Veröffentlichung FMBl. 2017/01 S. 3 vom 16.12.2016

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Az. 74>-VM 101>8-1/3
2013.2-F
2013.2-F
Änderung der Kostenbekanntmachung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 16. Dezember 2016, Az. 74-VM 1018-1/3
Abschnitt I
Die Kostenbekanntmachung (KBek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 20. August 2015 (FMBl. S. 190) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 1.3 wird der Satzteil vor der Aufzählung wie folgt gefasst:
„Werden Bedienstete der unteren Vermessungsbehörden als Sachverständige oder Zeugen tätig, bestimmt sich die Entschädigung“.
2.
Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; dies gilt auch für unverändert vorgefundene Grenzpunkte, die den Anfangs- oder Endpunkt einer ermittelten oder neuen Flurstücksgrenze bilden.“ ersetzt.
b)
Der bisherige Satz 4 wird aufgehoben.
c)
Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden die Sätze 4 und 5.
3.
In Nr. 4.4 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GebOVerm“ durch die Wörter „§ 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 GebOVerm“ ersetzt.
4.
In Nr. 6.1 Satz 2 wird das Wort „2Ansonsten“ durch die Wörter „2Sind keine Baukosten bekannt,“ ersetzt.
5.
Nr. 6.5 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Gemeinsame Einmessung mehrerer Gebäude“.
b)
Die Wörter „Haupt- und Nebengebäude“ werden durch die Wörter „auf demselben Flurstück weitere Gebäude“ ersetzt.
6.
In Nr. 6.7 werden die Wörter „nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ durch die Angabe „nach § 2 GebOVerm“ ersetzt.
7.
Nr. 6.8 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Änderungen der Höhe oder der Dachform von Gebäuden“.
b)
Die Wörter „Für Höhenänderungen“ werden durch die Wörter „Für Änderungen in der Gebäudehöhe oder der Dachform“ ersetzt.
8.
Nr. 7.3 Satz 3 wird aufgehoben.
9.
In Nr. 8.1.1 Satz 3 und 4, Nr. 8.1.2 Satz 3 und Nr. 8.2.1 Satz 4 und 6 werden jeweils die Wörter „Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „Gebühren nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
10.
Nr. 8.2.2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „mit § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „mit §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
b)
In Satz 3 werden die Wörter „Zeitgebühren nach § 2 GebOVerm“ durch die Wörter „Gebühren nach §§ 2 und 4 GebOVerm“ ersetzt.
11.
In Nr. 10 wird die Angabe „Abschnitt 2“ gestrichen.
12.
Der Wortlaut in Nr. 11 wird wie folgt gefasst:
„Zu § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GebOVerm siehe auch Nr. 18 (Versandkosten).“
13.
Nr. 12 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 12.2 wird aufgehoben.
b)
Die bisherigen Nrn. 12.3 und 12.4 werden die Nrn. 12.2 und 12.3.
14.
In Nr. 17.2 Satz 3 werden die Wörter „Verwertung von Geobasisdaten“ durch die Wörter „Einräumung von Nutzungsrechten, die bei den unteren Vermessungsbehörden eingehen,“ ersetzt.
15.
Nr. 18 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 2 werden die Wörter „in Sonderformaten oder“ gestrichen.
b)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
3Ab einem Bestellwert von 100 EURO erfolgt der Versand versandkostenfrei.“
16.
Nr. 19.2 wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Ermäßigung für europäische öffentliche Hochschulen“.
b)
In Satz 3 werden die Wörter „3Hochschulen können darüber hinaus für“ durch die Wörter „3Zusätzlich können Hochschulen für“ ersetzt.
c)
Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:
4Darüber hinaus können Geobasisdaten für besondere Hochschulprojekte, deren Ergebnisse für Forschung und Lehre von großem Nutzen sein können, nach Prüfung durch das Landesamt im Einzelfall kostenfrei abgegeben werden; ab einem Datenwert von 10.000 EURO ist vorab die Zustimmung des Staatsministeriums einzuholen.“
d)
Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
17.
Nr. 20.2 Satz 1 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
für das Recht der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch gemäß Nr. 3 GebVz (vgl. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 und Art. 11 Abs. 4 Satz 4 VermKatG),“
Abschnitt II
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Hübner
Ministerialdirektor