Fundstelle GVBl. 2018 S. 66

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Verordnung

2230-1-1-5-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
2230-1-1-5-K

Verordnung
zur Änderung der
Schulerrichtungsverordnung

vom 8. Februar 2018


Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 571) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:


§ 1

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Die Zuständigkeiten der Universität oder des Klinikums der Universität beim Vollzug tarifrechtlicher Vorschriften gelten nur für die nicht hauptberuflich tätigen Bediensteten der Schule.“

2.
Anlage 3 Teil 1 Nr. 1.3 Spalte 3 wird wie folgt gefasst:

„Staatliches Berufliches Schulzentrum Freising“.

3.
Anlage 4 Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 5.1 werden in Spalte 3 die Wörter „Staatliches Berufliches Schulzentrum Bad Windsheim“ eingefügt.

b)
In Nr. 5.3 wird in Spalte 3 das Wort „Gunzenhausen“ durch das Wort „Weißenburg-Gunzenhausen“ ersetzt.

4.
In Anlage 5 Nr. 5.2 wird in Spalte 3 das Wort „Gunzenhausen“ durch das Wort „Weißenburg-Gunzenhausen“ ersetzt.

5.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 1.5 wird folgende Nr. 1.6 eingefügt:

Lfd. Nr.
Bezeichnung
der Schule
Organisatorische Verbindung
„1.6
Staatliche Fachober-
schule Germering“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.6 bis 1.18 werden die Nrn. 1.7 bis 1.19.

6.
Anlage 8 Nr. 1.1 Spalte 3 wird wie folgt gefasst:

„Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Freising“.

7.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)
Vor Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.1 eingefügt:

Lfd. Nr.
Bezeichnung
des Schulzentrums
Schulen des
Schulzentrums
„1.1
Staatliches
Berufliches
Schulzentrum
Freising
Staatliche Berufsschule Freising,

Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Freising,

Staatliche Fachaka-demie für Sozialpädagogik Freising“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.1 bis 1.3 werden die Nrn. 1.2 bis 1.4.

c)
Die bisherige Nr. 1.4 wird Nr. 1.5 und in Spalte 3 werden die Wörter „Staatliche Berufsschule für medizinisch-technische Radiologieassistenten“ durch die Wörter „Staatliche Berufsfachschule für medizinisch-technische Radiologieassistenten“ ersetzt.

d)
Die bisherigen Nrn. 1.5 bis 1.10 werden die Nrn. 1.6 bis.1.11.

e)
Nach Nr. 5.1 wird folgende Nr. 5.2 eingefügt:

Lfd. Nr.
Bezeichnung
des Schulzentrums
Schulen
des Schulzentrums
„5.2
Staatliches
Berufliches
Schulzentrum
Bad Windsheim
Staatliche Berufsschule Bad Windsheim,

Staatliche Wirtschaftsschule Bad Windsheim“.

f)
Die bisherige Nr. 5.2 wird die Nr. 5.3.

g)
Die bisherige Nr. 5.3 wird Nr. 5.9 und wie folgt gefasst:

Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulzentrums
Schulen
des Schulzentrums
„5.9
Staatliches
Berufliches
Schulzentrum Weißenburg-
Gunzenhausen
Staatliche Berufsschule Gunzenhausen,

Staatliche Wirtschaftsschule Gunzenhausen,

Staatliche Fachschule (Meisterschule)
für Schreiner Gunzenhausen,

Staatliche Berufsschule Weißenburg“.


§ 2

1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft. 2Abweichend davon tritt § 1 Nr. 1 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.


München, den 8. Februar 2018

Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst


Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister