Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 13*      Ausgegeben in München am 20. November 2018     Jahrgang 2018

 

 


Inhalt

 

Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung I im Herbst 2019

 

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an  öffentlichen Schulen; Erster Prüfungsabschnitt bzw. praktische und mündlich-theoretische  Prüfungen des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule beziehungsweise der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach der Lehramtsprüfungsordnung I im Herbst 2019

 

Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen  Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen Ernährung/ Gestaltung, Musik/Kommunikationstechnik, Englisch/Kommunikationstechnik, Sport/Kommunikationstechnik, Englisch/Sport

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2019

 

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Abiturprüfung 2020

 

Namensverleihung an das Staatliche Berufliche Schulzentrum Neuburg a. d. Donau

 

Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

 

Abiturprüfung 2019 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

 

Fachabiturprüfung 2019 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

 

Ausschreibung der Stelle des Sachgebietsleiters im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Unterfranken

 

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2019/2020; Zulassung von Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2019

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

 

Fortbildungstagungen für  evangelische Religionslehrkräfte an den  Gymnasien in Bayern

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 




Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung I im Herbst 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. September 2018, Az. IV.5/1-BS4051-PRA.62 833

 

1.   Im Herbst 2019 werden Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik in Bayern nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286 ff.), in Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Eichstätt, Erlangen, München, Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg abgehalten.

 

Die Erste Staatsprüfung im Doppelfach Kunst für das Lehramt an Gymnasien findet im Herbst 2019 nur an der Akademie der bildenden Künste in München statt.

 

2.     Der schriftliche Teil der Prüfung findet voraussichtlich vom

 

1. August 2019 bis 4. Oktober 2019

 

statt.

 

3.     Die praktischen Prüfungen in den Fächern Musik und Kunst finden voraussichtlich vom

 

1. August 2019 bis 6. Dezember 2019

 

statt.

 

4.     Die mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich in der Zeit vom

 

7. Oktober 2019 bis 6. Dezember 2019

 

durchgeführt.

 

5.     Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens

 

1. Februar 2019

 

persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Außenstelle des Prüfungsamts am Universitätsort einzureichen. Anträge auf Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung sind zur gleichen Zeit und in gleicher Weise zu stellen. Kandidaten, die die Erste Staatsprüfung im Frühjahr 2019 nicht bestehen, können sich noch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu einer Wiederholungsprüfung im Herbst 2019 anmelden.

 

Entsprechendes gilt für Prüfungsteilnehmer, die sich zum Zweck der Notenverbesserung einer Wiederholungsprüfung unterziehen wollen.

 

Die Meldeformblätter sind ab dem 1. Dezember 2018 nur online unter

 

http://www.km.bayern.de/staatspruefung1.asp

 

verfügbar. Als Anmeldung gilt ausschließlich die Einreichung des ausgedruckten und unterschriebenen Meldebogens bei der Außenstelle des Prüfungsamts.

 

6.     Die in § 24 LPO I genannten Unterlagen sind bei der Meldung grundsätzlich lückenlos vorzulegen.

 

7.     Die Studien- und Prüfungsnachweise, die vor Meldeschluss erworben wurden, können nach dem 1. Februar 2019 nicht mehr angenommen werden. In diesen Fällen ist die Zulassung zur Prüfung zu versagen.

 

Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als „Arbeitstage“ gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.

 

Liegen die Ergebnisse von Modulprüfungen des letzten Studiensemesters zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung noch nicht vor, so ist im Vorgriff auf die nächste Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I auf Antrag eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung mit einem um 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfang möglich. Auf den entsprechenden Hinweis unter

 

http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html

 

wird verwiesen.

 

8.     Soweit die LPO I vorsieht, dass für bestimmte mündliche oder praktische Einzelprüfungen Schwerpunkte, Spezialgebiete, vertiefte Kenntnisse oder spezielle Kenntnisse benannt werden können, hat sich der Prüfungsteilnehmer wegen der erforderlichen Angaben spätestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums für die mündlichen Prüfungen mit der an der Außenstelle durch Aushang bekannt gegebenen Stelle in Verbindung zu setzen (§ 24 Abs. 2 Satz 4 LPO I).

 

9.   Teilnehmer an den staatlichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Prüfung in „Qualifikation als Beratungslehrkraft“ und „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ haben den Antrag auf Zulassung zu diesen Prüfungen bis zu dem unter Nr. 5 genannten Meldetermin persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Akademie für Lehrerfortbildung Dillingen einzureichen.

 

10. Schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen sowie Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt behindert sind, aber unter einer dauerhaften Prüfungsbeeinträchtigung leiden, kann ein Nachteilsausgleich nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung gewährt werden. Anträge sind bis spätestens 1. Juni 2019 mit den entsprechenden Nachweisen an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

 

11. Diese Bekanntmachung wird auch online unter http://www.km.bayern.de veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an
öffentlichen Schulen;
Erster Prüfungsabschnitt bzw. praktische und mündlich-theoretische
Prüfungen des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule beziehungsweise der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach der Lehramtsprüfungsordnung I im Herbst 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. September 2018, Az. IV.5/1-BS4060-PRA.62 834

 

1.   Im Herbst 2019 werden die praktischen und mündlich-theoretischen Prüfungen im Rahmen des Unterrichtsfachs beziehungsweise des vertieft studierten Fachs Sport und die Prüfungen im Bereich Demonstration sportartspezifischer Techniken im Rahmen der Didaktik der Grundschule beziehungsweise der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286 ff.), abgehalten.

 

2.    Die Prüfungen beginnen am Ende des Sommersemesters 2019. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten festgesetzt und bekannt gegeben.

 

3.    Die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt und zu den sportpraktischen Prüfungen sowie zu den praktischen und mündlich-theoretischen Prüfungen ist bis spätestens

 

10. Mai 2019

 

bei den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten schriftlich zu beantragen. Für die Rechtzeitigkeit der Meldung ist der Eingang bei der zuständigen Stelle maßgeblich.

 

4.     Diese Bekanntmachung wird auch online unter http://www.km.bayern.de veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen Ernährung/Gestaltung, Musik/Kommunikationstechnik, Englisch/ Kommunikationstechnik, Sport/
Kommunikationstechnik, Englisch/Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Oktober 2018 Az. III.3-BS7040-4b.45 877

 

1.        Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach und München) gelten folgende Grundsätze:

 

1.1     Zwei Jahre ergänzende fachliche und pädagogische Ausbildung mit Abschluss der fachlichen und pädagogischen Prüfungen im 2. Studienjahr.

 

1.2     Mit erfolgreich abgelegter I. Lehramtsprüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Kommunikationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.

 

2.    Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Musik/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Sport/Kommunikationstechnik bzw. Englisch/Kommunikationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:

 

2.1     Erstes Jahr fachliche Ausbildung im Zweitfach Kommunikationstechnik bzw. Sport. Zweites Jahr pädagogische Ausbildung.

