Veröffentlichung JMBl. 2018/07 S. 83 vom 27.07.2018

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
Die Stelle umfasst die Bearbeitung von Angelegenheiten im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen und die Tätigkeit als Leiter der Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes. Die Bewerber müssen deshalb über einschlägige Erfahrungen in diesen Aufgaben verfügen. Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache und die Bereitschaft für Dienstreisen ins Ausland werden vorausgesetzt.
2.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
Die Stelle beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
3.
Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Bamberg
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zu einer Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg im Wege der Abordnung. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.
4.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in München II und Coburg
Die Stelle in München II kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird im Übrigen auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (JMBl. S. 74), Bezug genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (a.a.O., Nr. III 1.3).
Bewerbungsfrist: 17. August 2018.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Regensburg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Nördlingen in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
3.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei der Staatsanwaltschaft Augsburg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
4.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 17. August 2018.