Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 11*      Ausgegeben in München am 24. Oktober 2017     Jahrgang 2017

 

 

 


 

Inhalt

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Ausschreibung von Schulratsstellen

Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben

Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schul-psychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken

Besetzung der Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin am Bayernkolleg Schweinfurt

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums

Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019; Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2018

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Fortbildungstagungen für Ethik-Lehrkräfte an den Gymnasien in Bayern

34. Spieltage für das Schultheater an den Realschulen in Bayern 2018

Offene Stellen

 

 

 


 






Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.97 142

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen.

 

Referat GMF-1 Grundschule,
Musische Fächer und Ethik

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

      fachliche Fragen zum Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Ethik.

      Unterrichtsentwicklung gemäß Lehrplan PLUS für die Grundschule in den Fächern Kunst, Musik und Ethik.

      erstellen von Zusatzmaterialien für den Lehrplan in den Fächern Kunst, Musik und Ethik und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem

      Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

      Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

      Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen

      mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

      fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere in den Fächern Kunst, Musik und Ethik.

      umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für die Fächer Kunst, Musik und Ethik.

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die Stellenausschreibung wendet sich an Grundschullehrkräfte, die noch keine Funktionsträger sind.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121).

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b.84 023

 

Zum 1. April 2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München die folgende Stelle zu besetzen.

 

Leiterin bzw. Leiter der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

In der Grundsatzabteilung werden auf der Grundlage wissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse sowie unter Beachtung pädagogischer und psychologischer Erfordernisse folgende Aufgabenfelder bearbeitet:

      pädagogische Grundsatzfragen,

      Qualitätsentwicklung an Schulen, z. B. QmbS,

      Medienbildung und digitale Bildung,

      wissenschaftliche Begleitungen, Evaluationen, empirische Erhebungen sowie

      Ganztagsangebote.

 

Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter ist verantwortlich für die pädagogischen und fachlichen Angelegenheiten in der Grundsatzabteilung. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Jahresprogrammplanung, die Aufgabenkoordination und die Personalplanung in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, mit der Lehrerfortbildung, der Schulaufsicht und mit außerschulischen Partnern.

Erwartet werden

      die Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen,

      mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit als Schulleiterin/Schulleiter,

      umfassende Kenntnis des gesamten Schul- und Bildungswesens,

      Kenntnisse im Bereich Bildungsforschung,

      Erfahrungen im Qualitäts- und Projektmanagement,

      Interesse und Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten,

      überzeugendes Auftreten als Führungskraft,

      teamorientiertes Führungsverhalten,

      überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Innovationskraft,

      ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift.

 

Die Stelle wird in der Besoldungsgruppe A 16 ausgeschrieben.

 

Die Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. die Ministerialbeauftragten oder Regierungen werden gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen.

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, insoweit die dienstlichen Abläufe das erlauben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Frau Direktorin Dr. Karin E. Oechslein

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. September 2017, Az. III.3-BO7126.1/10/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschule bewerben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 17. November 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. September 2017, Az. III.3-BO7126.1/11/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. November 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2017, Az. III.3-BO7126.4/11/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kronach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24.  Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 17. November 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Ausschreibung der Stelle einer
zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. September 2017,
Az. IV.9-BS4305.10-6a.103 719

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle in Schwaben ist zum 26. Februar 2018 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Schwaben ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Schwaben.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136)) folgende Aufgabenschwerpunkte:

      Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

      Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

      Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung)

      Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften

      Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

      Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen

      Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß § 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs)

      mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

      Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation

 

Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (i. d. R. Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Besonders erwünscht sind Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit oder zur Krisenintervention.

 

Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, behält sich das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium zu stützen.

 

Die Regierung von Schwaben legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Schwaben zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. IV.9).

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr StD Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

bei der Regierung von

Schwaben

 

drei Wochen

und zur Vorlage beim

Staatsministerium (Ref. IV.9)

 

fünf Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Ausschreibung der Stelle einer
zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. September 2017,
Az. IV.9-BS4305.7-6a.103 720

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle in Oberfranken ist zum 26. Februar 2018 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Oberfranken ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberfranken.

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136)) folgende Aufgabenschwerpunkte:

      Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

      Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

      Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung)

      Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften

      Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

      Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen

      Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß § 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs)

      mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

      Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation

 

Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (i. d. R. Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Besonders erwünscht sind Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit oder zur Krisenintervention.

 

Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberfranken ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, behält sich das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium zu stützen.

