkeiten auch multiplikatorische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Deutschunterrichts an DSD-Schulen übernehmen.

Von Vorteil bei der Bewerbung sind Erfahrungen in der Schulleitung oder in der
Lehreraus- und -fortbildung.

 

3.        Finanzielle Regelung:

 

Die staatlichen Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

 

Der jeweilige Arbeitgeber im Gastland gewährt in Einzelfällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt oder bemüht sich, eine Wohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.

 

Beim Centro de Ensino Médio Pastor Dohms in Porto Alegre zahlt der Schulträger einen Ortszuschlag.

 

Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.

Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig übernimmt.

 

4.        Verfahren:

 

Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2017 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d.h. bei Grundschulen und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat X.9

80327 München.

 

Grundschul- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat X.9. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.

 

Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:

-      Wohnort, Alter, Familienstand,

-      Lehramt und Fächerverbindung,

-      Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache,

-      Erfahrungen in der Lehreraus- und
-fortbildung,

-      Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie

-      Ortswünsche und

-      Beweggründe für die Meldung.

 

Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöhen sich die Vermittlungschancen durch die Bereitschaft zur Flexibilität. Das Staatsministerium empfiehlt, mehrere Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) zu nennen.

 

Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2018 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

 

Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits erwartet die Landesprogrammlehrkräfte auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 



Neubesetzung einer freien Stelle am Staatsinstitut
für Schulqualität und Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 28. August 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.74 848

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Schulhalbjahr 2017/2018, ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung, befristet neu zu besetzen:

 

Referat GA-5 „Ganztag“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des Ganztagsportals und in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien in diesem Bereich.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern

-      Verbeamtung bzw. unbefristete Beschäftigung im staatlichen Gymnasialdienst

-      mehrjährige Berufserfahrung

-      Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen

-      überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Sicherheit im Verfassen von Texten

-      Engagement und Flexibilität

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit

-      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

-      Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      sicheres Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisationsgeschick

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina bzw. die Nachweise einer gleichwertigen Qualifikation enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn OStD Arnulf Zöller (arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.97 141

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen eine Stelle für die Dauer von in der Regel bis zu 7 Jahren im Referat Mittelschule, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich neu zu besetzen:

 

Referat GMF 3,

Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich in der Mittelschule

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

-      Unterstützung der Implementierung des LehrplanPLUS in den Fächern Geschichte/Politik/Geographie, Wirtschaft und Beruf, Wirtschaft und Kommunikation, Technik, Ernährung und Soziales, Buchführung, insbesondere Erstellung des Serviceteils

-      Projektprüfung an der Mittelschule

-      Mitwirkung an der Implementierung erarbeiteter Produkte

-      Erarbeitung von Unterrichtshilfen

-      Kontaktpflege zu Verlagen und Herstellern von Unterrichtsmedien

-      Beratung des Staatsministeriums

-      Information und Beratung der Schulaufsicht im Hinblick auf Implementierung und Fortbildung

-      Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen/Unterrichtsfach Deutsch in Verbindung mit einem Fach des Fächerbereichs mit soziokulturellem Schwerpunkt (Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Arbeitslehre)

-      überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

-      umfassendes Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik des Fächerbereichs mit soziokulturellem Schwerpunkt (Geographie, Geschichte, Sozialkunde, Arbeitslehre)

-      Kenntnisse im Bereich der pädagogischen Diagnostik

-      fundierte Erfahrungen im Bereich Schulentwicklung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      sicheres und überzeugendes Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die Stellenausschreibung wendet sich an Mittelschullehrkräfte, die noch keine Funktionsträger sind.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGLG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.97 140

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle befristet für ein Jahr in unterhälftiger Abordnung zu besetzen:

 

Referat GMF-1 Grundschule, Deutsch als

Zweitsprache (DaZ)

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

-     fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule und im Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens

-      Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

-      Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut

-      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-      Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

-      Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen

-      Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

-      mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

-      fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse

-      umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      sicheres und überzeugendes Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGLG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Stellen im Sachgebiet 40.2
an der Regierung von Unterfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. August 2017, Az. III.3-BO7122.6/1/2

