Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 10*      Ausgegeben in München am 11. September 2018     Jahrgang 2018

 

 


Inhalt

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen

 

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Mittelschulen, Förderschulen und  Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

 

Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens ab dem Schuljahr 2019/20

 

Ausschreibung des Schulinnovationspreises isi digital 2019

 

Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Ausschreibung der Stellen für Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Offene Stellen

 

 

 






Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. Juli 2018, Az. III.3-BO7126.1/32/1

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Ebersberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 1. Oktober 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. Juli 2018, Az. III.3-BO7126.1/33/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 1. Oktober 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 26. Juli 2018, Az. III.3-BO7126.7/12/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Günzburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 1. Oktober 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. August 2018, AZ. III.3-BO7126.6/7/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 1. Oktober 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. August 2018, Az. III.3-BO7126.7/13/1

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau sowie in der Stadt Kempten ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 1. Oktober 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausbildung von Förderlehrerinnen und
Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. August 2018, Az. III.3-BS7040-4b.73 281

 

1.    Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.

 

2.     Am 10. September 2019 beginnt ein weiterer Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern.

 

3.    Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung – FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl. S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS 2038-3-4-9-1-UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst.

 

Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer.

 

4.     Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind:

 

a)    ein Mindestalter von 16 Jahren

b)    der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

c)     die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft

d)    das Bestehen eines Eignungstests.

 

Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2020.

 

5.     Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

6.     An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil.

 

7.     Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

8.     Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt:

 

-          Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

– Abteilung I –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95445 Bayreuth

-          Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

– Abteilung II –

Heiliggeistgasse 1

85354 Freising

 

Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2018 (Datum des Poststempels)

 

-          für die Ausbildung in Bayreuth

an das    Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

– Abteilung I –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95445 Bayreuth

Tel. 0921 45499, Fax: 0921 41783

E-Mail:

verwaltung@foerderlehrer.info

http://www.foerderlehrer.info

 

-          für die Ausbildung in Freising

an das    Staatsinstitut für die Ausbildung

von Förderlehrern

– Abteilung II –

Heiliggeistgasse 1

85354 Freising

Tel. 08161 173570

Fax: 08161 40138484

E-Mail:

staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de

http://www.foerderlehrer-freising.de.

 

Der Bewerbung sind beizufügen:

 

a)    Lebenslauf (tabellarisch);

b)    Nachweis des unter Nr. 4 b genannten mittleren Schulabschlusses (amtlich beglaubigte Fotokopie bzw. Abschrift); wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen;

c)     ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist;

d)    bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten;

e)     bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;

f)     bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind,

-        der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder

-        die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist.

In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen;

g)     Rückporto (1,45 €) in Postwertzeichen.

 

Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen.

 

9.     Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 36

 

 

 

 

 




Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Mittelschulen,
Förderschulen und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches
Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung
bzw. Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. August 2018, Az. III.3-BS7032.3-4b.73 282

 

1.         Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport

 

1.1      Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2019/20 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.

 

1.2      Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind:

 

-      der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,

-      die gesundheitliche Eignung für den Beruf einer Fachlehrerin bzw. eines Fachlehrers,

-      das Bestehen eines Eignungstests.

 

1.3      Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2020.

 

2.         Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

 

-      für die Ausbildung in Augsburg

an das    Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

– Abteilung I –

Henisiusstraße 1

86152 Augsburg

Tel. 0821 2422790,

Fax: 0821 24227913

E-Mail: info@fachlehrer.org

http://www.fachlehrer.org

 

-      für die Ausbildung in Bayreuth

an das    Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

– Abteilung V –

Geschwister-Scholl-Platz 3

95440 Bayreuth

Tel. 0921 41603,

Fax: 0921 741126

E-Mail: info@fachlehrer.de

http://www.fachlehrer.de

 

bis spätestens 17. Oktober 2018 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

 

3.         Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

4.         Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

5.         Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) für Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen
in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentral- und Ostasiens
ab dem Schuljahr 2019/20

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. August 2018, Az. V.10-BP4044.1/9/1

 

 

1.        Vorhaben:

 

Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – bayerische Lehrkräfte (Landesprogrammlehrkräfte) in die nachfolgend genannten Staaten:

 

Bosnien-Herzegowina

Bulgarien

China (Volksrepublik)

Estland

Lettland

Litauen

Kroatien

Mazedonien

Montenegro

Polen

Rumänien

Russische Föderation

Serbien

Slowakische Republik

Slowenien

Tschechische Republik

Ukraine

Ungarn

 

In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch eine Entsendung in einzelne weitere, vornehmlich zentral- bzw. ostasiatische Staaten möglich.

 

Ziel der Entsendung ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten zu festigen sowie zur Förderung von Deutsch in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.

 

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist im Regelfall der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule, Universität etc.). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im September 2019 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden. Ungeachtet der jahresweisen Befristung der Sonderbeurlaubung für die Auslandstätigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich die Bereitschaft haben, mindestens für drei Jahre im Ausland zu unterrichten.

 

2.        Bewerberprofil:

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. Bewerbungen können grundsätzlich höchstens bis einschließlich Statusamt A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart aufweisen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen sich im inländischen Schuldienst bewährt haben. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

 

Die Beherrschung der jeweiligen Landessprache ist nicht Voraussetzung für eine Vermittlung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in der Sprache ihres Gastlandes anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Zweitbeurlaubung:

Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

 

Die Lehrtätigkeit in den Gastländern konzentriert sich auf Schulen und Sprachzentren, in denen Deutsch als Fremdsprache im jeweiligen heimischen Schulsystem verankert ist und an denen das Deutsche Sprachdiplom I oder II der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD I oder II) abgenommen wird. Vereinzelt werden Landesprogrammlehrkräfte an den nationalen Lehrerfortbildungszentren und Universitäten eingesetzt. Deshalb werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Deutsch (bzw. Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) oder für mindestens eine moderne Fremdsprache (jeweils mit beliebigem weiteren Fach bzw. beliebigen weiteren Fächern) und Lehrkräfte mit Erfahrung als Multiplikator in der örtlichen oder regionalen Lehreraus- und Lehrerfortbildung gesucht.

 

In Betracht kommen grundsätzlich Lehrkräfte aller Schularten. Auf Grund der Fokussierung des Entsendeprogramms auf DSD-II-Schulen werden jedoch bevorzugt Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II gesucht.

 

Einschränkung für Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis:

 

Auf Grund der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in der Tschechischen Republik können Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis dort nicht eingesetzt werden.

 

3.        Finanzielle Regelung:

 

Die staatlichen Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

 

Der jeweilige Arbeitgeber im Gastland gewährt in Einzelfällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt oder bemüht sich, eine Wohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Das Auswärtige Amt gewährt in der Regel eine pauschalisierte Umzugskostenvergütung.

Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.

 

Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Kosten und Lasten vollständig übernimmt.

 

4.        Verfahren:

 

Interessierte Lehrkräfte richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Dezember 2018 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg (d.h. bei Grundschulen und Mittelschulen über das Staatliche Schulamt und die Regierung) an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat V.10

80327 München.

 

Grundschul- und Mittelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen (mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen) senden bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Bewerbung vorab an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat V.10. Die vorgesetzte Behörde gibt eine Stellungnahme zu der Bewerbung ab.

 

Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:

 

-   Wohnort, Alter, Familienstand,

-   Lehramt und Fächerverbindung,

-   Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache,

-   Erfahrungen in der Lehreraus- und -fortbildung,

-   Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland sowie

-   Ortswünsche und

-   Beweggründe für die Meldung.

