Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 3*      Ausgegeben in München am 6. März 2018     Jahrgang 2018

 

 

 


 

Inhalt

Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2019

Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (Ausbildungsbeginn Herbst 2019)

Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2019/2020

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2020/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung der Stelle einer Sachgebietsleitung an der Regierung von Oberbayern

Ausschreibung von Schulratsstellen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019; Zulassung von Diplom-ingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen (Univ. oder Hochschule) der Fachrichtung Bautechnik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2018

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019; Zulassung von Diplom-ingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2018

Ausschreibung einer Stelle im Sachgebiet 42.1 an der Regierung der Oberpfalz

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2019

Ausschreibung der Stellen für Weitere Ständige Vertreter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Offene Stellen

 

 


 






Abschlussprüfung an den
bayerischen Realschulen im Jahre 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2018, Az. IV.2-BS6500-5.909

 

1.      Die Abschlussprüfung 2019 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.

 

2.      Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2019

 

Prüfungsgegenstand

Prüfungstermin

Spanisch

Dienstag, 25. Juni 2019
Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Tschechisch

Dienstag, 25. Juni 2019
Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Deutsch

Mittwoch, 26. Juni 2019
Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Französisch

Donnerstag, 27. Juni 2019
Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Englisch

Freitag, 28. Juni 2019
Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause

Andere Fremdsprachen

Freitag, 28. Juni 2019
Prüfungsdauer 120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Mathematik I und Mathematik II

Montag, 1. Juli 2019
Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Betriebswirtschaftslehre/
Rechnungswesen

Dienstag, 2. Juli 2019
Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Physik   

Mittwoch, 3. Juli 2019
Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Kunst, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen, Musik, Sport

Donnerstag, 4. Juli 2019
Prüfungsdauer in Ku, HuE, Musik, Sport: 90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

Prüfungsdauer in Sozialwesen: 120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Werken

Freitag, 5. Juli 2019
Prüfungsdauer 90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

3.      Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2019 beim Leiter der von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.

 

4.      Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 22. Februar 2019 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in
der öffentlichen Verwaltung und der Justiz
(Ausbildungsbeginn Herbst 2019)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2018, Az. X.7-M1350/32/2

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 16. Januar 2018 (Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 4) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2019 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 2. Juli 2018 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen, die

 

1.    Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

2.   mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und

3.    grundsätzlich zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Bewerber/innen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 1. Mai 2018 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/innen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/innen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere für Schüler/innen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/innen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern wird am 8. Oktober 2018 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Ende März 2018 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Aufnahme in die öffentlichen und privaten
 zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
 für das Schuljahr 2019/2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2018, Az. VI.4-BS9201-4-7a.135 142

 

1.             Aufnahmeverfahren

 

1.1          Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2          Die Anmeldung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, welche keine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet mit Ausnahme des Übertritts mit dem Jahreszeugnis in der Zeit vom 18. Februar 2019 bis 22. Februar 2019 und/oder vom 25. März 2019 bis 5. April 2019 statt.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 9. August 2019.

 

1.3          Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 9. August 2019 entgegengenommen. Abweichend davon wird für die Fälle der unter Punkt 1.5.2 genannten Möglichkeit der Aufnahme durch den Nachweis des Erreichens der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO als spätester Anmeldetermin zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule der 9. September 2019 festgelegt.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.4          Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.5          Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.5.1      das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.5.2     für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Mittelschule oder – in Ausnahmefällen – das Original des Jahreszeugnisses der Mittelschule, sofern mit diesem die Eignung nachgewiesen werden kann, ggf. ergänzt um das Original eines Nachweises über das Erreichen der erforderlichen Durchschnittsnote unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO. Falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt, müssen die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.5.3     für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden oder den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Mittelschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen vorgelegt werden. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.             Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1          Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1      am 6., 7. und 8. Mai 2019 für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule;

 

2.1.2     am 4., 5. und 6. September 2019 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule.

 

2.2          Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3          Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.             Meldungen durch Schulen

 

3.1          Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2          Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen (abzurufen unter http://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare-und-hinweise.html) sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 20. September 2019 in zweifacher Ausfertigung an die Regierungen zu senden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 9 












Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien 2020/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. Februar 2018, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.200 068

 

I.             

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2018/2020 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2020/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 30. April 2018 bis 13. Juli 2018 an der Seminarschule,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 5. November 2018 bis 12. Juli 2019 an der Einsatzschule,

      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis 6. Dezember 2019 an der Seminarschule,

      das Kolloquium in der Zeit vom 16. September 2019 bis 18. Oktober 2019 und

      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis 6. Dezember 2019 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.             

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2018/2020, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.             

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2020/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2019/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2019/2021 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2018/2020 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April 2019 bis 7. Juni 2019,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. Juni 2019 bis 27. September 2019.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 19. März 2019 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019/I oder 2019/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 9. September 2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis 6. Dezember 2019 an einer Seminarschule statt.

 

IV.             