 

2.2     Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.

 

Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl. S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.

 

3.        Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:

-      der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,

-      entsprechende berufliche Erstausbildung,

-      das Bestehen eines Eignungstests.

 

4.         Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind

 

-      für die Ausbildung in München

      an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

      – Abteilung II –

      Am Stadtpark 20

      81243 München

      Tel.: 089/126 52 590

Fax 089/126 52 593

               E-Mail: büro@stif2.de

 

-      für die Ausbildung in Ansbach

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern

      – Abteilung III –

      Schlesierstraße 26 + 28

      91522 Ansbach

      Tel.: 0981/97258 03

Fax 0981/97258 333

      E-Mail:  AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de

 

         bis 1. Februar 2019 einzureichen.

 

5.         Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.

 

6.         An die pädagogische Ausbildung mit der I. Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Oktober 2018, Az. III.3-BO7126.6/8/1

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miltenberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaats Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle der Fachlichen Leitung ist nicht teilzeitfähig. Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Dezember 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. Oktober 2018, Az. III.3-BO7126.1/37/1

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Starnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Dezember 2018.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. Oktober 2018, Az. VI.11-BK7200-3.95 690

 

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 26. bis 31. März 2019 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), die zuletzt durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41) geändert worden ist, durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 25. März 2019 in München an der TUM geprüft.

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten bitte ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 25. Februar 2019 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.

 

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.         ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;

2.         amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;

3.       ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;

4.         ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;

5.         Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);

6.        Nachweis über wettkämpferische Betätigung – Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und

7.         Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.

 

Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,-- € erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.

 

Bankverbindung:              

Bayern LB München

IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66

BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"

 

Empfänger:

Staatsoberkasse Bayern für die TUM

 

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2019

PK-Nr.: 0007.0129.7176

(Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2019“ anzugeben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Oktober 2018, Az. IV.11-BP4023-6b.82 326

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Medienabteilung folgende Vollzeitstelle für die Dauer von in der Regel fünf bis sieben Jahren neu zu besetzen:

 

Referat M-2 Mediendidaktik,
digitale Lehr-/Lernprozesse

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung der Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“.

 

Hierzu gehören insbesondere:

-      Erarbeitung und Bereitstellung von fachlichen sowie methodisch-didaktischen Beiträgen und Materialien zur schulischen Medienbildung, insbesondere zum digitalen Lehren und Lernen

-      Entwicklung medienpädagogischer Konzepte, insbesondere im Bereich der Digitalen Bildung

-      Planung und Unterstützung bei der technischen Umsetzung neuer Web-Anwendungen

-      Weiterentwicklung der Angebote im mebis-Infoportal

-      Leitung von Arbeitskreisen am Staatsinstitut

-      Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-      Unterstützung und Beratung der Abteilungen des Hauses zu Fragen der Medienbildung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für ein Lehramt an weiterführenden Schulen in Bayern mit mindestens guten Ergebnissen, vorzugsweise mit dem Unterrichtsfach Deutsch

-      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-      Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

-      mehrjährige Berufserfahrung

-      vertiefte und nachweisbare medienpädagogische Erfahrung, vorzugsweise Erweiterungsprüfung im Fach Medienpädagogik (§ 114 LPO I)

-      nachweisbare und umfassende praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und Mediendidaktik, insbesondere im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“

-      praktische Erfahrungen in der Systematisierung schulischer Medienbildung im Rahmen von Schulentwicklung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Engagement und Flexibilität

-      Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      sicheres Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisationsgeschick

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit

-      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de

zu richten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Medienabteilung, Herrn StD Thomas Ströse ( thomas.stroese@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Oktober 2018, Az. IV.11-BP4023-6b.82 327

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Medienabteilung folgende Vollzeitstelle befristet auf ein Jahr (Elternzeitvertretung) zu besetzen:

 

Referat M-2 Mediendidaktik,
digitale Lehr-/Lernprozesse

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die Weiterentwicklung der Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“.

 

Hierzu gehören insbesondere:

-      Erarbeitung und Bereitstellung von fachlichen sowie methodisch-didaktischen Beiträgen und Materialien zur schulischen Medienbildung, insbesondere zum digitalen Lehren und Lernen

-      Entwicklung medienpädagogischer Konzepte, insbesondere im Bereich der Digitalen Bildung

-      Planung und Unterstützung bei der technischen Umsetzung neuer Web-Anwendungen

-      Weiterentwicklung der Angebote im mebis-Infoportal

-      Leitung von Arbeitskreisen am Staatsinstitut

-      Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-      Unterstützung und Beratung der Abteilungen des Hauses zu Fragen der Medienbildung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für ein Lehramt in Bayern

-      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-      Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

-      mehrjährige Berufserfahrung

-      vertiefte und nachweisbare medienpädagogische Erfahrung, vorzugsweise Erweiterungsprüfung im Fach Medienpädagogik (§114 LPO I)

-      nachweisbare und umfassende praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und Mediendidaktik, insbesondere im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“

-      praktische Erfahrungen in der Systematisierung schulischer Medienbildung im Rahmen von Schulentwicklung

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Engagement und Flexibilität

-      Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      sicheres Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisationsgeschick

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit

-      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de

zu richten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Medienabteilung, Herrn StD Thomas Ströse (thomas.stroese@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Oktober 2018, Az. IV.11-BP4023-6b.82 325

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Medienabteilung folgende Vollzeitstelle für die Dauer von in der Regel fünf bis sieben Jahren neu zu besetzen:

 

Referat M-5 Zentrales Identitätsmanagement

 

Das Referat M-5 ist schwerpunktmäßig für die Entwicklung eines zentralen Identitätsmanagements für schulische Anwendungen, die Weiterentwicklung des Identitätsmanagements von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“, die Anbindung von neuen (externen) Anwendungen über geeignete Schnittstellen zuständig.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-      Mitarbeit bei der Konzeption eines zentralen Identitätsmanagements, neuer Module des mebis-Identitätsmanagements und standardisierter Schnittstellen

-      Projektmanagementtätigkeiten im Bereich Softwareentwicklung

-      Unterstützung bei der Umsetzung von technischen Neuentwicklungen, insbesondere:

·       eigenständige Modellierungs- und Programmiertätigkeiten

·       eigenständiges Verfassen von Softwarespezifikationen z. B. im Rahmen von agiler Softwareentwicklung oder der Erstellung von Lastenheften

·       Mitarbeit bei der Auftragsvergabe an externe Partner und Vertragsabwicklung

·       Prüfung und Dokumentation programmiertechnischer Arbeiten externer Partner

-      Erarbeitung und Bereitstellung von Materialien zum digitalen Lehren und Lernen

-      Unterstützung des First-Level-Supports für mebis durch Problemanalyse und Anleitung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt für Realschulen, Gymnasien oder berufliche Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Informatik

-      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-      mehrjährige Unterrichtserfahrung

-      vertiefte Kenntnisse in objektorientierter Programmierung, Prozessmodellierung, Software-Architektur und Software-Ergonomie

-      vertiefte Kenntnisse im Bereich allgemeiner Webtechnologien und Webstandards wie PHP, JavaScript, HTML, CSS u. a.