 

Die Regierung von Oberfranken legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberfranken unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. IV.9).

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr StD Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

bei der Regierung von

Oberfranken

 

drei Wochen

und zur Vorlage beim

Staatsministerium (Ref. IV.9)

 

fünf Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Besetzung der Funktionsstelle
der Fachberaterin/des Fachberaters
für Evangelische Religionslehre an
den Gymnasien in Südbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az. V.2-BO5125-6b.95 649

 

Zum 26. Februar 2018 ist die Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern zu besetzen.

 

Ihre Aufgaben als Fachberaterin/Fachberater (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Aufgaben der Fachberater/innen in Evangelischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 12. Februar 2007 (KWMBl. I S. 129)):

      Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater besuchen im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst den Unterricht in Evangelischer Religionslehre. Sie haben dabei insbesondere Didaktik, Methodik und Lehrplanbezug des Unterrichts sowie die Rahmenbedingungen des Faches in den Schulen zu prüfen. Ferner beraten sie die Lehrkräfte und auf Wunsch auch die Schulleitung der besuchten Schulen.

      Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater veranstalten im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regionale und überregionale Fortbildungen. Sie führen die Seminartage und die sog. „Vierwochenkurse“ durch. Sie machen Angebote für die Nachqualifikation von Lehrkräften und wirken an der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts an bayerischen Gymnasien mit.

      Als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner stehen sie allen Lehrkräften zur Verfügung, die Evangelische Religionslehre am Gymnasium unterrichten.

      Sie arbeiten eng mit dem Institut für Lehrerfortbildung am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn und der Gymnasialpädagogischen Materialstelle der Evang.-Luth. Kirche in Bayern zusammen. Sie halten Kontakt zu den Seminarlehrkräften, der ISB-Referentin bzw. dem ISB-Referenten, der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern (AERGB), den Fachreferentinnen und -referenten der Ministerialbeauftragten und den Schulbeauftragten; sie sind Mitglieder im Religionspädagogischen Koordinierungsausschuss (RPK).

      Dem Staatsministerium und der Evang.-Luth. Kirche in Bayern stehen sie für besondere Aufgaben im Bereich des evangelischen Religionsunterrichts zur Verfügung.

 

Ihr Profil als Fachberaterin/Fachberater:

      erfolgreiche Unterrichtstätigkeit am Gymnasium mit breitem Unterrichtseinsatz (Erfahrungen in allen Altersstufen einschließlich Oberstufe); Erfahrungen als Fachbetreuerin bzw. Fachbetreuer sind wünschenswert;

      nachgewiesene gute oder sehr gute fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen im Fach Evangelische Religionslehre;

      ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie kommunikative und soziale Kompetenzen (insbesondere Konflikt- und Integrationsfähigkeit, Bereitschaft zur fachlichen Vernetzung und zur Zusammenarbeit mit der Fachberaterin/dem Fachberater für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Nordbayern);

      überzeugende Lehrerpersönlichkeit, die den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag vertritt und damit nicht nur in fachlicher Hinsicht Vorbild für Lehrkräfte ist;

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen für die Tätigkeit relevanten Aufgabenfeldern, auch hinsichtlich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele;

      Innovationsbereitschaft;

      hohe Einsatzbereitschaft;

      Kenntnis wesentlicher Regelungen des Schul- und Dienstrechts;

      Bereitschaft, sich als fachliche Führungskraft auch in die Schulentwicklung und in die Fortbildung von Lehrkräften einzubringen.

 

Es können sich Beamtinnen bzw. Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

 

      Besoldungsgruppe A 14 und höher,

      Nachweis über eine gute oder sehr gute wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach sowie

      mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit am Gymnasium nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Berücksichtigt wird bei der Funktion der Fachberaterin/des Fachberaters darüber hinaus auch die wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach. Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen guten oder sehr guten wissenschaftlichen Qualifikation wird in der Regel über die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht, kann aber ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll an einer Schule in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule in den betreffenden Regierungsbezirken versetzen zu lassen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht.

 

Zu den Bewerbungen ist durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts Stellung zu nehmen. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. I S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen.