 

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal" an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der bayerischen Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über mehrjährige Erfahrungen in der Personalplanung, dem Personalmanagement, der Personalversorgung sowie der Schulorganisation aus dem Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen verfügen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 Organisation/Personal" an der Regierung von Unterfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-      Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen

-      Organisation, Beaufsichtigung und Begleitung der Klassenbildung und des Unterrichtsbetriebs

-      fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter

-      Personalplanung und Personalzuweisung

-      Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-      Datenverarbeitung in der Schulverwaltung und Schulaufsicht (ASV, ASD)

-      Statistiken zum Unterrichtsbetrieb

-      Herausgabe des Amtlichen Schulanzeigers

 

Vorausgesetzt für die Stelle der Sachgebietsleitung werden:

-      sehr gute EDV-Kenntnisse

-      Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten

-      Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

-      hohe Beratungskompetenz

-      Team- und Kommunikationsfähigkeit

 

Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:

-      sehr gute EDV-Kenntnisse

-      Erfahrung in Tätigkeiten der Schulaufsicht

-      mehrjährige Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern

-      Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben

 

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin sind erwünscht:

-      hohe Beratungskompetenz

-      Team- und Kommunikationsfähigkeit

-      vertiefte Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule

-      Eigeninitiative

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Oktober 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 




Ausbildung von Förderlehrerinnen und
Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. August 2017, Az. III.3-BS7040-4b.80 403

 

 

1.   Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

 

2.    Am 10. September 2018 beginnt ein weiterer Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.

 

3.    Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

 

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer.

 

4.    Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind:

a)    ein Mindestalter von 16 Jahren

b)    der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

c)     die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft

d)    das Bestehen eines Eignungstests.

 

Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2019.

 

5.    Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

6.    An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.

 

7.    Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

8.     Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:

 

-      Staatsinstitut für die Ausbildung

von Förderlehrern

– Abteilung I –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95445 Bayreuth

 

-      Staatsinstitut für die Ausbildung

von Förderlehrern

– Abteilung II –

Heiliggeistgasse1

85354 Freising

 

Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2017 (Datum des Poststempels)

 

-      für die Ausbildung in Bayreuth

      an das Staatsinstitut für die Ausbildung

      von Förderlehrern

      – Abteilung I –

      Geschwister-Scholl-Platz 3

      95445 Bayreuth

      Tel. 0921 45499, Fax: 0921 41783

      E-Mail: verwaltung@foerderlehrer.info

      http://www.foerderlehrer.info

 

-      für die Ausbildung in Freising

an das Staatsinstitut für die Ausbildung

von Förderlehrern

      – Abteilung II –

      Heiliggeistgasse 1

      85354 Freising

      Tel. 08161 173570

      Fax: 08161 40138484

      E-Mail: 

      staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de

      http://www.foerderlehrer-freising.de.

 

Der Bewerbung sind beizufügen:

a)    Lebenslauf (tabellarisch);

b)    Nachweis des unter Nr. 4 b) genannten mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift); wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen;

c)     ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;

d)    bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;

e) bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;

f)     bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,

-      der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder

-    die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.

In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;

g)     Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.

 

Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen.

 

9.     Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. Nr. 39

 

 

 

 

 




Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern
an Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung
in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/
Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. August 2017, Az. III.3-BS7032.3-4b.80 402

 

 

1.     Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/
Kunsterziehung bzw. Sport

 

1.1   Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beginnt im Schuljahr 2018/19 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.

 

1.2    Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind:

-      der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,

-       die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers,

-       das Bestehen eines Eignungstests.

 

1.3    Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2019.