-      vertiefte Kenntnisse in der Verwendung verteilter Versionsverwaltungssysteme (z. B. git)

-      vertiefte Kenntnisse bei der Datenorganisation und -abfrage in Datenstrukturen eines LDAP-Verzeichnisses

-      nachweisbare und umfassende praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Engagement und Flexibilität

-      Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      sicheres Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisationsgeschick

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit

-      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de

zu richten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Medienabteilung, Herrn StD Thomas Ströse (thomas.stroese@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

*

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Oktober 2018, Az. IV.11-BP4023-6b.82 324

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Medienabteilung folgende Vollzeitstelle befristet auf ein Jahr (Elternzeitvertretung) zu besetzen:

 

Referat M-3 Pädagogische Anwendungen

 

Das Referat M3 ist schwerpunktmäßig für die Weiterentwicklung der Angebote Mediathek, Prüfungsarchiv, Zentrale Suche, Cloud-Anwendung/Kollaborative Werkzeuge von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ sowie das angebotsübergreifende Design zuständig.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

-      Mitarbeit bei der Konzeption neuer (Web-) Anwendungen bzw. der Neugestaltung vorhandener Angebote von mebis

-      Projektmanagementtätigkeiten im Bereich Softwareentwicklung

-      Unterstützung bei der Umsetzung von technischen Neuentwicklungen, insbesondere:

·      eigenständige Modellierungs- und Programmiertätigkeiten

·      eigenständiges Verfassen von Softwarespezifikationen z. B. im Rahmen von agiler Softwareentwicklung oder der Erstellung von Lastenheften

·      Mitarbeit bei der Auftragsvergabe an externe Partner und Vertragsabwicklung

·      Prüfung und Dokumentation programmiertechnischer Arbeiten externer Partner

-      Erarbeitung und Bereitstellung von Materialien zum digitalen Lehren und Lernen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-      Befähigung für das Lehramt für Realschulen, Gymnasien oder berufliche Schulen in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik oder dem Fach Informatik

-      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

-      mehrjährige Unterrichtserfahrung

-      nachweisbare vertiefte Kenntnisse in objektorientierter Programmierung, Prozessmodellierung, Software-Architektur und Software-Ergonomie

-      nachweisbare Kenntnisse im Bereich allgemeiner Webtechnologien und Webstandards wie PHP, JavaScript, HTML, CSS u. a.

-      nachweisbare praktische Erfahrungen im Bereich schulischer Medienbildung und im Umgang mit den Angeboten von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“

 

Überfachliche Qualifikationen:

-      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-      Engagement und Flexibilität

-      Aufgeschlossenheit für Innovationen

-      sicheres Auftreten

-      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-      Organisationsgeschick

-      überdurchschnittliche Belastbarkeit

-      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-      auf dem Dienstweg und zeitgleich

-      per E-Mail an bewerbungen@isb.bayern.de

zu richten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Medienabteilung, Herrn StD Thomas Ströse (thomas.stroese@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Abiturprüfung 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. Oktober 2018, Az. V.8-BS5500-6b.97 773

 

1.         Die Abiturprüfung im Schuljahr 2019/20 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1      Schriftlicher Teil

 

30. April 2020

 

Deutsch

5. Mai 2020

 

Mathematik

8. Mai 2020

3. Abiturprüfungsfach (ohne Französisch, mit Geschichte auf Französisch im Rahmen des AbiBac)

 

11. Mai 2020

Französisch

 

1.2      Kolloquiumsprüfungen

 

Erste
Prüfungswoche:

 

Montag, 18. Mai mit Freitag, 22. Mai 2020

Zweite
Prüfungswoche:

Montag, 25. Mai mit Freitag, 29. Mai 2020

 

1.3      Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, den 16. März 2020 durchgeführt.

 

1.4    Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 19. Juni 2020 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.       Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

 

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.         Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2020 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.

 

4.        Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.

 

5.         Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet

 

am Freitag, den 26. Juni 2020

 

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Namensverleihung an das Staatliche Berufliche Schulzentrum Neuburg a. d. Donau

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. Oktober 2018,
Az. VI.7-BO9210.0.N3.1634-1/1/3

 

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus hat auf Antrag dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Neuburg a. d. Donau den Namen

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum
Max-von-Pettenkofer Neuburg a. d. Donau

 

verliehen.

 

Der Schulname wird von der Schule ab 1. August 2018 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen,
Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Oktober 2018, Az. III.3-BP7100.7-4b.750 261

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grundschulen, Mittelschulen oder Förderschulen.

 

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung.

Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.

 

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

-      Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

-      Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

-      Teilnahme an einer Studienwoche

-      Fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

-      Mündliche Abschlussprüfung

-      Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis

 

Kursbeginn ist der 15. April 2019, die Dauer beträgt 15 Monate.

 

Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2019.

 

Weitere Informationen stehen unter theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 



Abiturprüfung 2019 zum Erwerb
der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Oktober 2018, Az. VI.6-BS9500-7-7a.81 432

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung „Veröffentlichung des Termins der Abiturprüfung 2019 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife und der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen“ vom 17. Oktober 2017 (KWMBeibl. Nr. 12, S. 285; StAnz. Nr. 45) außer Kraft. Die Termine bleiben unverändert, es wurde lediglich die Prüfungszeit im Fach Englisch berichtigt.

 

1.    Die Abiturprüfung 2019 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag, 27. Mai 2019

8.00 bis 13.00 Uhr

 

Mathematik:      

Dienstag, 28. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Biologie:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:

Mittwoch, 29. Mai 019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Pädagogik/
Psychologie:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Gestaltung:

Mittwoch, 29. Mai 2019

8.00 bis 13.15 Uhr

 

Physik:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Internationale
Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre:

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Gesundheits-
wissenschaften:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Englisch:

Freitag, 31. Mai 2019

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.15 Uhr

(Writing-Teil)

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 6. Mai bis 24. Mai 2019 durchgeführt werden.

 

3.    Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2019 bei der Fachoberschule oder Berufsoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.    Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2019 bei der Berufsoberschule  oder Fachoberschule einzureichen.

Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.    Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.    Zeugnisdatum für Hochschulreife ist Montag, der 8. Juli 2019. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Fachabiturprüfung 2019 zum Erwerb
der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Oktober 2018, Az. VI.6-BS9500-7-7a.81 433

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung „Veröffentlichung des Termins der Fachabiturprüfung 2019 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen“ vom 17. Oktober 2017 (KWMBeibl. Nr. 12, S. 286; StAnz. Nr. 45) außer Kraft. Die Termine bleiben unverändert, es ändert sich lediglich die Prüfungszeit im Fach Mathematik.