 

Um einen einheitlichen Vollzug der Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen Dienststelle der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten zu setzen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Besetzung von Stellen des Ständigen
Stellvertreters im Bereich der staatlichen
Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az. V-BP5001.1-6.100 201

 

An folgenden Gymnasien ist zum 24. Februar 2018 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:

 

1.     Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

2.     Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

 

3.     Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

4.     Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

5.     Frankenwald-Gymnasium Kronach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

6.     Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 570 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

7.     Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

8.     Pestalozzi-Gymnasium München

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

9.     Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

 

10. Lessing-Gymnasium Neu-Ulm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

11. Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 520 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Wintersports mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Leistungssports. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

12. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

 

13. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1540 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)       durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,

b)       durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Besetzung der Stelle des Ständigen
Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin
am Bayernkolleg Schweinfurt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az. V-BP5001.1-6.100 201

 

Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum 24. Februar 2018 die Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin zu besetzen. Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs (etwa 330 Schüler und Schülerinnen). Sie führt eine sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster und Französisch, Latein oder Russisch als zweiter Fremdsprache. An der Schule unterrichten ca. 40 hauptamtliche Lehrkräfte. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters/der Schulleiterstellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an die für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte. Die für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

 

Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich beim Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

c)       durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,

d)       durch den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Der für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az.V-BP5001.1-6.100 202

 

An folgenden Gymnasien ist zum 24. Februar 2018 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.     Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

2.     Clavius-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler).

 

3.     Gymnasium Kirchheim bei München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1250 Schülerinnen und Schüler).

 

4.     Gymnasium Kirchseeon

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion.

 

5.     Albert-Einstein-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

6.     Maria-Theresia-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung.


7.     Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a.d. Aisch

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).

 

8.     Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler).

 

9.     Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

10. Goethe-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1190 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

11. Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler).

 

12. Gymnasium Stein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler).

 

13. Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1020 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

14. Illertal-Gymnasium Vöhringen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler).

 

15. Gymnasium Weilheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Humanistisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1290 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Besetzung von Stellen des Schulleiters im
Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az. V-BP5001.1-6.100 203

 

An folgenden Gymnasien ist zum 24. Februar 2018 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:

 

1.     Deutschherren-Gymnasium Aichach

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 830 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.

 

2.     Gymnasium Dingolfing

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

 

3.     Kurt-Huber-Gymnasium Gräfelfing

Die Schule ist ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

 

4.     Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

 

5.     Max-Planck-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.

 

6.     Rupprecht-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1150 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.


7.     Hochfranken-Gymnasium Naila

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 460 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

8.     Willstätter-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 760 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.

 

9.     Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 910 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.

 

Ihre Aufgaben:

      pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

      Entwicklung des Schulprofils

      Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

      Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

      Leitung der Verwaltungsgeschäfte

      Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

      erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

      ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

      Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

      Erfahrungen in der Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

      kommunikative und soziale Kompetenz

      Innovationsbereitschaft

      hohe Belastbarkeit

      gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

      Identifikation mit dem Schulprofil

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den für das Gymnasium zuständigen Ministerialbeauftragten, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

In den Fällen, in denen der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten

 

zwei Wochen

und zur Vorlage beim

Staatsministerium

 

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Sondermaßnahme zur Sicherung des
Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019; Zulassung von Diplom-ingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Oktober 2017, Az. VI.2-BS9008-7a.103 115

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden zu dem am 11. September 2018 beginnenden Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu 30 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen (Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Maschinenbau zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2012 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben. Das erste Jahr des Vorbereitungsdienstes erfolgt an einer Seminarschule in Nordbayern, d. h. in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Mittwoch, 17. Januar 2018 an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).

 

Informationsveranstaltungen über die Sondermaßnahme finden am Montag, 18. Dezember 2017 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Berufsschule I, Seidelstraße 2, 63741 Aschaffenburg und am Montag, 8. Januar 2018 um 18.00 Uhr am Beruflichen Schulzentrum Oskar von Miller, Glätzlstraße 29, 92421 Schwandorf statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen (v. a. an Berufsschulen, Fachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen).

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 42












Ausschreibung der Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und Weitere Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.108 513

 

Rücknahme der Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters an folgender Schule:

 

Berufliche Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die mit Bekanntmachung vom 12. September 2017 (KWMBeibl. S. 209*) unter 2.1.2 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Berufliche Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, wird zurückgenommen.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Fortbildungstagungen für Ethik-Lehrkräfte an den Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2017, Az. V.2-BP5160.9-6b.110 579

 

Die folgende Bekanntmachung von Fortbildungsangeboten soll es den Ethik-Lehrkräften an den Gymnasien erleichtern, ein abgestimmtes Fortbildungskonzept für das aktuelle Schuljahr zu erstellen.