 

2.         Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

 

-      für die Ausbildung in Augsburg

an das Staatsinstitut für die Ausbildung

von Fachlehrern

– Abteilung I –

Henisiusstraße 1

86152 Augsburg                           

Tel. 0821 2422790, Fax: 0821 24227913

E-Mail: info@fachlehrer.org

http://www.fachlehrer.org

 

-      für die Ausbildung in Bayreuth

an das Staatsinstitut für die Ausbildung

von Fachlehrern

– Abteilung V –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95440 Bayreuth

Tel. 0921 41603, Fax: 0921 741126

E-Mail: info@fachlehrer.de

http://www.fachlehrer.de

 

bis spätestens 17. Oktober 2017 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

 

3.         Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

4.         Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

5.         Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. Nr. 39

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 18. August 2017, Az. III.3-BO7126.1/6/2

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau mit einer hälftigen Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist erneut zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 18. Oktober 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 5. September 2017, Az. III.3-BO7126.3/4/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Regensburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 20. Oktober 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausschreibung der Stellen für Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. September 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.94 617

 

 

1.     Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.1    Staatliches Berufliches Schulzentrum Bad Windsheim

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim befindet sich in Gründung. Die Berufsschule mit kaufmännischen Ausbildungsberufen besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 385 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule wurde von 273 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.2    Staatliche Berufsschule Bad Aibling

Die Staatliche Berufsschule Bad Aibling mit den Berufsfeldern Bau sowie Metall besuchten im Schuljahr 2016/17 1.413 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.3    Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land in Freilassing mit Staatlicher Wirtschaftsschule Freilassing und den Staatlichen Berufsfachschulen für gastgewerbliche Berufe und für Hotel- und Tourismusmanagement

Die Berufsschule Berchtesgadener Land in Freilassing führt Klassen in den Berufsfeldern Bau-, Holz- und Fahrzeugtechnik, Ernährung und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.388 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Sie ist mit der Wirtschaftsschule Freilassing (14 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen), der Staatlichen Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe (16 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) sowie der Staatlichen Berufsfachschule für Hotel- und Tourismusmanagement (79 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.     Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Lauingen mit Staatlicher Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik

Die Berufsschule mit den Berufsfeldern Bau, Chemie, Elektro, Metall sowie Wirtschaft wurde im Schuljahr 2016/17 von 2.047 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik besuchten 36 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Gleichzeitig wird die mit Bekanntmachung vom 12. September 2017 (KWMBeiblatt) unter 2.2.1 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Lauingen mit Staatlicher Berufsfachschule für Technische Assistenten für Informatik zurückgenommen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)   von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)     von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)    gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 




Neubesetzung der Stelle der Direktorin oder des
Direktors der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 12. September 2017, Az. IV.9-BP4113-3.100 523

 

 

Zum 1. Dezember 2017 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Stelle der Direktorin oder des Direktors (Besoldungsgruppe B 3) neu zu besetzen.

 

Die ALP ist die zentrale Fortbildungseinrichtung in Bayern für die Lehrkräfte aller Schularten und Fächer mit Ausnahme von Sport und Religion. Der ALP obliegen im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Aufgaben:

-         Koordination der Lehrerfortbildung

-         Konzeption, Organisation und Durchführung von jährlich ca. 1200 Präsenz- sowie zahlreichen Online-Lehrgängen

-         Qualifikation von Führungskräften im Bildungsbereich

-         Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

-         Beratung im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software) sowie der Medienpädagogik

-         Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland

-         Außenstelle des Prüfungsamtes.

 

Die Direktorin bzw. der Direktor ist verantwortlich für alle Personal- und Haushaltsangelegenheiten und leitet den gesamten Lehr-, Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb an der ALP. Sie bzw. er ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter für alle an der Akademie tätigen Beamtinnen und Beamten im pädagogischen und Verwaltungsbereich.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A 15 + AZ bzw. A 16, die momentan im bayerischen Schuldienst tätig sind. Ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser wird vorausgesetzt.

 

Aktuelle Erfahrungen in der Funktion als Schulleiterin bzw. Schulleiter sowie vertiefte Erfahrungen in der zentralen Lehrerfortbildung werden vorausgesetzt.

 

Erfahrungen im Qualitätsmanagement und Change Management, im Bereich der Digitalen Bildung sowie fundierte Verwaltungskenntnisse und Kenntnisse im kaufmännischen Bereich sind wünschenswert.

