Fundstelle GVBl. 2018 S. 694

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Verordnung

2132-1-2-B, 2132-1-3-B, 2132-1-4-B, 2132-1-5-B, 2132-1-9-B, 2132-1-10-B, 2132-1-19-B

Verordnung
zur Anpassung an die Bayerische Bauordnung

vom 7. August 2018


Auf Grund

des Art. 80 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG) vom 27. Dezember 1999 (GVBl. S. 532, 535, BayRS 2132-2-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist,

des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBO,

des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO,

des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayBO in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 18. Mai 2018 (GVBl. S. 301) geändert worden ist,

des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayBO,

des Art. 80 Abs. 2 BayBO,

des Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayBO

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:


§ 1

Änderung der Bauvorlagenverordnung

Die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792, BayRS 2132-1-2-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 178 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.
In § 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 werden die Wörter „Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl 1991 I S. 58)“ durch die Angabe „Planzeichenverordnung 1990“ ersetzt.

3.
In § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. g wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

4.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayBO“ durch die Wörter „den Art. 62 Abs. 1 Satz 2 und 3, Art. 62a Abs. 1 und Art. 62b Abs. 1 BayBO“ ersetzt.

b)
In Abs. 2 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 3 BayBO“ durch die Angabe „den Art. 62a Abs. 2, Art. 62b Abs. 2 BayBO“ ersetzt.

c)
Abs. 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO“ durch die Angabe „Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO“ ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 3 Satz 2 BayBO“ durch die Angabe „Art. 62a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BayBO“ ersetzt.

5.
§ 17 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.

b)
In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen.

c)
Satz 2 wird aufgehoben.


§ 2

Änderung der Feuerungsverordnung

§ 15 der Feuerungsverordnung (FeuV) vom 11. November 2007 (GVBl. S. 800, BayRS 2132-1-3-B), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2012 (GVBl. S. 732) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen und wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.


§ 3

Änderung der Garagen- und Stellplatzverordnung

Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) vom 30. November 1993 (GVBl. S. 910, BayRS 2132-1-4-B), die zuletzt durch Verordnung vom 25. April 2015 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.
In § 12 Abs. 3 Satz 1 Satzteil nach Nr. 2 wird das Wort „ereichbar“ durch das Wort „erreichbar“ ersetzt.

3.
In der Überschrift des § 19 wird vor dem Wort „Bauvorlagen“ das Wort „Zusätzliche“ eingefügt.

4.
In § 21 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 3 Abs. 1 BayBO“ durch die Angabe „Art. 3 BayBO“ ersetzt.

5.
§ 24 wird wie folgt geändert:

a)
Der Überschrift wird das Wort „ , Außerkrafttreten“ angefügt.

b)
Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.


§ 4

Änderung der Versammlungsstättenverordnung

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 736, BayRS 2132-1-5-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 62 des Gesetzes vom 8. April 2013 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.
In § 11 Abs. 4 wird im Wortlaut die Satznummerierung gestrichen.

3.
In § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter ‚Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ ‘ durch die Wörter „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ ersetzt.

4.
In § 45 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 4 Satz 2 BayBO“ durch die Angabe „Art. 62 Abs. 1 Satz 4 BayBO“ ersetzt.

5.
§ 49 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „ , Übergangsregelung“ gestrichen.

b)
In Abs. 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.


§ 5

Änderung der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung

Die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) vom 3. August 2001 (GVBl. S. 593, BayRS 2132-1-9-B), die durch § 4 der Verordnung vom 29. November 2007 (GVBl. S. 847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 3 Satz 3 BayBO“ durch die Angabe „Art. 62b Abs. 2 Satz 1 BayBO“ ersetzt.

2.
§ 3 wird aufgehoben.

3.
Der bisherige § 4 wird § 3 und in Nr. 1 wird die Angabe „§§ 2 und 3“ durch die Angabe „§ 2“ ersetzt.

4.
Der bisherige § 6 wird § 4 und wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten“.

b)
Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.


§ 6

Änderung der Verordnung
über die Prüfingenieure, Prüfämter
und Prüfsachverständigen im Bauwesen

Die Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) vom 29. November 2007 (GVBl. S. 829, BayRS 2132-1-10-B), die zuletzt durch § 1 Nr. 179 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird vor der Angabe „PrüfVBau“ das Wort „Prüfsachverständigenverordnung –“ eingefügt.

2.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

3.
In § 15 Abs. 1 wird die Angabe „Art. 62 Abs. 3 BayBO“ durch die Angabe „Art. 62a Abs. 2 BayBO“ ersetzt.

4.
In § 23 Satz 2 werden die Wörter „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze“ durch die Wörter „Garagen- und Stellplatzverordnung“ ersetzt.

5.
In § 38 Abs. 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.


§ 7

Änderung der Beherbergungsstättenverordnung

§ 15 der Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) vom 2. Juli 2007 (GVBl. S. 538, BayRS 2132-1-19-B), die zuletzt durch § 5 der Verordnung vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Überschrift wird das Wort „ , Außerkrafttreten“ angefügt.

2.
Im Wortlaut wird der Punkt am Ende durch die Wörter „ ; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.“ ersetzt.


§ 8

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft.


München, den 7. August 2018

Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr


Ilse A i g n e r , Staatsministerin