 

Auf folgende Lehrerfortbildungen für Ethik am Gymnasium im Schuljahr 2017/18 wird hingewiesen:

 

1.         Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung

 

1.1      Überregionale Fortbildungen

 

Ethik in der Oberstufe: Freiheit und Determination

Zeit:                    20. November 2017

(14.00 Uhr)

bis 24. November 2017

(12.00 Uhr)

Ort:                     Dillingen

Veranstalter:     ALP, Referat 1.2

Leitung:             StD Dr. Gottlieb Gaiser, M.A.

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

Technik und Verantwortung: Das Anthropozän als ethischer Appell

Zeit:                    4. Dezember 2017

(14.00 Uhr)

bis 8. Dezember 2017

(12.00 Uhr)

Ort:                     Kerschensteiner Kolleg, Deutsches Museum, München

Veranstalter:     ALP, Referat 1.2

Leitung:             StD Dr. Gottlieb Gaiser, M.A.

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

1.2      Regionale/lokale Lehrerfortbildungen

 

Fachbetreuertagung für das Fach Ethik

Zeit:                    26. Oktober 2017,

9.00 bis 16.30 Uhr

Ort:                     Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth

Veranstalter:     MB für die Gymnasien in Oberfranken, Regionale Lehrerfortbildung für die Gymnasien in Oberfranken

Leitung:             StDin Bianka Zeitler, Fachreferentin für das Fach Ethik beim MB für die Gymnasien in Oberfranken

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

Ethik: Rollenspiel als Methode des kompetenzorientierten Unterrichts für Fachbetreuer (und interessierte Kollegen)

Zeit:                    14. März 2018,

8.00 bis 17.00 Uhr

Ort:                     Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg

Veranstalter:     MB für die Gymnasien in Niederbayern, Regionale Lehrerfortbildung für die Gymnasien in Niederbayern

Leitung:             StDin Ingetraut Knierer, Fachreferentin für das Fach Ethik beim MB für die Gymnasien in Niederbayern

Referent:           StD Rolf Roew

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

Neuer Israelitischer Friedhof

Zeit:                    6. November 2017,

14.00 bis 16.00 Uhr

Ort:                     Neuer Israelitischer Friedhof, Garchingerstraße 37, München

Veranstalter:     Staatliches Schulamt (Landkreis) München

Leitung:             Helga Pfoertner

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

2.         Fortbildungsveranstaltungen kommunaler Anbieter

 

2.1      Pädagogisches Institut München

 

Leitung jeweils:    StD Peter Schmidbauer

Kontakt:            p-schmidbauer@web.de

 

Medizinethik

Zeit:                    8. November 2017,

9.00 bis 16.00 Uhr

Ort:                     Pädagogisches Institut München

Referent:           Dr. Franz Hauber

 

Achtsame Kommunikation im Lehrerberuf

Zeit:                    19. März 2018,

9.00 bis 16.00 Uhr

Ort:                     Pädagogisches Institut München

Referenten:       Dr. Julia Happ, Nora S. Eichinger

 

Ethisch-literarische Exkursion

Zeit:                    7. Juli 2018,

14.00 bis 18.00 Uhr

Ort:                     Starnberger See

Referent:           Dr. Dirk Heißerer

 

Philosophie und Ethik in der Oberstufe

 

Zeit:                    16. bis 20. Juli 2018

Ort:                     Achatswies

Referenten:       Dr. Michael Spieker u. a.

 

2.2      Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg

 

Fachtag Religion und Ethik – Sekundarstufen I und II

Zeit:                    1. Dezember 2017,

9.30 bis 14.00 Uhr

Ort:                     Caritas-Pirckheimer-Haus, Königstraße 64, Nürnberg

Leitung:             Susanna Endler

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

3.         Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter

 

Examenskurs Religionsphilosophie und vergleichende Religionswissenschaft

Zeit:                    20. Oktober 2017,

14.00 bis 15.30 Uhr;

10. November 2017,

17. November 2017,

26. Januar 2018,

2. Februar 2018,

jeweils 14.00 bis 18.30 Uhr

Ort:                     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg, Bismarckstraße 1,

Erlangen

Veranstalter:     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg

Leitung:             Dr. Stefan Applis

Kontakt:            stefan.applis@fau.de

 

Grundkurs Praktische Philosophie

Zeit:                    27. Oktober 2017,

3. November 2017,

10. November 2017,

24. November 2017,

1. Dezember 2017,

jeweils 14.00 bis 18.30 Uhr

Ort:                     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg, Bismarckstraße 1, Erlangen