 

Bei der Angabe potenzieller Einsatzländer erhöhen sich die Vermittlungschancen durch die Bereitschaft zur Flexibilität. Das Staatsministerium empfiehlt, mehrere Länder bzw. Ländergruppen (ggf. mit Angabe von Prioritäten) zu nennen.

 

Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Juni 2019 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

 

Wie die Rückmeldungen gegenwärtiger sowie ehemaliger Landesprogrammlehrkräfte zeigen, stellen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Gastländern zwar eine große Herausforderung dar. Andererseits erwartet die Landesprogrammlehrkräfte auf Grund der großen Lernbereitschaft und des hohen Motivationsgrades der Schülerinnen und Schüler ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem noch echte Pionierarbeit geleistet werden kann.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausschreibung des Schulinnovationspreises
isi digital 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. August 2018, Az. IV.12-BS4640-6a.66512

 

Die Stiftung Bildungspakt Bayern schreibt im Schuljahr 2018/2019 in der Nachfolge des bisherigen Schulinnovationspreises i.s.i. zum ersten Mal den Schulwettbewerb isi digital aus.

 

1.     Ziele

Mit dem isi digital werden das Engagement und besondere Leistungen bayerischer Schulen in Zeiten der digitalen Transformation gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgezeichnet werden Schulen, die neue Wege gehen, um Unterricht und Schulorganisation mit digitalen Medien zu gestalten.

 

Im Mittelpunkt stehen neben dem zielführenden Einsatz digitaler Medien im Fachunterricht vor allem die Vermittlung von Medienkompetenz sowie die Wertebildung in der digitalen Welt. Veränderungen im Lernen und Lehren unter den Bedingungen von Digitalität werden an den vier Entwicklungsfeldern Informationskompetenz, Individualisierung, Kooperation und Kreativität sichtbar. Wichtig ist die Einbettung der Maßnahmen in einen systematischen Schulentwicklungsprozess, um Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern.

 

2.     Veranstalter

Mit dem isi digital will die Stiftung Bildungspakt Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Schulgemeinschaften für ihr herausragendes Engagement zum Wohle der Schülerinnen und Schüler die verdiente Anerkennung verleihen.

 

3.     Organisation

Der isi digital wird jährlich landesweit ausgeschrieben und pro Schulart verliehen. Im Schuljahr 2018/2019 richtet er sich an die Schularten Realschule, Gymnasium sowie Berufliche Schulen, im darauffolgenden Schuljahr an Grundschule, Mittelschule und Förderschule.

Neben attraktiven Preisgeldern bietet die Aufnahme der Preisträgerschulen in das „Netzwerk isi digital“ der Stiftung Bildungspakt Bayern einen besonderen zusätzlichen Anreiz.

 

Alle an der Wettbewerbsrunde 2019 teilnahmeberechtigten Schulen erhalten rechtzeitig eine Informationsbroschüre zum Wettbewerb. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsformulare finden sich unter
www.bildungspakt-bayern.de.

 

4.     Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft.

 

Stefan Graf

Ministerialdirigent

 

StAnz. Nr. 36

 

 

 

 

 




Ausschreibung der Stelle als Leiterin/Leiter der
Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. August 2018, Az. IV.10-BS4305.10-6a.79 670

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben ist zum 1. Januar 2019 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben zugeordnet. Der Dienstort ist Augsburg. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung für Schwaben zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Schwaben.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektorin/Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektorin/Studiendirektor als Leiterin/Leiter einer Staatlichen Schulberatungsstelle). Eine entsprechende Beförderung kann erst bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

 

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136).

Der Leiterin/dem Leiter obliegen außerdem die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle in der Öffentlichkeit.