 

1.    Die schriftliche Fachabiturprüfung 2019 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag, 27. Mai 2019

9.00 bis 13.00 Uhr

 

Mathematik:      

Dienstag, 28. Mai 2019

9.00 bis 10.00 Uhr

(ohne Hilfsmittel)

10.30 bis 12.30 Uhr

(mit Hilfsmittel)

 

Biologie:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungs-

wesen:

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Pädagogik/

Psychologie:

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Darstellung

(praktische Prüfung):

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

8.00 bis 13.15 Uhr

 

Physik:

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Internationale

Betriebswirtschafts- und Volkswirtschafts-

lehre:

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Gesundheits-
wissenschaften:

 

Mittwoch, 29. Mai 2019

9.00 bis 12.00 Uhr

 

Englisch:

Freitag, 31. Mai 2019

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.00 Uhr

(Writing-Teil)

 

2.    Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 6. Mai bis 24. Mai 2019 durchgeführt werden.

 

3.    Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2019 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.    Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.    Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.   Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Montag, der 8. Juli 2019. Spätestens an diesem Tag hat der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Oktober 2018, Az. III.3-BO7122.1/6/1

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat) in BesGr. A 14 + AZ für das Sachgebiet 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation/Personal“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

1.     Organisation der staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen

2.     Fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter

3.     Personalplanung und Personalzuweisung in enger Zusammenarbeit mit Sachgebiet 43

4.     Mobile Reserve

5.     Datenverarbeitung in der Schulverwaltung (ASD/ASV/SVS)

6.     Statistiken zum Unterrichtsbereich

7.     Maßnahmen zur Personalentwicklung

 

Vorausgesetzt werden:

1.     Sehr gute EDV-Kenntnisse in der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation

2.     Vertiefte IT-Kenntnisse in der Informations- und Datenverarbeitung mit ASV, ASD und SVS

3.     Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten

4.     Umfassende Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen

5.     Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz

6.     Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

7.     Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte des Freistaats Bayern oder staatliche bayerische Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für die Bewerberin bzw. den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Dezember 2018.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung der Stelle des Sachgebietsleiters
im Sachgebiet 42.1 an der Regierung
von Unterfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Oktober 2018, Az. VI.7-BP9070.0/9/2

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters für das Sachgebiet 42.1 „Gewerblich-technische und kaufmännische berufliche Schulen“ demnächst neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.

 

Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Unterfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

-      Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen

-      Staatliche Schulaufsicht für die Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien in den Fachrichtungen Gewerbe, Technik, Wirtschaft und Sprachen

-      Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren

-      Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblichen und kaufmännischen Fachrichtungen

-      Schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher beruflicher Schulen sowie Mitwirkung bei entsprechenden Bauvorhaben privater beruflicher Schulen

-      Lehrerfortbildung

-      Schulentwicklung und Evaluation

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte neben herausragenden Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnische Abwicklung verfügen. Grundkenntnisse der Schulverwaltungssoftware sind von Vorteil.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) und Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordneten Bereich oder im Staatsministerium. Verantwortliche Aufgaben in verschiedenen Schularten, sowie Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. Dezember 2018.

 

Die Regierung leitet alle eingegangenen Bewerbungen und eine Bewerberübersicht zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten sowie einer Stellungnahme zu den Bewerbungen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung der Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und Weitere Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2018, Az. VI.7-BO9001.1-7a.89 405

 

1.       Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.1   Berufliche Oberschule Kempten, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

       Die Staatliche Fachoberschule Kempten mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 698 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Kempten mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 213 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.2    Berufliche Oberschule für Technik München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

         Die Staatliche Fachoberschule für Technik München mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1156 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule für Technik München mit der Ausbildungsrichtung Technik wurde von 203 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.3    Berufliche Oberschule Weilheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

        Die Staatliche Fachoberschule Weilheim mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 520 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Weilheim mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 72 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.4    Berufliche Oberschule Passau, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

        Die Staatliche Fachoberschule Passau mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 698 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Passau mit den gleichen Ausbildungsrichtungen wurde von 149 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.5    Berufliche Oberschule Pfarrkirchen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

         Die Staatliche Fachoberschule Pfarrkirchen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 525 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Pfarrkirchen mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 110 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.6    Berufliche Oberschule Marktheidenfeld, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

         Die Staatliche Fachoberschule Marktheidenfeld mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 292 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Marktheidenfeld mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.7    Berufliche Oberschule Fürth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

         Die Staatliche Fachoberschule Fürth mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 813 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Fürth mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 74 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.8    Berufliche Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule, unter Mitleitung der Staatlichen Berufsschule München-Land in Riem

 

        Die Staatliche Fachoberschule Haar hat im Schuljahr 2018/19 ihren Schulbetrieb aufgenommen. Als Ausbildungsrichtungen werden zunächst Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen sowie Gesundheit geführt. Die mitgeleitete Staatliche Berufsschule München-Land in Riem führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung und Mono und wurde im Schuljahr 2017/18 von insgesamt 682 Teilzeitschülern/Teilzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.9    Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel mit Staatlicher Berufsschule, Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule und mit Staatlicher Wirtschaftsschule

 

        Die Staatliche Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel führt Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 950 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachoberschule Marktredwitz mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 302 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsoberschule Marktredwitz mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 37 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Wunsiedel wurde von 152 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.10 Staatliche Berufsschule I Memmingen mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik

 

        Die Staatliche Berufsschule I Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 2084 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Memmingen wurde von 90 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.11 Staatliche Berufsschule I Straubing mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik, unter Mitleitung der Staatlichen Berufsschule III Straubing mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege und für Ernährung und Versorgung

 

         Die Staatliche Berufsschule I Straubing führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Körperpflege, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1661 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektrotechnik Straubing wurde von 47 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die mitgeleitete Staatliche Berufsschule III Straubing führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 288 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Straubing wurde von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Mitterfels besuchten 95 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Mitterfels wurde von 49 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.12 Staatliches Berufliches Schulzentrum Höchstädt a.d. Donau mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

 

         Die Staatliche Berufsschule Höchstädt a.d. Donau führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Körperpflege sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1103 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 76 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 44 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 62 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Höchstädt a.d. Donau wurde von 13 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.13 Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen mit Staatlicher Berufsschule und Staatlicher Wirtschaftsschule

 

         Die Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1072 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen wurde von 213 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

1.14 Staatliches Berufliches Schulzentrum Vils-hofen a.d. Donau mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Bau- und Glasbautechnik

 

         Die Staatliche Berufsschule Vilshofen a.d. Donau führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1004 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 102 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 96 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bau- und Glasbautechnik Vilshofen a.d. Donau wurde von 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.         Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1    Berufliche Oberschule Aschaffenburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

         Die Staatliche Fachoberschule Aschaffenburg mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 693 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Aschaffenburg mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 120 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2    Staatliche Berufsschule I Traunstein mit Staatlicher Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe

 

         Die Staatliche Berufsschule I Traunstein führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Farbe/Raum, Holz, Metall sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 2309 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Traunstein wurde von 9 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.         Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

3.1    Berufliche Oberschule Erlangen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

        Die Staatliche Fachoberschule Erlangen mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 700 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Erlangen, welche die Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, wurde von 103 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

        Der Ständige Vertreter/Die Ständige Vertreterin des Leiters der Beruflichen Oberschule Erlangen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist zugleich Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin des Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Nordbayern.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

3.2    Berufliche Oberschule Nürnberg, Staatliche Berufsoberschule

 

        Die Staatliche Berufsoberschule Nürnberg, welche die Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung führt, besuchten im Schuljahr 2017/18 486 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.3    Berufliche Oberschule Triesdorf in Weidenbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

        Die Staatliche Fachoberschule Triesdorf in Weidenbach mit der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft/Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 246 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Triesdorf in Weidenbach mit der gleichen Ausbildungsrichtung wurde von 22 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

3.4  Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen mit Staatlicher Berufsschule und Staatlicher Wirtschaftsschule

 

         Die Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1072 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen wurde von 213 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

4.      Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2019 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

4.1  Staatliches Berufliches Schulzentrum Kronach mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement

 

         Die Staatliche Berufsschule Kronach führt Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 1272 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 32 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 33 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 13 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement wurde von 57 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Der Einsatz des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin erfolgt als Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin des Schulleiters an den Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

4.2  Staatliches Berufliches Schulzentrum Ansbach-Triesdorf mit Staatlicher Berufsschule II Ansbach, Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung, Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien und mit Staatlicher Fachschule für Familienpflege

 

         Die Staatliche Berufsschule II Ansbach führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Chemie sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 940 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 174 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 58 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 128 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Ansbach/Triesdorf in Weidenbach wurde im vergangenen Schuljahr von 28 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachschule für Familienpflege hat im Schuljahr 2018/19 ihren Schulbetrieb aufgenommen.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

4.3  Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg mit Staatlicher Berufsschule III und mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege sowie für Ernährung und Versorgung

 

         Die Staatliche Berufsschule III Aschaffenburg führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2017/18 insgesamt 547 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 206 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege von 123 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 96 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

 

         Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)      von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)       gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)       von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)       gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,

 

e)      gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 



Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2019/2020; Zulassung von Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September 2019

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2018, Az. VI.2-BS9008-7a.105 064

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 10. September 2019 beginnenden Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu 30 besonders gut qualifizierte Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist mindestens die Abschlussnote gut im Masterzeugnis und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber, welche die Masterprüfung nach 2013 abgelegt haben.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 18. Januar 2019 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Informationsveranstaltungen über die Sondermaßnahme finden am Donnerstag, 13. Dezember 2018 um 18.00 Uhr an der Berufsschule 9 Nürnberg, Wieselerstraße 3, 90489 Nürnberg und am Donnerstag, 10. Januar 2019 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachoberschule für Technik München, Orleansstraße 44, 81667 München statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter:
http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien 2021/I nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 30. Oktober 2018, Az. IV.5/2-BS5154-PRA.212 617

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2021/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 29. April 2019 bis 12. Juli 2019 an der Seminarschule,

-      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. November 2019 bis 10. Juli 2020 an der Einsatzschule,

-      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 4. Dezember 2020 an der Seminarschule,

-      das Kolloquium in der Zeit vom 14. September 2020 bis 16. Oktober 2020 und

-      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 4. Dezember 2020 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2019/2021, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach unter Angabe des Fachs und des Termins der erfolgreichen Ablegung der Prüfung unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2021/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2020/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2020/2022 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2019/2021 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 20. April 2020 bis 29. Mai 2020,

-      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 15. Juni 2020 bis 25. September 2020.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 13. März 2020 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2021/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 7. September 2020 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, Stuttgarter Straße 1, 91710 Gunzenhausen, eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 5. Oktober 2020 bis 4. Dezember 2020 an einer Seminarschule statt.

 

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2021/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2020/I bestanden haben, dass sie

1.1     sich bis spätestens 28. Februar 2020 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 29. Mai 2020 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2      der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3      mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.         für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2020/II bestanden haben, dass sie

2.1      sich bis spätestens 7. September 2020 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2      gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt in Gunzenhausen zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 14. September 2020 bis 4. Dezember 2020 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 13. März 2020 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2021/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2020/I oder 2020/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

 

V.

 

§ 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sieht die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte und Behinderten gleichgestellte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer vor. Das gilt auch für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind, aber wegen einer festgestellten, nicht nur vorübergehenden, Behinderung bei der Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt sind.

Voraussetzung für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die Vorlage eines entsprechenden – hinreichend aussagekräftigen – amtsärztlichen Gutachtens. Hierzu ist regelmäßig eine Beschreibung der Symptome erforderlich. Das amtsärztliche Gutachten muss außerdem eine Aussage darüber enthalten, welche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Betracht kommen. In jedem Fall ist individuell zu prüfen, worin die beeinträchtigungsbedingte Benachteiligung konkret besteht und wie diese im Einzelfall sinnvoll auszugleichen ist. Daher ist es auch nicht möglich, verbindliche Vorgaben für Nachteilsausgleiche zu geben. Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. Die kompensierenden Maßnahmen müssen erforderlich und geeignet sein, den Nachteil auszugleichen, ohne diesen überzukompensieren (Wettbewerb).

 

Der Antrag ist unmittelbar nach Beginn des Vorbereitungsdienstes bzw. unmittelbar nach Feststellung der Behinderung oder der Feststellung nach § 54 Abs. 3 APO beim Seminarvorstand zu stellen, der diesen zusammen mit den vorgeschlagenen Nachteilsausgleichen dem Prüfungsamt vorlegt. Über den Antrag auf Nachteilsausgleich entscheidet das Prüfungsamt.

 

 

VI.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

StAnz. Nr. 46

 

 

 

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle an der Akademie
für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. November 2018, Az. IV.10-BP4113-3.65 774

 

Zum 18. Februar 2019 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit

 

5.5: E-Learning-Kompetenzzentrum

(Führungskräftefortbildung)

 

schulartübergreifend – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 15, ist möglich.

 

Anforderungsprofil:

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 13, A 13 + AZ, A 14 oder A 14 + AZ mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, an Realschulen, Gymnasien oder Beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.

 

Vorausgesetzt werden:

-      Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von „UB“ oder besser

-      Gute Kenntnisse in der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernarrangements

 

Wünschenswert sind ferner:

-      Eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation mit erfolgreichem Abschluss im Bereich der Medienpädagogik oder fundierte wissenschaftliche Qualifikationen im Bereich der Medieninformatik

-      Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, insbesondere im Bereich „Digitaler Bildung“

-      Ein Nachweis des Besuchs führungsrelevanter Fortbildungen

 

Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt:

-      ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft

-      Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

-      Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

-      ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

-      ein hohes Maß an Teamfähigkeit

-      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung

-      Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen

-      Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

 

In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.