Veranstalter:     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg

Leitung:             Prof. Dr. Nico Scarano

Kontakt:            nico.scarano@fau.de

 

Einführung in die Medienethik

Zeit:                    15. Dezember 2017,

14.15 bis 17.45 Uhr;

12. Januar 2018,

19. Januar 2018,

26.Januar 2018,

2. Februar 2018,

9. Februar 2018,

jeweils 14.15 bis 18.30 Uhr

Ort:                     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg, Bismarckstraße 1,

Erlangen

Veranstalter:     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

Nürnberg

Leitung:             Dr. Norbert Walz

Kontakt:            norbert.walz@fau.de

 

Didaktik des Philosophie- und Ethikunterrichts

Zeit:                    Sommersemester 2018,

fünf Termine,

jeweils freitags

14.00 bis 18.30 Uhr

Ort:                     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg, Bismarckstraße 1, Erlangen

Veranstalter:     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

Nürnberg

Leitung:             Dr. Stefan Applis

Kontakt:            stefan.applis@fau.de

 

Examenskurs Angewandte Ethik

Zeit:                    Sommersemester 2018,

vier Termine,

jeweils samstags

10.15 bis 16.30 Uhr

Ort:                     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg, Bismarckstraße 1, Erlangen

Veranstalter:     Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-

                            Nürnberg

Leitung:             Sonja Pohl, M. A.

Kontakt:            pohlsonja@hotmail.de

 

Ethik im Gesundheitswesen – Wozu?

Zeit:                    14. bis 15. Juni 2018

Ort:                     Nürnberg

Veranstalter:     Evangelische Akademie

                            Tutzing

Kontakt:            schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Ethikkomitees im Klinikalltag – 3. Fachtag Medizinethik

Zeit:                    24. Juli 2018

Ort:                     München

Veranstalter:     Evangelische Akademie Tutzing 

Kontakt:            schwanebeck@ev-akademie-tutzing.de

 

Ethik in der gymnasialen Oberstufe

Zeit:                    18. Juli 2018 (15.30 Uhr) bis

                            20. Juli 2018 (13.00 Uhr)

Ort:                     Religionspädagogisches Zentrum, Abteigasse 7, Heilsbronn

Veranstalter:     Religionspäd. Zentrum der ev.-luth. Kirche in Bayern

Leitung:             Dr. Ursula Leipziger, Anne Claus

Kontakt:            Informationen und Anmeldung über fibs.alp.dillingen.de

 

Anthropologie: „Konstruktion Mensch“ – Jahrestagung des Fachverbands Ethik

Zeit:                    17. November 2017

(14.00 Uhr)

bis 18. November 2017

(17.30 Uhr)

Ort:                     Pädagogisches Institut München

Veranstalter:     Fachverband Ethik,

                            Pädagogisches Institut München

Kontakt:            leo.fuss@freenet.de

p-schmidbauer@web.de

 

In Ergänzung zu den oben aufgeführten Veranstaltungen der Lehrerfortbildung wird im Folgenden auf Veranstaltungen hingewiesen, die für Ethiklehrkräfte am Gymnasium von fachlichem Interesse sein können:

 

VHS München

 

Leitung jeweils: Prof. Dr. Christian Schröer 

Kontakt:      www.mvhs.de/services/anmeldung-und-beratung

            christian.schroeer@phil.uni-augsburg.de

 

Aufgabe und Kompetenz des öffentlichen Diskurses in Platons Dialog Gorgias

Zeit:              13. November 2017,

                      18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Ort:               München Gasteig

 

Die Macht der öffentlichen Rhetorik in Platons Dialog Gorgias

Zeit:              20. November 2017,

                      18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Ort:               München Gasteig

 

Wohlergehen als Ziel der Lust- und Leistungsgesellschaft in Platons Dialog Gorgias

Zeit:              27. November 2017,

                      18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Ort:               München Gasteig

 

Platons Dialog Politeia

Zeit:              8. Dezember 2017 (18.00 Uhr)

                      bis 10. Dezember 2017 (14.00 Uhr)

Ort:               Leoni am Starnberger See

 

Über das Glück

Zeit:              30. Dezember 2017,

                      19.30 bis 21.00 Uhr

Ort:               Leoni am Starnberger See

 

Es liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Schulleiterin bzw. des jeweiligen Schulleiters, Dienstbefreiung zu gewähren, soweit es der Schulbetrieb zulässt. Bei auftretenden Fragen bezüglich der Anmeldemodalitäten ist der jeweils genannte Veranstalter der Ansprechpartner.