 

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

 

-    Die Chancen und Möglichkeiten des differenzierten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen

-    Die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen

-    Die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten

-    Beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken, auch in der Konferenz der Schulaufsicht

-    Mit anderen Staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten

-    Die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP), dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und den Universitäten

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte der Besoldungsgruppen A 14, A 14 + AZ und A 15 sowie Beamtinnen/Beamte an den Staatlichen Schulberatungsstellen, am ISB, an der ALP Dillingen sowie in der Schulaufsicht, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

 

-    Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

-    Erste Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder Erweiterungsprüfung im Fach Beratungslehrkraft (gem. § 111 LPO I) bzw. entsprechende Qualifikation im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)

-    mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe oder als Beratungslehrkraft, dabei besondere Bewährung in den Aufgaben der Schulberatung sowie vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus

 

Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Dienstbetriebs wird erwartet, dass die Tätigkeit durch die Bewerberin/den Bewerber für mindestens fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Besonders erwünscht sind:

 

-    Erfahrungen in der Ausbildung von Beratungslehrkräften bzw. in der Seminarausbildung

-    Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere der Fortbildung von Beratungslehrkräften und/oder Schulpsychologen

-    Erfahrungen mit den Themen Lehrergesundheit, Krisenintervention, Mobbingprävention, Inklusion, Migration und/oder Extremismusprävention

 

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

 

-    Sehr gute organisatorische Fähigkeiten

-    Fähigkeiten zu konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit

-    Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen

 

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einer Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangenen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben dem Staatsministerium vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr StD Michael Kirchmeir (Tel.: 089/2186-2716) gerne zur Verfügung.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben

 

 

zwei Wochen

 

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. )

 

 

vier Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. August 2018, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.87 100

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Ingolstadt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Aufgabenprofil:

 

-    Stunden- und Vertretungsplanung,

-    Nutzung relationaler Datenbanken für die Schulverwaltung,

-    Erstellung der amtlichen Schuldaten,

-    Überwachung des Haushaltsbudgets einschließlich des Beschaffungswesens,

-    Verwaltung der Schulkonten.

 

Erforderliche Qualifikationen:

 

Zwingend vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit den Schulverwaltungsprogrammen (WINSV, WINLD, gpUntis und Info-Portal), MS ACCESS, OK.FIS. sowie gute Kenntnisse im Schul- und Dienstrecht.

Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägter Führungskompetenz.

Die Bereitschaft, einen aktiven Part bei gesamtschulischen Aufgaben – insbesondere im Bereich der Schul- und CI-Entwicklung – zu übernehmen, sowie zu enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den sonstigen Funktionsträgern und dem Kollegium wird erwartet.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

                     

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens sechs Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 




Ausschreibung der Stellen für Ständige
Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. August 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.87 101

 

1.              Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.1           zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

1.1.1      Berufliche Oberschule Bayreuth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Staatliche Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 678 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 87 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

1.1.2      Staatliche Berufsschule Kaufbeuren mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege und Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik

 

Die Staatliche Berufsschule Kaufbeuren, welche die Berufsfelder Elektro, Ernährung, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft führt, wurde im Schuljahr 2017/18 von 2194 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Die dazugehörige Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 51 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde im letzten Schuljahr von 90 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik besuchten 86 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

1.1.3      Staatliche Berufsschule Bad Neustadt a.d. Saale mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik sowie Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

 

Die Staatliche Berufsschule Bad Neustadt a.d. Saale führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1545 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die angegliederte Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik wurde von 24 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität besuchten 27 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

1.2           mit Wirkung vom 16. Februar 2019

 

Staatliches Berufsbildungszentrum Münnerstadt mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege

 

Die Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege besuchten im Schuljahr 2017/18  insgesamt 309 Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.              Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 16. Februar 2019 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt mit Staatlicher Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt, Beruflicher Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, Staatlicher Wirtschaftsschule Kitzingen, Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt

 