 

Aufgabenbeschreibung:

Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen:

-      Inhaltliche und mediendidaktische Weiterentwicklung der Dienstleistungen und der Lehrgangsangebote des E-Learning-Kompetenzzentrums im Bereich der Fortbildung von Führungskräften (A/B/C-Module) aller Schularten

-      Technische Umsetzung online-gestützter Fortbildungsangebote, insbesondere unter Einsatz von Learning-Management-Systemen, Web-Konferenzsystemen und Autorenwerkzeugen

-      Konzeption und Entwicklung von Blended-Learning-Lehrgängen im Bereich der Fortbildung von Führungskräften in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationseinheiten der Akademie Dillingen

-      Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Führungskräftelehrgangs „Schule verantwortlich mitgestalten“ in Kooperation mit der regionalen Lehrerfortbildung.

-      Beiträge zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Medienkompetenz in der Fortbildung von Führungskräften aller Schularten

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/ der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem:

-      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-      fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o.g. Themen

-      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

-      Veröffentlichungen im Zusammenhang mit eigenen Lehrgängen

-      Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089/2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.10-BP4113-3.65 774 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Akademiedirektor Dr. Alfred Kotter

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat IV.10

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an

katharina.deck@stmuk.bayern.de sowie direktor@alp.dillingen.de und h.stamp@alp.dillingen.de .

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Fortbildungstagungen für
evangelische Religionslehrkräfte an den
Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. November 2018, Az. V.2-BP5160.9-6b.94 106

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet im Einvernehmen mit dem Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eintägige Fortbildungsveranstaltungen für hauptberufliche und nebenberufliche Religionslehrkräfte an den Gymnasien.

 

Folgende Termine und Programme sind für die Fachtagungen in den einzelnen (Teil-) Bezirken vorgesehen:

 

Oberbayern-West und -Ost

 

Mittwoch, 6. Februar 2019, 9.15 bis 16.15 Uhr

Apian-Gymnasium Ingolstadt, Maximilianstraße 25, 85051 Ingolstadt

 

Programm:

 

1.     Kants grundlegende ethische Annahmen. Ein gewinnbringender Ansatz für aktuelle gesellschaftliche Themen?!

 

Vortrag, Übertragungen auf alltagsethische Fragestellungen, religionspädagogische Überlegungen und didaktische Impulse in Blick auf den Religionsunterricht in der Oberstufe

 

Referierende:

StR Ernest Mujkic, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für politische Bildung und Didaktik der Sozialkunde der LMU München, Lehrkraft für Ethik am Gymnasium;

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Oberbayern-West und -Ost

 

Donnerstag, 28. Februar 2019, 9.15 bis 16.15 Uhr

Pädagogisches Institut der Landeshauptstadt München, Herrnstraße 19, 80539 München, S-Bahn Isartorplatz (2 Minuten Fußweg vom Isartor), Raum U 1 (s. a. Elektronische Anzeigentafel im Foyer)

 

Programm:

 

1.     Heil und Heilung. Theologische Perspektiven auf eine (medizinische) Sehnsucht

 

Vortrag, Übertragungen auf aktuelle Fragestellungen, religionspädagogische Überlegungen und didaktische Impulse

 

Referentin:

Lea Chilian, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle „Ethische Probleme in der pfarramtlichen Praxis“ an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU München

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Oberbayern-Ost/Südost

 

Dienstag, 26. Februar 2019, 9.30 bis 16.30 Uhr

Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim, Königstraße 25, 83022 Rosenheim

 

Programm:

 

1.     Christliche Spiritualität und Lebensweisheit rein in die Schule – Nutzung von Meditationsräumen und wochenweise freien Klassenzimmern

 

Referent:

Marco Kargl, Mag. theol., langjähriger Bildungsreferent im schulpastoralen Zentrum Schloss Fürstenried der Erzdiözese München und Freising, freiberuflich tätig als Logotherapeut und Existenzanalytiker, Assistent am Süddeutschen Institut für Logotherapie und Existenzanalyse in Fürstenfeldbruck mit Schwerpunkt „Logopädagogik“

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Niederbayern

 

Mittwoch, 20. Februar 2019, 9.30 bis 16.30 Uhr

Ludwigsgymnasium Straubing, Max-Planck-Straße 25, 94315 Straubing

 

Programm:

 

1.     Kants grundlegende ethische Annahmen. Ein gewinnbringender Ansatz für aktuelle gesellschaftliche Themen?!

 

Vortrag, Übertragungen auf alltagsethische Fragestellungen, religionspädagogische Überlegungen und didaktische Impulse in Blick auf den Religionsunterricht in der Oberstufe

 

Referierende:

StR Ernest Mujkic, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für politische Bildung und Didaktik der Sozialkunde der LMU München, Lehrkraft für Ethik am Gymnasium;

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Schwaben (Nord)

 

Dienstag, 19. Februar 2019, 9.15 bis 16.15 Uhr

A.B. von Stettensches Institut (Gymnasium), Am Katzenstadel 18a, 86152 Augsburg

 

Programm:

 

1.     Heil und Heilung. Theologische Perspektiven auf eine (medizinische) Sehnsucht

 

Vortrag, Übertragungen auf aktuelle Fragestellungen, religionspädagogische Überlegungen und didaktische Impulse

 

Referentin:

Lea Chilian, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle „Ethische Probleme in der pfarramtlichen Praxis“ an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU München

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Schwaben (Süd)

 

Dienstag, 19. März 2019, 9.30 bis 16.30 Uhr

Allgäu-Gymnasium Kempten, Eberhard-Schobacher-Weg 1, 87435 Kempten

 

Programm:

 

1.     Kants grundlegende ethische Annahmen. Ein gewinnbringender Ansatz für aktuelle gesellschaftliche Themen?!

 

Übertragungen auf alltagsethische Fragestellungen, religionspädagogische Überlegungen und didaktische Impulse in Blick auf den Religionsunterricht in der Oberstufe

 

Referierende:

StR Ernest Mujkic, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für politische Bildung und Didaktik der Sozialkunde der LMU München, Lehrkraft für Ethik am Gymnasium

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

2.     Netzwerk Ethik. Vorstellung des „Netzwerk Ethik in der ELKB“ und des von diesem aufgebauten Online-Lexikons „Ethik-Evangelisch“

 

Referent:

Ein Vertreter des Netzwerks Ethik in der ELKB aus dessen Leitungskreis (KR Prof. Dr. Thomas Zeilinger, Beauftragter für Ethik im Dialog mit Technologie und Naturwissenschaft, oder Prof Dr. Reiner Anselm, Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik, oder Niklas Schleicher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik)

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin Susanne Styrsky, Fachberaterin Süd, Gymnasium Puchheim

 

Formlose Anmeldungen per E-Mail werden erbeten bis 24. Januar 2019 an:

Susanne Styrsky, Gymnasium Puchheim, Bürgermeister-Ertl-Straße 11, 82178 Puchheim,
E-Mail: Susanne.Styrsky@gymnasium-puchheim.de

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Oberfranken

 

Mittwoch, 20. Februar 2019, 9.00 bis 16.00 Uhr

Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth, Schützenplatz 12, 95444 Bayreuth

 

Programm:

 

1.     Was darf ich hoffen? – Die Frage nach der Zukunft

 

Am Ende ihrer Schulzeit stehen die Schülerinnen und Schüler der Q 12 vor der Frage nach ihrer persönlichen Zukunft, es bewegen sie aber auch die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. Durch die Darstellungen in den Medien (Unglücksfälle, Naturkatastrophen, Terroranschläge, Kriege etc.) werden die jungen Menschen fast täglich mit dem plötzlichen Ende des Lebens konfrontiert.

