Veröffentlichung FMBl. 2017/16 S. 529 vom 13.11.2017

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Az. 26-P 3532-2/5
Durchführung der Zwischenprüfung 2018
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 13. November 2017, Az. 26-P 3532-2/5
In der Zeit vom 13. bis 20. April 2018 findet die Zwischenprüfung 2018 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2017 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2017 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 6. bis 13. Juli 2018 abgehalten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die durch § 1 Nr. 134 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2018 Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
Privatrecht,
Arbeitsrecht,
Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 15. Februar 2018 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Lazik
Ministerialdirektor