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2019/I oder 2019/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

 

1.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019/I bestanden haben, dass sie

1.1      sich bis spätestens 1. März 2019 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 31. Mai 2019 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2      der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3      mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2019/II bestanden haben, dass sie

2.1      sich bis spätestens 9. September 2019 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2      gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 16. September 2019 bis 6. Dezember 2019 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 19. März 2019 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2020/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2019/I oder 2019/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.             

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

VI.             

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. Nr. 9 












Ausschreibung der Stelle einer
Sachgebietsleitung an der Regierung
von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Februar 2018, Az. III.3-BO7122.1/3/1

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 40.3 „Grund- und Mittelschulen – Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern ausgeschrieben. Die Bewerberin/Der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektorinnen und -direktoren der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektorin/Ltd. Regierungsschuldirektor) ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.3 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

     die fachliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter und fachliche Angelegenheiten der öffentlichen Grund- und Mittelschulen 

     die Schulaufsicht über die privaten Grund- und Mittelschulen

     die Dienstaufsicht über die Beratungsrektoren/Schulpsychologie

     die allgemeinen und fachlichen Angelegenheiten der offenen/gebundenen Ganztagsschulen und der Mittagsbetreuung

     die Betreuung der Bildungsregionen

    die fachliche Mitwirkung bei der finanziellen Förderung und der Neugründung von privaten Schulen sowie bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Grund- und Mittelschulen

 

Vorausgesetzt werden fundierte Erfahrungen in der Schulaufsicht, in allen Angelegenheiten der Grund- und Mittelschulen, die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung und Personalverwaltung, ein großes Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben, großes Organisationsgeschick, sehr gute EDV-Kenntnisse sowie ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 6. April 2018.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Februar 2018, Az. III.3-BO7126.4/15/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Wunsiedel ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 6. April 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Februar 2018, Az. III.6-BO8122.0/7/1

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41.2 „Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung, Schulaufsicht” an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besetzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Es können sich staatliche bayerische Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher, aufweisen.

 

Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41.2 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

     Dienstaufsicht und Weiterentwicklung der Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

      Fachfragen des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung

      Organisation und Koordination der Maßnahme Übergang Schule – Beruf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

      Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz, Datenverarbeitung zur Schulorganisation

      Zusammenarbeit mit den privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

      Organisation, Weiterentwicklung und Prüfungsleitung der Zusatzausbildung der heilpädagogischen Förderlehrer

      Pflegekräfte an Förderschulen

      Schulbegleiter/Integrationshelfer

 

Vorausgesetzt werden

      das Studium der Fachrichtung  Geistigbehindertenpädagogik

      umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und inklusiver/integrativer Konzepte sonderpädagogischer Förderung

      Erfahrung zur Vernetzung und Zusammenarbeit der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung und Lernen

      umfassende Erfahrungen in der Seminarleitung oder Schulleitung

      Kenntnis und Erfahrung im Umgang mit administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung und Bildungspolitik

      Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten

      vertiefte EDV-Kenntnisse (Datenverarbeitung zur Schulorganisation).

 

Erwartet werden Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den privaten Schulträgern, dem Bezirk und den kommunalen Behörden sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 19. März 2018.

 

Die Regierungen legen alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Sondermaßnahme zur Sicherung des
Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019;
Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen (Univ. oder Hochschule)
der Fachrichtung Bautechnik zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Februar 2018, Az. VI.2-BS9008-7a.6 681

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Bautechnik werden zu dem am 11. September 2018 beginnenden Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu 15 Diplomingenieure (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtung Bautechnik sowie verwandten Studiengängen zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2012 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 13. April 2018 an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).

 

Eine Informationsveranstaltung über die Sondermaßnahme findet am Montag, 9. April 2018 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachober- und Berufsoberschule Technik München, Orleansstraße 44 (Ostbahnhof), 81667 München statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 9 












Sondermaßnahme zur Sicherung des
Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen
zum Schuljahr 2018/2019;
Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen
der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen für September 2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. Februar 2018, Az. VI.2-BS9008-7a.6 682

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden in Erweiterung der mit Bekanntmachung vom 2. Oktober 2017, Az.: VI.2-BS9008-7a.103 115 (KWMBeibl. 11/2017*; StAnz. Nr. 42/2017) ausgewiesenen Maßnahme zusätzlich bis zu 15 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen (Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Maschinenbau zu dem am 11. September 2018 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2012 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben. Die Beschränkung der Sondermaßnahme auf Nordbayern entfällt; die Maßnahme wird auf Südbayern erweitert.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 13. April 2018 an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).

 

Eine Informationsveranstaltung über die Sondermaßnahme findet am Montag, 9. April 2018 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachober- und Berufsoberschule Technik München, Orleansstraße 44 (Ostbahnhof), 81667 München statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 9 












Ausschreibung einer Stelle im Sachgebiet 42.1
an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. Februar 2018, Az. VI.7/BP9070.0/5/2

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen I – Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe“ an der Regierung der Oberpfalz ist neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum Stellvertreter/zur Stellvertreterin der Sachgebietsleitung kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.

Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen die Mitarbeit bei folgenden Aufgaben:

 

      Schulaufsicht über die Wirtschaftsschulen

     Schulaufsicht über die technischen, gewerblichen und weiteren kaufmännischen beruflichen Schulen bzw. Fachklassen (ohne hauswirtschaftliche, kinderpflegerische und sozialpädagogische Berufe) sowie für Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und für Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge

     Mitwirkung bei der Organisation der staatlichen beruflichen Schulen, sowie bei der Sprengelbildung

     Lehrerbedarfsberechnung, Personalplanung, Personalentwicklung, Klassenbildung, Mitwirkung bei Personaleinsatz und Personalangelegenheiten

     Schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals beruflicher Schulen

     Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals in allen Fachrichtungen der dritten und vierten Qualifikationsebene

     Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals für die technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufe und Schulen

     Funktionenpläne und Funktionen an beruflichen Schulen

     Fachliche Mitwirkung bei schulaufsichtlichen Genehmigungen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen sowie Mitwirkung bei entsprechenden Bauvorhaben privater beruflicher Schulen

     Grundsätzliche Angelegenheiten der Schulausstattung

     Angelegenheiten der Inklusion

     Mitwirkung bei der finanziellen Förderung im Bereich der beruflichen Schulen

      Digitale Bildung

 

Sehr gute EDV-Kenntnisse, Kontakt- wie auch Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnischen Abwicklung werden erwartet. Grundkenntnisse der Schulverwaltungssoftware sind von Vorteil.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und mehrjährige Erfahrung an einer Berufs- und/oder Wirtschaftsschule nachweisen. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion und Führungserfahrung als Mitglied in der erweiterten Schulleitung. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin seine/ihre Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 6. April 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten, sowie einer entsprechenden Stellungnahme dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor. Auf die Mitwirkung der Bewerber/Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin












Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 16. Februar 2018, Az. III.3-BS7175-4b.579

 

1.      Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Qualifikationsprüfung 2019 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2017 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.

 

2.      Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,

a)   für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,

b)   die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,

c)   die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,

d)   die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.

 

3.      Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 2d).

 

4.      Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 28. Januar bis 7. Juni 2019 statt.

         Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 11. bis 14. Juni 2019 statt.

 

5.      Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 15. April 2019 statt.

 

6.      Für die Prüfungsteilnehmer 2019, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 29. Juli 2019 festgelegt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin












Ausschreibung der Stellen
für Weitere Ständige Vertreter
und Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Februar 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.11 842

 

1.         Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule zu besetzen:

 

mit Wirkung vom 1. August 2018

 

Berufliche Oberschule für Technik München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie wird im Schuljahr 2017/18 von 1156 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsoberschule mit der Ausbildungsrichtung Technik wird von 203 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.         Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1      zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Berufliche Oberschule Erding, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2017/18 insgesamt 833 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wird von 145 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

2.2      mit Wirkung vom 1. August 2018

 

Staatliche Berufsschule Neu-Ulm

 

Die Staatliche Berufsschule Neu-Ulm, welche die Berufsfelder Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Mono und Wirtschaft führt, wird im Schuljahr 2017/18 von 2007 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die dazugehörige Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neu-Ulm besuchen 77 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neu-Ulm wird von 48 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Des Weiteren gibt es einen Standort in Illertissen. Die Staatliche Berufsschule Illertissen mit den Berufsfeldern Metall, Mono und Wirtschaft besuchen 702 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Illertissen wird im laufenden Schuljahr von 33 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)        von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

b)        gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)        von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)        gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

e)        gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Februar 2018, Az. IV.10-BP4023-6b.144 514

 

Zum Schuljahresbeginn 2018/2019 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referentin/Referent für Kunst

im Referat GYM 1:

Sprachlich-musisch-ästhetischer Bereich

 

Aufgabenbeschreibung:

      konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Kunst

      Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen

      Erarbeitung von Prüfungsaufgaben

      Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums

      Stellungnahmen zu Lehrwerken

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

      schulartübergreifende fachliche Beratung

 

Vorausgesetzt werden:

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Kunst

      breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

      mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Kunst

      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

      deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurteilungen

      Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung und dessen fachspezifischer Ausprägung

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

 

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Direktorin Dr. Karin Oechslein

      Kopie per E-Mail an die Leiterin der Abteilung Gymnasium, OStDin Anette Kreim
(anette.kreim@isb.bayern.de)

 

zu richten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Abteilung Gymnasium, OStDin Anette Kreim (anette.kreim@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor












Offene Stellen

Stellenausschreibung im deutschen
Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule St. Petri-Schule Kopenhagen, Dänemark

 

Arbeitsbeginn:                          1. August 2018

Ende der Bewerbungsfrist:     29. März 2018

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 651

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Schulleitererfahrung ist erwünscht

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.8 Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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