 

Schlimme Krankheiten, Leid und plötzlicher Tod aus dem persönlichen Umfeld sind Oberstufenschülerinnen und -schülern bekannt.

 

Die Begegnung mit christlich-eschatologischen Denkfiguren (Tod/Auferstehung/Ewiges Leben) kann den Blick über das eigene Lebensende hinaus auf die christliche Zukunft dieser Welt schärfen.

 

Im Mittelpunkt des Unterrichtsentwurfes steht ein Film über den utopischen Staat. Neben den säkularen Zukunftsvorstellungen kommen auch wichtige christliche Deutungsmuster zum Tragen.

 

Referent:

StD und Pfarrer Gerhard Klein, Max-Planck-Gymnasium München

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin/Pfrin Erna Haag, Fachberaterin Nord, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Formlose Anmeldungen werden erbeten bis 13. Februar 2019 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (09845) 405,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Mittelfranken

 

Montag, 25. Februar 2019, 9.00 bis 16.00 Uhr

eckstein – das haus der evang.-luth. kirche, Burgstraße 1-5, 90403 Nürnberg, Raum E 01

 

Programm:

 

1.     Akute Krisen in der Schule bewältigen

Eine akute Krise an der eigenen Schule, die durch ein Unglück, einen Todesfall oder eine Gewalttat ausgelöst wird, stellt eine enorme Anforderung an die gesamte Schulfamilie dar.

 

Die Erfahrung zeigt, dass Schulleitungen sich dabei häufig an die Religionslehrkräfte wenden mit der Bitte um Unterstützung. An vielen Schulen ist eine Religionslehrkraft auch Mitglied des schulischen Krisenteams.

 

Es ist hilfreich, gut vorbereitet zu sein auf Krisenfälle und die besonderen Anforderungen, die sie mit sich bringen:

-      Die Aufgaben des Krisenmanagements: Information – Organisation – Betreuung

-      Grundlagen der Begleitung von Klassen und von Einzelnen in akuten Krisen

-      Spirituelle Angebote bei Trauerfällen an Schulen/Raum der Stille

 

Referentin:

Dr. Ute Baierlein, Referentin für Schulseelsorge am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn, stellvertretende Leiterin von NOSIS (Notfallseelsorge an Schulen)

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin/Pfrin Erna Haag, Fachberaterin Nord, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Formlose Anmeldungen werden erbeten bis 18. Februar 2019 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten,

Tel: (09845) 405,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Unterfranken

 

Montag, 18. März 2019, 9.00 bis 16.00 Uhr

Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg, Friedrichstraße 22, 97082 Würzburg

 

Programm:

 

1.     Mitten im Leben – Diakonische Lernerfahrungen an außergewöhnlichen Orten

 

Die Initiative Diakonisches Lernen ist ein Netzwerk in Bayern, das Lehrkräften und Schülern Begegnungs- und Lernmöglichkeiten im Bereich des Miteinander-Lebens in realen Anforderungssituationen anbietet. Die Vor- und Nachbereitung im Klassenzimmer sowie die Verbindung mit den Lehrplaninhalten sind die Bausteine dieses sozialen Bildungskonzeptes.

 

An zwei Beispielen werden die Konzeption und die Umsetzbedingungen des diakonischen Lernens vorgestellt sowie die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Schülern und Mitarbeitern diakonischer Initiativen erläutert:

-      Einmaliger Aktionstag mit Schülerinnen und Schülern zum Thema „Gastfreundschaft“ in einer Vesperkirche

-      Diakonisches Projekt oder P-Seminar in Kooperation mit einem Hospizverein zum (Tabu-) Thema „Sterben und Tod“

 

Referierende:

Dr. Martin Dorner, Pfarrer und Religionslehrer am Maria-Ward-Gymnasium Günzburg und am Maria-Theresia-Gymnasium Augsburg;

Leiter der Initiative Diakonisches Lernen im Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn;

Diakon Norbert Holzheid, Vesperkirche Schweinfurt;

StRin i. K. Prisca Stumpf, Christian-von-Bomhard-Schule Uffenheim;

Petra Tatsch, 1. Vorsitzende des Hospizvereins Uffenheim e.V.

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin/Pfrin Erna Haag, Fachberaterin Nord, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Formlose Anmeldungen werden erbeten bis 11. März 2019 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (09845) 405,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Oberpfalz

 

Donnerstag, 28. Februar 2019, 9.00 bis 16.00 Uhr

Evangelisches Gemeindehaus St. Markus, Killermannstraße 58a, 93049 Regensburg

 

Programm:

 

1.     Akute Krisen in der Schule bewältigen

 

Eine akute Krise an der eigenen Schule, die durch ein Unglück, einen Todesfall oder eine Gewalttat ausgelöst wird, stellt eine enorme Anforderung an die gesamte Schulfamilie dar.

 

Die Erfahrung zeigt, dass Schulleitungen sich dabei häufig an die Religionslehrkräfte wenden mit der Bitte um Unterstützung. An vielen Schulen ist eine Religionslehrkraft auch Mitglied des schulischen Krisenteams.

 

Es ist hilfreich, gut vorbereitet zu sein auf Krisenfälle und die besonderen Anforderungen, die sie mit sich bringen:

-      Die Aufgaben des Krisenmanagements: Information – Organisation – Betreuung

-      Grundlagen der Begleitung von Klassen und von Einzelnen in akuten Krisen

-      Spirituelle Angebote bei Trauerfällen an Schulen/Raum der Stille

 

Referentin:

Dr. Ute Baierlein, Referentin für Schulseelsorge am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn, stellvertretende Leiterin von NOSIS (Notfallseelsorge an Schulen)

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

 

-      Religionspädagogische Informationen

-      Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

StDin/Pfrin Erna Haag, Fachberaterin Nord, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Formlose Anmeldungen werden erbeten bis 21. Februar 2019 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten, Tel: (09845) 405,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

 

Die Tagungen werden geleitet von Studiendirektorin Erna Haag in Nordbayern und Studiendirektorin Susanne Styrsky in Südbayern.