Die Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Mono sowie Wirtschaft und wurde im Schuljahr 2017/18 von 2147 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht. Dazu gehört die Staatliche Fachoberschule Kitzingen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft und Verwaltung, welche von 308 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht wurde. Die Staatliche Berufsoberschule mit denselben Ausbildungsrichtungen wurde im letzten Schuljahr von 43 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen besuchten 212 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen, die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege ebenso 39 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Der Einsatz erfolgt an der Staatlichen Wirtschaftsschule.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)     gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 




Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:

 

Referat IV.10:

Schulberatung, Schülerwettbewerbe und außer-
unterrichtliche Aktivitäten, Erziehungswissenschaften

 

Referat V.7:

Lehrerausbildung, Lehrpersonalreferat I

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Ref. IV.10:

-           Förderung außerunterrichtlicher Aktivitäten und besonderer Leistungen von Schülerinnen und Schülern, vor allem im Bereich der Schülerwettbewerbe in Zusammenarbeit mit den Landeswettbewerbsleitern: Vertretung des StMUK in den länderübergreifenden Wettbewerbsgremien, Terminvorbereitungen für die Hausspitze einschließlich Redeentwürfen, Zuarbeiten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des StMUK, Bewirtschaftung des entsprechenden Haushaltstitels, Erarbeitung von öffentlichen Ausschreibungen und Sponsoringverträgen zu Schülerwettbewerben des StMUK, Kooperation mit externen Partnern

-           Mitarbeit im Bereich der Staatlichen Schulberatung, vor allem im Bereich der Personalverwaltung an den Staatlichen Schulberatungsstellen, bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit (Supervision, Coaching, kollegiale Fallberatung, Fortbildungen) sowie bei Funktionsbesetzungen für Beratungslehrkräfte an den Gymnasien

-           Mitarbeit im Bereich der Erziehungswissenschaften, vor allem im Bereich der Gymnasien (Lehramtsprüfungen, Seminarausbildung, Besetzung von Seminarlehrerstellen in Pädagogik und Psychologie)

 

Ref. V.7:

-           Mitarbeit im Bereich der allgemeinen Fragen der Lehrerausbildung am Gymnasium

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Fächerkombinationen mit Deutsch oder einer Fremdsprache, ggf. mit Erweiterungsstudium „Beratungslehrkraft“ gemäß § 111 LPO I

-          Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-          Mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst

 

Überfachliche Qualifikationen:

-          Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-          Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-          Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit

-          Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten, gutes Zeitmanagement

-          Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-          Überzeugendes und sicheres Auftreten

-          Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/164/1-IV.10, V.7 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte im Schuldienst des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

*

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:

 

Referat V.7:

Fachreferat für Lehrerausbildung, Lehrpersonalreferat I

 

Referat V.8:

Fachreferat für Biologie, Chemie, Sport, Gesundheits-förderung, Sexualerziehung, Umweltbildung und Abitur

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Fachliche Mitarbeit in den unten aufgeführten Teilbereichen

 

-          Fragen des Unterrichts in Biologie, Chemie, Natur und Technik am Gymnasium, z.T. auch schulartübergreifend (Sicherheit, MINT-Förderung, Schülerlabore u. a.)

-          Abitur, Lehramtsprüfungen und Seminarausbildung in Biologie, Chemie

-          Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehr- und Lernmitteln für Biologie, Chemie am Gymnasium

-         Verwaltung des Lehrpersonals an Gymnasien für die Fächer Biologie, Chemie; Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern; Warteliste, Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen an Privatschulen

-          Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Eltern, Schülern und Verbänden sowie von Landtagsanfragen für die oben genannten Bereiche

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-           Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerkombination Biologie und Chemie

-           Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-           Mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst

 

Überfachliche Qualifikationen:

-          Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-          Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-          Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-          Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten, gutes Zeitmanagement

-          Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-          Überzeugendes und sicheres Auftreten

-          Teamfähigkeit

-          Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/166/1-V.7, V.8 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte im Schuldienst des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

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Neubesetzung von Abordnungsstellen am
Bayerischen Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind

 

im Referat LZ 4

Bayerische Landeszentrale für politische

Bildungsarbeit: Bayern und seine Regionen

 

im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zwei Mitarbeiterstellen der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-          Konzeption, Organisation, verwaltungsmäßige Betreuung und Durchführung von Projekten (z. B. Veranstaltungen) in enger Kooperation mit anderen Institutionen

-          Inhaltlich-konzeptionelle Zuarbeit zu dem Themenbereich „Bayern und seine Regionen“ für die Referate LZ 1/LZ 2 (Erstellung von Publikationen und didaktischem Material)

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-           Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Fächerkombinationen mit Geschichte und/oder Sozialkunde

-           Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

-           Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

-           Mehrjährige berufliche Erfahrung im Schuldienst

 

Überfachliche Qualifikationen:

-          Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

-          Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-          Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-          Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten, gutes Zeitmanagement

-          Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

-          Überzeugendes und sicheres Auftreten

-          Teamfähigkeit

-          Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind jeweils für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stellen sind teilzeitfähig, sofern jeweils durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/165/1/LZ auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte im Schuldienst des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Internationale Schule Boston, USA

 

Arbeitsbeginn:                                   1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:         31. Oktober 2018

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 206

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)

Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Internationale Schule Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

 

Arbeitsbeginn:                               1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:      31. Oktober 2018

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 489

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Schulleitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

– Drittbewerbungen sind zulässig –

 

2.     German International School of Silicon Valley, USA

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   31. Oktober 2018

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 493

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Sprachdiplom I und II

Deutsches Internationales Abitur

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen mit bilingualem Schulkonzeptionen und im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Shanghai, China

 

Arbeitsbeginn:                                     1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:             31. Oktober 2018

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 643

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

Deutsche Fachhochschulreife an der Fachoberschule im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

– Drittbewerbungen sind zulässig –

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10 Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren)

Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Zwei Stellen als Fachberaterin bzw. Fachberater für Deutsch sind in Sao Paulo, Brasilien, und in Sibiu, Rumänien, ab dem 1. September 2019 zu besetzen:

 

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 12. Oktober 2018.

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters gehören:

 

-          Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an den Schulen des jeweiligen Landes sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

 

-          Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD I und DSD II)

 

-          Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zum DSD-Programm

 

-          Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, Goethe-Institut)

 

-          Beratung der jeweiligen Bildungsbehörden vor Ort bezüglich der DSD-Prüfungen und der damit verbundenen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse, Lehr- und Lernmittel u. a.)

 

-          Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

 

-          Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

 

-          Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

 

-          Öffentlichkeitsarbeit

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Anforderungsprofil:

 

-          Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik bzw.  in Deutsch als Fremdsprache

 

-          Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

 

-          Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

 

-          Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

 

-          Fundierte PC-Kenntnisse

 

-          Verhandlungsgeschick im Umgang mit den jeweiligen staatlichen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder

 

-          Hohe interkulturelle Kompetenz

 

-          Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

 

-          Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

 

Die Stellen können nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:                   

Finanzielle Regelungen ADLK

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter

 

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin bzw. als Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg, gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Vier Stellen als Fachberaterin bzw. Fachberater für den Deutschunterricht in den USA sind in Denver, Houston, Olympia und San Francisco ab dem 1. September 2019 zu besetzen:

 

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 12. Oktober 2018.

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben einer Fachberaterin bzw. eines Fachberaters gehören bildungspolitische Lobbyarbeit und flächendeckende Schulbetreuung.

