Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. November 2017, Az. III.3-BO7126.3/7/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

 

Zudem ist die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der Fachlichen Leitung die Stelle eines (zweiten) weiteren Schulrats bzw. einer (zweiten) weiteren Schulrätin an diesen Schulämtern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser zweiten Schulratsstelle entschieden.

 

Für die beiden Stellen eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die beiden Stellen eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 15. Januar 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. November 2017, III.3-BO7126.5/3/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Fürth ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 15. Januar 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. November 2017, Az. III.3-BO7126.2/3/2

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Deggendorf ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Bevorzugt berücksichtigt werden Bewerber bzw. Bewerberinnen, die über Berufserfahrung an einer Mittelschule verfügen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 19. Januar 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. November 2017, Az. III.3-BO7126.7/6/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 19. Januar 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor




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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. November 2017, Az. III.3-BO7126.1/18/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Berchtesgadener Land ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 19. Januar 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 












Abiturprüfung 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. November 2017, Az. V.8-BS5500-6b.137 881

 

1.         Die Abiturprüfung im Schuljahr 2018/19 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1      Schriftlicher Teil

 

30. April 2019            Deutsch

3. Mai 2019               Mathematik

8. Mai 2019               3. Abiturprüfungsfach (ohne Französisch)

10. Mai 2019             Französisch

 

1.2      Kolloquiumsprüfungen

 

Erste Prüfungswoche:

Montag, 20. Mai mit Freitag, 24. Mai 2019

 

Zweite Prüfungswoche:

Montag, 27. Mai mit Freitag, 31. Mai 2019

 

1.3      Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, den 18. März 2019 durchgeführt.

 

1.4      Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 7. Juni 2019 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.         Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.         Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2019 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.

 

4.         Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.

 

5.         Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet

 

am Freitag, den 28. Juni 2019

 

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 50












Ausschreibung der Stellen für Schulleiter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. November 2017,
Az. VI.7-BO9001.1-7a.131 201

 

Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.     Berufliche Oberschule für Wirtschaft München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule für Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2016/17 1.051 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule für Wirtschaft besuchten 302 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Sowohl die Fachoberschule als auch die Berufsoberschule führen die Ausbildungsrichtungen Internationale Wirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.     Berufliche Oberschule Donauwörth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 535 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 180 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)     gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung der Stellen
für Schulleiter, Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. November 2017,
Az. VI.7-BO9001.1-7a.136 596

 

1.              Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.1           mit Wirkung vom 1. August 2018

 

1.1.1      Berufliche Oberschule Bad Tölz, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 683 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 103 Vollzeitschülern/
Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.2      Berufliche Oberschule Memmingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 588 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 135 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.3      Staatliche Berufsschule Bad Tölz-Wolfrats-hausen

 

Die Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Metall sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 2.049 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.4      Staatliche Berufsschule I Coburg mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

 

Die Berufsschule I Coburg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege und Metall. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.424 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Fachschule für Maschinenbautechnik besuchten 40 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 82 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 29 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.5      Staatliche Berufsschule III Schweinfurt mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege sowie mit Berufsfachschule für Altenpflege der Caritas-Schulen gGmbH

 

Die Berufsschule III Schweinfurt führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bekleidung, Ernährung sowie Körperpflege. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 553 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Berufsfachschule für Kinderpflege von 139 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Sozialpflege wurde von 68 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für Altenpflege der Caritas-Schulen gGmbH wurde von 86 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.6      Staatliche Berufsschule Aichach-Friedberg mit Staatlicher Wirtschaftsschule Pöttmes

 

Die Berufsschule Aichach-Friedberg führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.589 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte Wirtschaftsschule Pöttmes wurde von 58 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.7      Staatliche Berufsschule Bad Neustadt a.d. Saale mit Staatlicher Fachschule für Elektrotechnik, Staatlicher Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität sowie Meisterschule für Schneid- und Schleiftechnik

 

Die Berufsschule Bad Neustadt führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Metall sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.642 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik wurde von 28 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität von 32 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Meisterschule für Schneid- und Schleiftechnik des Landkreises Rhön-Grabfeld von 11 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.1.8      Staatliche Berufsschule I Bamberg mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik und Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik

 

Die Berufsschule I Bamberg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz sowie Metall und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.650 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die angegliederte Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik wurde von 54 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Fachschule für Mechatroniktechnik besuchten 36 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.2           mit Wirkung zum 1. September 2018

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut-Schönbrunn mit Staatlicher Berufsschule IV, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege sowie mit Beruflicher Oberschule (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule)

 

Die Berufsschule IV Landshut führt Klassen im Berufsfeld Agrar und wurde im Schuljahr 2016/17 von 127 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die angegliederte Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 70 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten im Schuljahr 2016/17 77 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule Schönbrunn mit den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie sowie Sozialwesen wurde von 229 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Berufsoberschule Schönbrunn mit den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie sowie Sozialwesen wurde von 97 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht

 

2.              Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1           zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt mit Staatlicher Berufsschule, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe sowie Staatlicher Fachoberschule Sonthofen

 

Die Berufsschule führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Körperpflege sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 2.050 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 58 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe von 20 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die dazugehörige Fachoberschule in Sonthofen, welche die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, besuchten 371 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2           mit Wirkung vom 1. August 2018

 

2.2.1      Staatliche Berufsschule III Bayreuth mit Staatlichen Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Staatliche Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege

 

Die Berufsschule III Bayreuth führt das Berufsfeld Agrar und wurde im Schuljahr 2016/17 von 220 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die angegliederte Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 86 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten im Schuljahr 2016/17 43 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege 52 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.2      Staatliche Berufsschule I Coburg mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik (Technikerschule), Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

 

Die Berufsschule I Coburg führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege und Metall. Diese besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 1.424 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Fachschule für Maschinenbautechnik besuchten 40 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 82 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 29 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.3      Staatliche Berufsschule I Ansbach mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik

 

Die Berufsschule I Ansbach führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Körperpflege, Metall sowie Wirtschaft. Diese wurde im Schuljahr 2016/17 von 2.682 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Daran angegliedert ist die Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik, welche von 50 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht wurde.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.4      Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen a.d. Ilm mit Beruflicher Oberschule Scheyern (Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule)

 

Die Berufsschule Pfaffenhofen a.d. Ilm führt die Berufsfelder Agrar, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.852 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die angegliederte Fachoberschule Scheyern mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 304 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Berufsoberschule, welche die Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 156 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.5      Staatliche Berufsschule Wiesau mit Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe und Staatlicher Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement

 

Die Berufsschule Wiesau führt die Berufsfelder Bau, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.442 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe wurde von 10 Vollzeitschülern besucht, die Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement von 104 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2.6      Berufliche Oberschule Obernburg am Main, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 260 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 27 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

3.              Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2018 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

3.1           Staatliche Berufsschule Neuburg a.d. Donau mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege sowie für Sozialpflege, mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik, mit Beruflicher Oberschule, Staatlicher Fachoberschule und Berufsoberschule, sowie mit Staatlicher Wirtschaftsschule

 

Die Berufsschule Neuburg a.d. Donau führt die Berufsfelder Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.327 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Dazu gehören die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung mit 48 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen, die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 107 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen sowie die Berufsfachschule für Sozialpflege mit 52 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. 99 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 428 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 82 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Wirtschaftsschule wurde im Schuljahr 2016/17 von 468 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz wird als Ständiger Vertreter des Schulleiters an der Staatlichen Wirtschaftsschule erfolgen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.2           Staatliche Berufsschule Forchheim mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Beruflicher Oberschule Forchheim, Staatliche Fachoberschule

 

Die Berufsschule Forchheim führt Klassen in den Berufsfeldern Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.155 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Dazu gehören die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung mit 51 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 99 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule wurde im Schuljahr 2016/17 von 188 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz wird als Ständiger Vertreter des Schulleiters an den Staatlichen Fachschulen erfolgen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

3.3           Staatliche Berufsschule II Deggendorf mit Staatlicher Wirtschaftsschule

 

Die kaufmännische Berufsschule II Deggendorf wurde im Schuljahr 2016/17 von 875 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht, die Wirtschaftsschule von 428 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.4           Staatliche Berufsschule Forchheim mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Beruflicher Oberschule Forchheim, Staatliche Fachoberschule

 

Die Berufsschule Forchheim führt Klassen in den Berufsfeldern Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2016/17 von 1.155 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Dazu gehören die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung mit 51 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Berufsfachschule für Kinderpflege mit 99 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen. Die Fachoberschule wurde im Schuljahr 2016/17 von 188 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz wird als Ständiger Vertreter des Schulleiters an der Staatlichen Fachoberschule erfolgen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an der Staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen ist dem Schulprofil Inklusion Beachtung zu schenken.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)     gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung der Stelle
des Leiters/der Leiterin der Abteilung I des
Staatsinstituts für die Ausbildungder
Fachlehrer in Augsburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. November 2017, Az. III.3-BP7023.4-4b.98 387

 

An der Abteilung I des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Augsburg, Henisiusstraße 1, 86152 Augsburg, ist ab dem Schuljahr 2018/2019 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.

 

An der Abteilung I des Staatsinstituts wird die fachliche und pädagogisch-didaktische Vorbildung für den Beruf des Fachlehrers/der Fachlehrerin der musisch-technischen (m/t) Fachrichtung mit der Fächerverbindung Werken, technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik und Kunst oder Sport vermittelt.

Die vierjährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als Erste Lehramtsprüfung gilt.

