Veröffentlichung FMBl. 2017/16 S. 529 vom 13.11.2017

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Az. 26-P 3533-2/5
Durchführung der Qualifikationsprüfung 2018
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen,
für Landesentwicklung und Heimat
vom 13. November 2017, Az. 26-P 3533-2/5
In der Zeit vom 12. bis 19. April 2018 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2018 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter und Regierungssekretäranwärterinnen 2016 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2016 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die durch § 1 Nr. 134 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) geändert worden ist.
Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
Haushaltsrecht, Kassen- und Rechnungswesen
abzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 FachV-StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 1. Februar 2018 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden bzw. bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Lazik
Ministerialdirektor