Fundstelle GVBl. 2012 S. 86

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Verordnung

200-27-1-UG

  • Verwaltung
  • Behördenaufbau, Allgemeine Behördenorganisation
200-27-1-UG

Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Einrichtung und Organisation
der staatlichen Behörden für die Wasserwirtschaft

Vom 1. März 2012


Auf Grund von Art. 2 Abs. 3 und Art. 4 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (OrgBauWasG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl S. 393, BayRS 200-25-I), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl S. 287), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Verordnung:


§ 1

§ 1 der Verordnung über die Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für die Wasserwirtschaft (OrgWasV) vom 4. Dezember 2005 (GVBl S. 623, BayRS 200-27-1-UG) wird wie folgt geändert:

1.
In Abs. 3 werden die Worte „Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ durch die Worte „Umwelt und Gesundheit“ ersetzt.

2.
Es wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) 1Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit kann folgende Aufgaben abweichend von der Anlage ganz oder teilweise auf andere Wasserwirtschaftsämter übertragen:

1.
Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben für einzelne Gewässerabschnitte oder wasserwirtschaftliche Anlagen,

2.
einzelne Projekte und Maßnahmen sowie

3.
weitere Aufgaben, deren abweichende Zuordnung aus organisatorischen Gründen erforderlich erscheint.

2Abweichend von der Anlage nehmen die Wasserwirtschaftsämter Nürnberg und München zentrale Bewilligungs- und Kontrollaufgaben im Rahmen der EU-Kofinanzierung wahr.“


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 2012 in Kraft.

München, den 1. März 2012

Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Gesundheit


Dr. Marcel  H u b e r ,  Staatsminister