 

Die Stelle weist folgendes Anforderungsprofil auf:

      Personalverantwortung als Dienstvorgesetzter für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte am Staatsinstitut, Abt. I,

      verantwortliche Haushaltsführung,

      Leitung der jährlichen Aufnahmeprüfung und der Abschlussprüfung am Staatsinstitut, Abt. I,

      enge Kooperation mit dem Staatsministerium und den anderen Abteilungen des Staatsinstitutes zur Ausbildung von Fachlehrern/Fachlehrerinnen,

      Koordinierung der Praktikumsarbeit in Zusammenarbeit mit Regierung und Staatlichen Schulämtern.

 

Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:

      Erste und Zweite Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-/Mittelschulen und Volksschulen,

      überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung,

      mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst sowie eine Bewährung in der Schulaufsicht oder einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin, Institutsrektor bzw. Institutsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin.

 

Erwünscht sind:

      eine Zusatzqualifikation in den Fächern Pädagogik, Psychologie und Schulpädagogik,

      Erfahrungen im Bereich der Lehrerbildung,

      mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsgestaltung an Grund- und/oder Mittelschulen,

      Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken.

 

Für die ausgeschrieben Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 möglich.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird in den jeweiligen Amtlichen Schulanzeigern der Regierungen veröffentlicht.

 

Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an:

 

Staatsministerium für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Offene Stellen

Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule St. Petri-Schule Kopenhagen, Dänemark

 

Arbeitsbeginn:                                     1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:               31. Januar 2018

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 615

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Schulleitererfahrung ist erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsch-Peruanische Schule „Beata Imelda“ Lima, Peru

 

Arbeitsbeginn:                                     1. Februar 2019

Ende der Bewerbungsfrist:               31. Januar 2018

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 574

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sowie eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber sind wünschenswert.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.




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Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen

 

Die folgenden zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:

 

1.     Porto Alegre in Brasilien zum 1. April 2018

 

2.     Jerusalem/Tel Aviv in Israel zum 1. August 2018

 

Die Bewerbungsfrist für beide Stellen endet am 31. Januar 2017.

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin/Koor-dinatorin bzw. eines Fachberaters/Koordinators gehören:

 

      Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen der jeweiligen Länder sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

 

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)

 

      Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

 

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

 

      Beratung der Bildungsbehörden im jeweiligen Land bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)

 

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

 

      Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

 

      Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

 

      Öffentlichkeitsarbeit

 

Qualifikation:

 

1. und  2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Anforderungsprofil:

 

      Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache

 

      Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das DSD-Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

 

      Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

 

      Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

 

      Fundierte PC-Kenntnisse

 

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder

 

      Hohe interkulturelle Kompetenz

 

      Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

 

      Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:   

Finanzielle Regelungen ADLK

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/ Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg

– gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. X.9, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

Besondere Hinweise:

 

Bei der Stelle in Porto Alegre sind Drittbewerbungen zulässig.

 

Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.




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Stellenausschreibung

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern ­ ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein Franken-Landschulheim Schloss Gaibach, 97332 Volkach

ab 1. August 2018

 

einen Schulleiter/eine Schulleiterin.

 

Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Sprachlichen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (ca. 690 Schüler/innen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen) und einer angeschlossenen Realschule (ca. 331 Schüler/innen) mit Realschulkonrektor. Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 150, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 95 Schüler/innen betreut.

 

Ihre Aufgaben:

      Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule

      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

      weitere Entwicklung des Schulprofils

      Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat

      Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle

      Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule

      Vertretung der Internatsschule nach außen

      Dienststellenleiter i.S.d. BayPVG

 

Unsere Erwartungen:

      Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

      Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

      Erfahrungen in der Internatsschulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung

      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

      Erfahrungen in der Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

      Kommunikative und soziale Kompetenz

      Innovationsbereitschaft

      Hohe Belastbarkeit

      Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

      Identifikation mit dem Schulprofil

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/in oder Oberstufenkoordinator/in an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:

Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen (vgl. KMBek vom 19. Dezember 2006, KWMBl. I 2007 S. 7) beizulegen.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München) Tel.: 0 89 / 2 78 14 00, Fax: 0 89 / 27 81 40 23, Homepage: www.bayern-internate.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:

2 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.




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Stellenausschreibung

 

An der Nardini-Realschule in Mallersdorf der Schulstiftung der Diözese Regensburg ist zum 1. August 2018 die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen die Schule 317 Schülerinnen in 12 Klassen. Sie werden von 26 Lehrkräften in den Wahlpflichtfächergruppen II, III (a) und III (b) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

 

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie langjährige Schul- und Verwaltungspraxis verfügt,

      die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

 

      die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil (z. B. Elemente des Marchtaler Plans, Projekt Erziehungsgemeinschaft) weiterentwickelt.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens  19. Januar 2018 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Verwaltungsdirektor der Schulstiftung, Herrn Johann Gröber, Tel: 0941 597-1505, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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