Fundstelle GVBl. 2013 S. 430

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Sonstiges

282-2-11-1-W
  • Verwaltung
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungswesen
  • Stiftungswesen
  • Einzelne Stiftungen
282-2-11-1-W

Satzung
zur Änderung der
Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung

Vom 2. Juli 2013


Auf Grund des Art. 9 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 24. Juli 1990 (GVBl S. 241, BayRS 282-2-11-W), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl S. 174), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Satzung:


§ 1

Die Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 5. Februar 1991 (GVBl S. 49, BayRS 282-2-11-1-W), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2010 (GVBl S. 863), wird wie folgt geändert:

1.
Der Überschrift wird folgender Klammerzusatz angefügt:

„(FoStS)“.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Nr. 1 erhält folgende Fassung:

„1.
aus dem zum 31. Juli 2000 vorhandenen Kapitalstock,“.

bb)
Nr. 2 wird aufgehoben.

cc)
Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2; das Wort „Stiftungszweckes“ wird durch das Wort „Stiftungszwecks“ ersetzt.

b)
Abs. 2 wird aufgehoben.

c)
Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2; das Wort „Kapitalstock“ wird durch das Wort „Stiftungsvermögen“ ersetzt.

d)
Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Nr. 1 wird aufgehoben.

bb)
Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 1 und erhält folgende Fassung:

„1.
Erträgen des Stiftungsvermögens,“.

cc)
Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 2.

b)
In Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „Abs. 3“ durch die Worte „Abs. 2“ ersetzt.


§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 30. April 2013 in Kraft.

München, den 2. Juli 2013

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst  S e e h o f e r