 

Im Einzelnen sind dies:

 

-          Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft und dem Goethe-Institut bei der Umsetzung der neuen Förderstrategie des Auswärtigen Amtes

 

-          Zusammenarbeit mit den übrigen deutschen Auslandsvertretungen im Zuständigkeitsbereich, Mittlerorganisationen (z. B. DAAD) sowie einheimischen Institutionen und Verbänden, die im Zuständigkeitsbereich für den Deutschunterricht verantwortlich sind

 

-          Nachwuchsförderung

 

-          Öffentlichkeitsarbeit

 

-          Beratung und Betreuung von US-Schulen bei der Initiierung von neuen Deutschprogrammen sowie der Unterstützung von bestehenden Programmen in enger Zusammenarbeit mit den einheimischen Bildungsbehörden (für die Stellen in den USA: insbesondere mit dem Department of Education Georgia) sowie mit einheimischen Lehrkräften im jeweiligen Zuständigkeitsbereich

 

-          Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen und Immersionsschulen

 

-          Planung und Durchführung von Lehrerfortbildungen zur Methodik/Didaktik Deutsch als Fremdsprache im Allgemeinen und zum DSD-Programm im Besonderen

 

-          Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen, auch zu Hospitationszwecken

 

-          Planung und Durchführung von Projekten im schulischen Kontext

 

-          Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

 

-          Fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingesetzten Lehrkräfte (PLK)

 

-          Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln; Berichtswesen)

 

Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Anforderungsprofil:

 

-          Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

 

-          Umfangreiche Erfahrungen in Fremdsprachendidaktik, vorzugsweise in Deutsch als Fremdsprache

 

-          Erfahrung in Personalführung und Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Führungsaufgaben

 

-          Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

 

-          Fundierte PC-Kenntnisse

 

-          Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen Stellen und Kooperationspartnern im Bildungsbereich der jeweiligen Länder

 

-          Hohe interkulturelle Kompetenz

 

-          Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache

 

-          Bereitschaft zur Übernahme von Dienstreisen

 

Die Stellen können nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter

 

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html.

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin bzw. als Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg, gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 5

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de). Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll zunächst jeweils eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung des
Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Franken-Landschulheim Schloss Gaibach,

97332 Volkach/Unterfranken

 

zum nächstmöglichen Termin

einen Ständigen Stellvertreter/eine Ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Sprachlichen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (ca. 680 Schüler/innen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen) und einer angeschlossenen Realschule mit ca. 320 Schüler/innen (mit Realschulrektor).

Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 130, im Tagesheim (offene Ganztagsbetreuung) ca. 100 Schüler/innen betreut.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als stellvertretender Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des ständigen Stellvertreters/der ständigen Stellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sowie Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind wünschenswert.

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/innen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als sechs Monate zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen sind an den

Zweckverband Bayerische Landschulheime

Elisabethstraße 25

80796 München

(Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München) Telefon: 089-27 81 40-0

Fax: 089-27 81 40-23

Homepage: www.bayern-internate.com

E-Mail: info@zvbl.de

 

zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung des
Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Kempfenhausen

82335 Berg/Starnberger See

 

zum nächstmöglichen Termin

einen Ständigen Stellvertreter/eine Ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Landschulheim Kempfenhausen ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil (ca. 650 Schüler/innen) sowie einem gebundenen Ganztagszug in der 5.und 6. Klasse. Im Internat (mit Internatsleiterin) werden ca. 90, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 50 Schüler/innen betreut.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als stellvertretender Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des ständigen Stellvertreters/der ständigen Stellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sowie Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind wünschenswert.

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position an einem Internatsgymnasium.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als sechs Monate zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Bewerber/von der Bewerberin eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen sind an den

 

Zweckverband Bayerische Landschulheime

Elisabethstraße 25

80796 München

(Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München) Telefon: 089-27 81 40-0

Fax: 089-27 81 40-23

Homepage: www.bayern-internate.com

E-Mail: info@zvbl.de

 

zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)

 

Das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) sucht zum 15. Februar 2019 einen/eine Beamten/in oder Angestellten/Angestellte in Vollzeit als

 

Wissenschaftlichen Referenten/

Wissenschaftliche Referentin

für den Bereich Gymnasium.

