Fundstelle GVBl. 2015 S. 389

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Verordnung

7801-2-L

  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, Veterinärwesen
  • Organisation der Landwirtschaft
  • Organisation der Landwirtschaftsverwaltung
7801-2-L

Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 15. Oktober 2015


Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 200-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:


§ 1

Die Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV) vom 16. Juni 2005 (GVBl. S. 199, BayRS 7801-2-L), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Dezember 2014 (GVBl. S. 593) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(AELFV)“ durch die Angabe „(Ämterverordnung-LM – AELFV)“ ersetzt.

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In der zweiten Kopfzeile Spalte 5 werden die Spiegelstriche 6 bis 8 wie folgt gefasst:

„-
Rinderhaltung

-
Rindermast

-
Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung“.

b)
In Nr. 2 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 wie folgt gefasst:

-
Rindermast:

Freistaat Bayern“.

c)
In Nr. 9 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.

d)
In Nr. 10 Spalte 5 Spiegelstrich 2 wird unter dem Wort „Prüfdienstes:“ das Wort „Altötting“ und unter dem Wort „Miesbach“ die Wörter „Mühldorf a.Inn“ eingefügt.

e)
In Nr. 12 Spalte 5 wird vor Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:

-
Ökologischen Landbaus:

Regierungsbezirk Niederbayern“.

f)
In Nr. 16 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.

g)
In Nr. 17 Spalte 3 wird die Angabe „LS“ eingefügt.

h)
In Nr. 20 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 1 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 aufgehoben.

i)
In Nr. 21 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird das Wort „Niederbayern“ durch das Wort „Mittelfranken“ ersetzt.

j)
In Nr. 23 Spalte 5 wird nach Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:

-
Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung:

Freistaat Bayern“.

k)
In Nr. 26 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird das Wort „ , Mittelfranken“ gestrichen.

l)
In Nr. 30 Spalte 5 Spiegelstrich 2 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.

m)
In Nr. 31 Spalte 3 wird unter der Angabe „LS“ die Angabe „LS Dinkelsbühl“ eingefügt.

n)
In Nr. 33 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.

o)
In Nr. 36 Spalte 5 wird nach Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:

-
Jagd (überregionale Angelegenheiten):

Regierungsbezirk Unterfranken“.

p)
In Nr. 38 Spalte 3 wird die Angabe „LS“ eingefügt.

q)
In Nr. 39 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 1 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 2 aufgehoben.

r)
Nr. 40 Spalte 5 Spiegelstrich 6 wird aufgehoben.

s)
In Nr. 42 Spalte 5 wird in Spiegelstrich 2 die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen und Spiegelstrich 3 aufgehoben.

t)
In Nr. 45 Spalte 5 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „ , Sp. Milchvieh“ gestrichen.

3.
Anlage 2 wird nach Maßgabe der dieser Verordnung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.

München, den 15. Oktober 2015

Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten


Helmut  B r u n n e r ,  Staatsminister

Anlage