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

Die Information über Veranstaltungen Dritter (Anbieter außerhalb der staatlichen Lehrerfortbildung) ist mit keiner Empfehlung von staatlicher Seite verbunden. Es wird keine Garantie und Verantwortung dafür übernommen, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Das Staatsministerium macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und übernimmt keine Haftung. Für die Inhalte sind die Anbieter der jeweiligen Veranstaltung ausschließlich selbst verantwortlich.

 

Für die Veranstaltungen außerhalb der staatlichen Lehrerfortbildung gilt, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten.

Die Veranstaltungen des Pädagogischen Instituts München sind für staatliche Lehrkräfte an Schulen innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München (Postleitzahlenbereich 80000-81999, maßgeblich dabei ist der Hauptsitz der Schule) kostenfrei. Für externe Teilnehmende an Veranstaltungen des Pädagogischen Instituts gilt, dass Zuschüsse zu den Kosten aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












34. Spieltage für das Schultheater an den
Realschulen in Bayern 2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Oktober 2017, Az. IV.2-BS6402.33/4/1

 

34. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 7. bis 9. Mai 2018 in Bad Kötzting

 

Veranstalter

Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) veranstaltet von

 

Termin

 

 

 

 

Dienstag, 7. Mai bis Donnerstag, 9. Mai 2018 in Bad Kötzting die 34. Theatertage der bayerischen Realschulen unter dem Motto Theater grenzenlos.

Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.

 

Kontakt

ZwRSKin Sabine Schmid,
1. Vorsitzende FSR

Staatliche Realschule Füssen, Geschäftsstelle FSR

Birkstraße 5

87629 Füssen

Tel: 08362/92504-0

Fax: 08362/92504-21

vorstand1@fsr-bayern.de

 

Zielsetzung

Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.

 

Voraussetzung für Anmeldung

 

Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.

 

Wichtig!

 

 

 

 

 

Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen ihre Produktion aufzuführen. Die Zuteilung der Termine erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury.

 

Meldeschluss

 

 

 

 

 

 

Jede an der Teilnahme interessierte Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der Homepage der Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V./FSR (http://www.fsr-bayern.de) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum 12. Januar 2018 und so rechtzeitig, dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann.

 

Kontaktadresse

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bewerbung ist zu richten an:

StRin (RS)

Sabine Junkers-Haunstetter,

2. Vorsitzende FSR

Staatliche Realschule

Weilheim

Prälatenweg 5

82362 Weilheim

Tel:         0881/9254950

Fax:       0881/63381

theatertage@fsr-bayern.de

http://www.fsr-bayern.de

 

Aufführungs-

oder Probenbesuch

 

 

 

 

 

 

 

Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 2. Februar 2018 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung (13. Januar bis 2. Februar 2018) die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.

 

Maximale Spieldauer

Um 7 bis 9 Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.

 

Diskussionen

 

 

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.

 

Theaterwerkstatt

 

 

 

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.

 

Gesprächsforen

 

 

 

Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.

 

Unterbringung

 

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Bad Kötzting untergebracht. Die begleitenden Lehrerinnen und Lehrer der anreisenden Theatergruppen übernehmen die Aufsicht während der gesamten Theatertage. Bei gemischtgeschlechtlichen Theatergruppen handelt es sich dabei verpflichtend um eine weibliche und eine männliche Betreuungslehrkraft. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Haus- und Festivalordnung.

 

Verpflegung

Kosten

 

Die Verpflegung erfolgt durch die Jugendherberge.

Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen 30,- Euro.

 

Teilnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 7. bis 9. Mai 2018 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung über die Homepage der FSR möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen können sich über die Theatertage-Homepage ( www.theatertage2018.de) ab März 2018 anmelden.