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

-        ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Innovationskraft

-        überzeugendes Auftreten als Führungskraft sowie ein besonders konstruktiver Führungsstil, der lösungsorientiert unterschiedliche Interessen und Erwartungshaltungen berücksichtigt

-         ein besonders hohes Maß an Organisations- und Planungsvermögen sowie Entscheidungsfreude

-        ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift

-        die Fähigkeit und Bereitschaft zur erfolgreichen Umsetzung von Verwaltungsvorschriften und -vorgaben

 

Ferner werden erwartet:

-         wirtschaftliches Handeln gemäß den Maßgaben der bayerischen Haushaltsgesetzgebung

-        Fähigkeit und Bereitschaft zur konzeptionellen Arbeit, insbesondere bei der bedarfsgerechten qualitätsorientierten Weiterentwicklung und Stärkung der Lehrerfortbildung in Bayern

-        vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als aufsichtführender Behörde sowie den vielfältigen Partnern der bayerischen Lehrerfortbildung

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.100 523 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an das

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an
christian.hofrichter@stmbw.bayern.de.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 ist

 

in Referat III.2

Mittelschule, Unterricht für ausländische
Schüler und für Kinder beruflich Reisender

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13 + AZ/A 14 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-      Mitwirkung an der Umsetzung der bayerischen Mittelschule

-      Organisation und Konzeption der Abschlüsse der Mittelschule

-      Übergang von der Mittelschule zu den anderen Schularten

-      Unterricht und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit nicht deutscher Muttersprache an bayerischen Schulen (einschließlich Vorkurs Deutsch)

-      Förderung der Kinder beruflich Reisender

-      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen

-      Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu den o. g. Themenbereichen

-      Teilnahme und aktive Mitwirkung an fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen

-      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-      letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“
(3. Stufe)

-      mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-      überdurchschnittliche Kenntnisse im Bereich EDV

-      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-      überzeugendes und sicheres Auftreten

-      Teamfähigkeit

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-M1122/112/1-III.2 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 ist

 

in Referat IV.3 – Staatliches Lehrpersonal
der Realschulen

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 13 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-      Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen, einschließlich Funktionsstellen und erweiterter Schulleitung

-      Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen, einschließlich Bedarfsanalysen und Stellenplanung

-      Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen

-      Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen

-      Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik

-      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-      sichere und umfassende EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)

-      Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

-      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-      überzeugendes und sicheres Auftreten

-      Teamfähigkeit

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/111/1-IV.3 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 ist

 

in Referat V.7

(Fachreferat für Mathematik, Physik und
Informatik, Lehrerausbildung,
Lehrpersonalreferat I)

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-      fachliche Fragen der Fächer Mathematik und Physik (u. a. Prüfungen, Lehrplan, Schulbuchzulassung)

-      Mitwirkung bei der Personalplanung für die staatlichen Gymnasien

-      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen, z.B. von Schulen oder Eltern, oder auch von Landtagsanfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Fakultas in Physik und Mathematik

-      Gesamtprüfungsnote und jeweilige Fachnoten mindestens 2,0, überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

-      mehrjährige berufliche Erfahrung am Gymnasium

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-    Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-      gutes Zeitmanagement

-      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-      überzeugendes und sicheres Auftreten

-      Teamfähigkeit

-      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/113/1-V.7 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Kiew, Ukraine

 

Arbeitsbeginn:                                      1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:            27. Oktober 2017

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 100

Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe 1

Aufbau der gymnasialen Oberstufe wird angestrebt

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Deutsche Schule Valparaiso, Chile

 

Arbeitsbeginn:                                     1. Februar 2018

Ende der Bewerbungsfrist:            27. Oktober 2017

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe I und II

Gemischtsprachiges International Baccalaureate

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1076

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der

 

Erzbischöfliche Pater-Rupert-Mayer-Realschule in Pullach

 

ist zum nächstmöglichen Termin jedoch spätestens zum 1. August 2018 die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.

 

Gesucht wird eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-      die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht

-     die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

-     die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Geboten wird

-     ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

-      eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

-     ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 0 89/21 37 - 13 68 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 15. November 2017 unter Angabe der Referenznummer 178-17 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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