 

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

 

-      Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen

-      Konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts

-      Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre

-      Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene

-      Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern/innen

-      Erstellung von Handreichungen und Arbeitshilfen

 

Ihr Anforderungsprofil:

 

-      Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master) – eine Promotion ist wünschenswert

-      Einschlägige Berufserfahrung (Unterricht an Gymnasien)

-      Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten

-      Vertiefte Kenntnisse mit religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben

-      Fähigkeit zur Leitung und Moderation von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie konzeptionelle Stärke

-      Sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit

-      Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche

 

Es werden geboten:

 

-      Ein vielseitiger und interessanter Arbeitsplatz

-      Vergütung nach ABD (entspricht TVöD)

-      Zahlreiche Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung

-      Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss

-      Unterstützung bei der Wohnungssuche

 

Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und der Referenz 208-18 werden, bevorzugt per E-Mail, bis spätestens 15. Oktober 2018 erbeten an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personalplanung Ordinariat

Postfach 33 03 60

80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

Anhänge einer E-Mail-Bewerbung können ausschließlich als pdf-Format berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle
im Religionspädagogischen Zentrum in Heilsbronn

 

Das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn sucht zum nächstmöglichen Termin

 

eine Referentin/einen Referenten
„Redaktionsleitung der Gymnasialpädagogischen Materialstelle (GPM)“

 

im Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn (Stellen-ID 5884).

 

Gesucht wird eine hauptberuflich tätige Religionslehrkraft am Gymnasium mit

 

-      reicher religionspädagogischer Erfahrung,

-      konzeptionell-pädagogischer Kompetenz,

-      fachspezifisch gymnasialpädagogischer Kompetenz,

-      ausgewiesener theologischer Fachkompetenz,

-      hoher kommunikativer Kompetenz für die Arbeit im Team,

-      hoher Wahrnehmungsfähigkeit für die aktuelle Diskussionslage bei gesellschaftlichen Gegenwartsfragen,

-      dem Interesse, eine Brücke zur Gemeindepädagogik zu schlagen.

 

Erwartet wird die enge Zusammenarbeit mit dem Referat Gymnasium am RPZ, dem Referent/inn/enteam am RPZ und eine konstruktive Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie z. B. Universitäten und anderen Bildungsinstitutionen.

 

Die wesentliche Dienstaufgabe besteht darin, die Redaktionsleitung der Unterrichtshilfen für den gymnasialen Religionsunterricht zu übernehmen. Notwendig ist dabei, die Arbeit der nebenamtlich mitarbeitenden Kolleginnen und Kollegen als auch das vielfältige und breit gestreute ehrenamtliche Engagement von Kolleginnen und Kollegen konstruktiv aufzunehmen, zu begleiten und zu fördern. Für die redaktionellen Tätigkeiten stehen zwei Verwaltungskräfte zur Verfügung. Eigene Akzentsetzungen in der gymnasialen religionspädagogischen Arbeit und in der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien werden erwartet.

 

Für diese Aufgaben wird eine Unterrichtsentlastung von 16 Wochenstunden gewährt.

 

Bei geeigneter wissenschaftlicher Qualifikation ist im Bereich religionspädagogischer Lehre eine Kooperation mit dem Lehrstuhl Praktische Theologie an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau denkbar.

 

Weitere Auskünfte erteilen Direktor Klaus Buhl, Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn, Abteigasse 4-7, 91560 Heilsbronn, Tel.: 09872/509111, und Studiendirektorin Vera Utzschneider, Tel.: 09872/509119.

 

Interessierte Personen aus der Berufsgruppe Pfarrerinnen/Pfarrer können sich auf dem Dienstweg bei Kirchenrat Wolfgang von Andrian, Religionsphilologinnen/Religionsphilologen mit dem Fach Evangelische Religionslehre bei Matthias Tilgner, Evang.-Luth. Landeskirchenamt, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München, bewerben.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 23. Oktober 2018.

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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