 

Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 2 Abs. 2 BaySchO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schülerinnen und Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

 

Veranstaltungsorte

 

 

 

 

 

Realschule der

Pfingstrittstadt

Staatliche Realschule

Bad Kötzting

Leitung:

RSD Stefan Neumeier

Bgm.-Dullinger-Straße 14

93444 Bad Kötzting

Tel:         09941/94710

Fax:       09941/8215

Internetadresse: http://www.rs-koetzting.de

E-Mail: post@rs-koetzting.de

 

Jahnhalle Bad Kötzting

Jahnstraße 40

93444 Bad Kötzting

 

Dreifachturnhalle Bad

Kötzting

Bgm.-Dullinger-Straße 2

93444 Bad Kötzting

 

Organisationsleitung

 

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

StRin(RS) Juliane Jehlicka

Bgm.-Dullinger-Straße 14

93444 Bad Kötzting

Tel:         09941/94710

Fax:       09941/8215

E-Mail: 2018@gmail.com

 

Programmauswahl

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 34. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen können, und den Aufführungstermin entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2018.

 

Zuschüsse

Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen weitere Zuschüsse zu ihren Fahrtkosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.

 

Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.

 

Herbert Püls
Ministerialdirektor












Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 sind

 

im Referat LZ 2

Bayerische Landeszentrale für politische

Bildungsarbeit: Didaktik, Öffentlichkeitsarbeit,

Neue Medien

 

im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zwei jeweils halbe Mitarbeiterstellen (50% der regelmäßigen Arbeitspflichtzeit) der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

      Entwicklung eines neuen Konzepts zur Demokratieerziehung

      eigenständige Durchführung von Veranstaltungen zur Demokratieerziehung vor Ort, hauptsächlich an Schulen aller Schularten

      Erstellung dafür geeigneter Lehr- und Lernmittel einschließlich der dafür notwendigen Verwaltungsvorgänge

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder Gymnasien in Fächerkombinationen mit Geschichte und/oder Sozialkunde

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

      überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

      mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      gutes Zeitmanagement

      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

      überzeugendes und sicheres Auftreten

      Teamfähigkeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Bereitschaft zur Wahrnehmung zahlreicher Termine innerhalb ganz Bayerns

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/115/1-LZ auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 26. Februar 2018 ist

 

in Referat VI.4

(Kaufmännische berufliche Schulen, Innere Schulentwicklung und Qualitätsmanagement)

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

 

Aufgabenbeschreibung:

 

      Mitarbeit im Bereich Grundsatz- und Strukturfragen der Wirtschaftsschulen

      Mitwirkung bei der Umsetzung aktueller Themen der Wirtschaftsschulen

      Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule

      fachliche Betreuung und Organisation der Abschlussprüfung an Wirtschaftsschulen

      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen z. B. von Schulen, Eltern oder auch von Landtagsanfragen

      Mitarbeit in sonstigen Bereichen des Referats

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften

      Universitätsabschluss mindestens 2,00

      zweite Lehramtsprüfung mindestens 2,50

      mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst, bevorzugt an einer Wirtschaftsschule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und vernetztem Denken und Handeln

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      gutes Zeitmanagement

      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

      überzeugendes und sicheres Auftreten

      Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/116/1-VI.4 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium für

Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit (zum Abordnungsbeginn) und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden acht Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:

 

1.     Porto Allegre in Brasilien zum 1. März 2018

2.     Moskau in der Russischen Föderation zum 1. August 2018

3.     Minsk in Weißrussland zum 1. August 2018

4.     Shanghai in China zum 1. August 2018

5.     Rom in Italien zum 1. August 2018

6.     Sankt Petersburg in der Russischen Föderation zum 18. August 2018

7.     Nowosibirsk  in der Russischen Föderation zum 18. August 2018

8.     Ljubljana in Slowenien zum 18. August 2018

 

Das Ende der Bewerbungsfrist für alle acht Stellen ist jeweils der 3. November 2017.

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin/Koordinatorin bzw. eines Fachberaters/Koordinators gehören:

 

      abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen der jeweiligen Länder sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

      Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

      Beratung der Bildungsbehörden im jeweiligen Land bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

      Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

      Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

      Öffentlichkeitsarbeit

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Anforderungsprofil:

 

      umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache

      mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

      Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

      umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

      fundierte PC-Kenntnisse

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder

      hohe interkulturelle Kompetenz

      Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

      Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

      die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden

      bei den Stellen in der Russischen Föderation und in Weißrussland sind russische Sprachkenntnisse erwünscht

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie unter Bewerberinformationen

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.  

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.




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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Neue Deutsche Schule Alexandria, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                                   1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:          3. November 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: derzeit 1 bis 11, zukünftig bis Jahrgangsstufe 12

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB): Erstmalig Ende Schuljahr 2018/2019

Schülerzahl: 244

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.


Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Internationale Schule Boston, USA

 

Arbeitsbeginn:                                1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:    3. November 2017

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 206

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Shanghai, China

 

Arbeitsbeginn:                                1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:    3. November 2017

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 643

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Deutsche Fachhochschulreife an der Fachoberschule im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:

 

1.     Helsinki in Finnland zum 1. Februar 2018

2.     Budapest in Ungarn zum 1. August 2018

 

Die Bewerbungsfrist für beide Stellen endet am 3. November 2017.

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin/Koordinatorin bzw. eines Fachberaters/Koordinators gehören:

 

      abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen der jeweiligen Länder sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

      Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

      Beratung der Bildungsbehörden im jeweiligen Land bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

      Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

      Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

      Öffentlichkeitsarbeit

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

 

Anforderungsprofil:

 

      umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache

      mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

      Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

      umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

      fundierte PC-Kenntnisse

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder

      hohe interkulturelle Kompetenz

      Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

      Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

      die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden

      bei den Stellen in der Russischen Föderation und in Weißrussland sind russische Sprachkenntnisse erwünscht

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.  

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 




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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Internationale Schule Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate

 

Arbeitsbeginn:                                1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:    3. November 2017

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 349

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Beverly Hills, Kairo, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                                1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:    3. November 2017

 

Integrierte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 348

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Deutsche mittlere Schulabschlüsse

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

– Drittbewerbungen sind zulässig –

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung

 

Die Diözese Regensburg sucht für das staatlich anerkannte Dr.-Johanna-Decker-Gymnasium mit angeschlossener Realschule zum 1. August 2018

 

eine Stellvertretende Schulleiterin/
einen Stellvertretenden Schulleiter.

 

Derzeit besuchen 350 Schülerinnen in 12 Klassen, 71 Kursen und 14 P- und W-Seminaren das Gymnasium. Sie werden von 40 Lehrkräften im naturwissenschaftlich-technologischen, sprachlichen und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (Englisch/Französisch oder Englisch/Latein) unterrichtet.

 

Amberg, ein Oberzentrum in der mittleren Oberpfalz, ist eine ausgewiesene Schul- und Hochschulstadt.

 

Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,

 

      die als voll ausgebildete Gymnasiallehrkraft gute fachliche und pädagogische Qualifikationen aufweist,

      die Kompetenz in der Personalführung und Verwaltungskenntnisse besitzt,

      die fähig und bereit ist, vertrauensvoll mit dem Schulträger, der Schulleitung des Gymnasiums und der Realschule, dem Kollegium und den Eltern zusammenzuarbeiten,

      die den christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft aktiv mitgestaltet
und die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbständigen und verantwortungsvoll agierenden Frauen fördert,

      die Interesse und Freude hat, an der konzeptionellen Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild in der Tradition von Maria Theresia von Jesu Gerhardinger geprägten Schulprofils zu arbeiten.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist bis zu Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Übernahme in den Status des Kirchenbeamtentums ist möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 19. Januar 2018 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel. 0941 597-1505,

E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.




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Stellenausschreibung

 

Die Diözese Regensburg sucht für das staatlich anerkannte St.-Marien-Gymnasium mit angeschlossener Realschule zum 26. Februar 2018

 

eine Stellvertretende Schulleiterin/
einen Stellvertretenden Schulleiter.

 

Derzeit besuchen 800 Schülerinnen in 23 Klassen, 129 Kursen und 31 P- und W-Seminaren das Gymnasium. Sie werden von 86 hauptberuflichen und 16 nebenberuflichen Lehrkräften im sprachlichen und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (Englisch/Französisch oder Englisch/Latein) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,

 

      die als voll ausgebildete Gymnasiallehrkraft gute fachliche und pädagogische Qualifikationen aufweist,

      die Kompetenz in der Personalführung und Verwaltungskenntnisse besitzt,

      die fähig und bereit ist, vertrauensvoll mit dem Schulträger, der Schulleitung des Gymnasiums und der Realschule, dem Kollegium und den Eltern zusammenzuarbeiten,

      die den christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft aktiv mitgestaltet
und die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbständigen und verantwortungsvoll agierenden Frauen fördert,

      die Interesse und Freude hat, an der konzeptionellen Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild in der Tradition von Mary Ward geprägten Schulprofils zu arbeiten.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist bis zu Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Übernahme in den Status des Kirchenbeamtentums ist möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 12. Januar 2018 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel. 0941 597-1505,

E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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