 

Die Teilnahme an den Tagungen wird den in Frage kommenden evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden.

 

Die hauptberuflichen evangelischen Religionslehrkräfte auswärtiger staatlicher Gymnasien erhalten Reisekostenerstattung gemäß Art. 24 Bayer. Reisekostengesetz. Die Reisekostenrechnungen sind binnen zwei Wochen nach der Veranstaltung bei den zuständigen Dienststellen des Landesamtes für Finanzen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten Kap. 05 04 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72.

 

Bei Kauf einer DB-Fahrkarte (2. Klasse) ist die Großkundennummer 7102302 anzugeben.

 

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Humboldt Schule Guayaquil,
Ecuador

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1455

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

2.     Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2019

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 146

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

3.     Deutsche Botschaftsschule Peking, China

 

Arbeitsbeginn:                        1. Februar 2020

Ende der Bewerbungsfrist:   14. Dezember 2018

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 530

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zugelassen.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse http://www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiterinnen und Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung des
Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Schloss Ising,

83339 Chieming

 

zum 1. August 2019

einen Schulleiter/eine Schulleiterin.

 

Das Gymnasium Landschulheim Schloss Ising ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einer naturwissenschaftlich-technologischen, einer sprachlichen und einer wirtschaftswissenschaftlichen (WSG-W) Ausbildungsrichtung mit insgesamt ca. 400 Schülerinnen und Schülern. Im Internat werden ca. 160 und in der offenen Ganztagsschule/Tagesheim ca. 50 Schülerinnen und Schüler betreut.

 

Ihre Aufgaben:

-      Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule

-      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-      weitere Entwicklung des Schulprofils

-      Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat

-      Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle

-      Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule

-      Vertretung der Internatsschule nach außen

-      Dienststellenleiter i.S.d. BayPVG

 

Unsere Erwartungen:

-      Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-      Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-      Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung

-      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Internatsschulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-      Erfahrungen in der Schulentwicklung

-      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-      Kommunikative und soziale Kompetenz

-      Innovationsbereitschaft

-      Hohe Belastbarkeit

-      Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

-      Identifikation mit dem Schulprofil

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/in oder Oberstufenkoordinator/in an einem Internatsgymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Betrifft Bewerbung eines Schulleiters/einer Schulleiterin:

Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bestellung ist nur in einem besonders begründeten Ausnahmefall möglich. Bei einem Versetzungsantrag werden die dienstlichen Belange an der geleiteten Schule berücksichtigt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen dienstlichen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München) Tel.: 089/2781400, Fax: 089/27814023, Homepage: http://www.bayern-internate.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung an der Mädchenrealschule
St. Josef in Schwandorf

 

An der Mädchenrealschule St. Josef in Schwandorf ist zum 1. August 2019 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen die Schule 408 Schülerinnen in 17 Klassen. Sie werden von 32 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II und IIIa unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-      die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis oder in der Schulberatung vorweisen kann,

-     die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

-      die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-) Diözesen (ABD). Die Stelle in Schwandorf ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 18. Januar 2019 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Verwaltungsdirektor der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 0941/597-1505, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.

 

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibung der Evangelischen Kooperativen
Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg

 

Die Evangelische Kooperative Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 1. September 2019 eine/n

 

Leitende(n) Direktor/in

als Gesamtschulleiter/in für die

Evangelische Kooperative Gesamtschule

 

Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule. Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule und ermöglicht so ihren Schülerinnen und Schülern das Erreichen aller Abschlüsse des allgemein bildenden Schulwesens, die im Freistaat Bayern möglich sind. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient die Schule dem Auftrag der Kirche, junge Menschen – unabhängig von ihrer Konfession oder Religion – im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen. Sie ist mit insgesamt 2000 Schülerinnen und Schülern und 240 Mitarbeitenden die größte Schule Deutschlands in evangelischer Trägerschaft (Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Nürnberg). Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar.

 

Die Aufgaben des Ltd. Direktors/der Ltd. Direktorin der Gesamtschule sind in der Satzung und der Geschäftsordnung der Wilhelm-Löhe-Schule beschrieben, dazu gehören insbesondere:

-      Vertretung der Schule in Öffentlichkeit und Kirche sowie gegenüber allen staatlichen Stellen

-      Personalführung, wie z. B. aufsichtsrechtliche Funktion für die gesamte Schule; zuständig auch für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter

-      Leitung des Gremiums der Gesamtschulleitung, Förderung der Kooperation zwischen den Teilschulen und Stärkung der gemeinsamen Identität

-      Entscheidung über die Aufnahme von Schülerinnen bzw. Schülern

-      Verantwortung für die Verwaltung des Sachbedarfs und den Erhalt des Schulhauses nach Maßgabe des Wirtschaftsplans (in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsleiter)

-      Förderung des evangelischen Profils und der Schulentwicklung der Gesamtschule wie der Teilschulen (inkl. Evaluation)

-      Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger und der Evangelischen Schulstiftung in Bayern, sowie mit Elternbeirat und SMV

-      Leitung des demokratisch verfassten Schulparlaments der Löhe-Schule

-      Eigene Unterrichtstätigkeit in angemessenem Umfang

 

Der Schulträger wünscht sich daher eine/n Leiter/in mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen:

-      Verbundenheit mit der Evangelischen Kirche als Volkskirche und Bereitschaft zur pädagogischen Konzeptarbeit aus dem Geist des Evangeliums, dazu gehört auch die Begleitung des Prozesses der weiteren Öffnung der Schule auch für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen

-      Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung wahrzunehmen, zu integrieren und Kooperation zu pflegen

-      die Gabe und Bereitschaft, den Rahmen für motivierende Arbeitsbedingungen für eine große multiprofessionell zusammengesetzte und engagierte Mitarbeiterschaft zu schaffen

-      Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule mit der Bereitschaft, auch neue Finanzierungsquellen zu erschließen und die vorhandenen Fördereinrichtungen (Vereinigung der Freunde der WLS, Stiftung semper reformanda, Förderverein für Schulsozialarbeit u. a.) in ihrem Wirken zu unterstützen

 

Die Stelle ist geeignet sowohl für kirchliche wie auch staatliche Bewerber/innen, die die Voraussetzungen für die Wahrnehmung einer derartigen Leitungsfunktion mitbringen. Die Stelle des/der Leitenden Direktors/in ist mit A 16 + Amtszulage bewertet und setzt die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien voraus.

Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Für nähere Informationen im Vorfeld steht Ihnen der Vorsitzende des Schulausschusses der Dekanatssynode, Dekan Dirk Wessel (Tel. 0911/23991950) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bis zum 21. Dezember 2018 an: Evang.-Luth. Prodekanat – West, z. Hd. Herrn Dekan Dirk Wessel, Georgstraße 10, 90493 Nürnberg.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerische Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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