Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) werden insbesondere die bayerischen Gesetze und Verordnungen bekannt gemacht, die Bekanntmachungen von Staatsverträgen verkündet sowie Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht.

Auf der Verkündungsplattform Bayern wird eine elektronische Fassung aller Ausgaben des GVBl. zurück bis ins Jahr 1945 nachrichtlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die amtlich verkündete Fassung des GVBl. ist die Druckausgabe, die von der Bayerischen Staatskanzlei herausgegeben wird und über den Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH bezogen werden kann.