Veröffentlichung KWMBl. 2014/06 S. 58 vom 21.02.2014

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 5706800520d3f57827912138fbc9d80179394e5a98846373f5fc04cc559d8a01

 

Az.: II.5-5 S 4641-6a.150 061
2230.1.3-K
2230.1.3-K
Schulversuch der Landeshauptstadt München
zur Erprobung einer erweiterten Schulleitung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 21. Februar 2014  Az.: II.5-5 S 4641-6a.150 061
Mit den Schulversuchen MODUS F an allgemein bildenden Schulen und Profil 21 an beruflichen Schulen wurden seit dem Schuljahr 2006/07 zeitgemäße Führungsmodelle an Schulen entwickelt, erprobt und evaluiert. Bei den Modellschulen handelte es sich weit überwiegend um Schulen in staatlicher Trägerschaft. Die Schulversuche waren Grundlage für die Etablierung einer erweiterten Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG, die an staatlichen Schulen auf Antrag der Schulleiterin bzw. des Schulleiters eingerichtet werden kann. Mit dem Schulversuch der Landeshauptstadt München sollen ab dem Schuljahr 2013/14 auch an weiterführenden städtischen, d. h. kommunalen Schulen neue Wege der Führung beschritten und eine zusätzliche Führungsebene nach dem Stammhausprinzip erprobt werden. Dabei wird neben Realschulen auch eine Schule besonderer Art einbezogen.
1.
Ziele des Schulversuchs
Der Schulversuch dient dazu, Voraussetzungen für eine zeitgemäße Führung an kommunalen Schulen durch Einführung einer zusätzlichen Führungsebene zu schaffen. Im staatlichen Bereich gesammelte Erfahrungen aus dem Schulversuch MODUS F sollen im Schulversuch an die Voraussetzungen im kommunalen Bereich angepasst werden. Durch die Reduzierung der Führungsspanne soll eine individuelle Personalentwicklung mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung des Unterrichts umgesetzt und ein Beitrag zur Motivation und Arbeitszufriedenheit geleistet werden. Im Schulversuch sollen die Veränderungen für die Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie im Kontakt zu den Eltern untersucht und erzielte Verbesserungen ausgewertet werden.
2.
Dauer des Schulversuchs
Der Schulversuch soll im Laufe des Schuljahres 2013/14 starten und ist auf eine maximale Dauer von drei Jahren angelegt.
3.
Inhalt des Schulversuchs
Im Schulversuch wird eine neue Führungsfunktion zusätzlich zur bisherigen Schulleitung eingerichtet. Im Schulversuch der Stadt München wird die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung − anders als in MODUS F und Profil 21 − ausschließlich anhand einer vertikalen Struktur in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 erprobt. Das Stammhaus- bzw. Lernhausprinzip mit einer Zuordnung der Lehrkräfte zu durchgehenden Jahrgangszügen stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 von einer möglichst unveränderten Lehrerschaft begleitet werden und gewachsene Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften durch eine hohe personelle Konstanz innerhalb der Lernhäuser erhalten bleiben. Die ständigen Vertreter der Schulleiterinnen und Schulleiter sollen noch nicht mit der Leitung eines Lernhauses betraut werden.
Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung an kommunalen Schulen sollen im Schulversuch unter Beachtung der maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
Leitung eines Lernhauses und Weiterentwicklung des Lernhausprofils
Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die konkret zugeordneten Lehrkräfte einschließlich Mitarbeitergesprächen, Zielvereinbarungen, Vorschlägen für leistungsorientierte Bezahlung, lernhausbezogener Fortbildungsplanung, des Erstellens von Beurteilungsentwürfen und damit verbundene Unterrichtsbesuche, der Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeit in der erweiterten Schulleitung einschließlich Unterstützung und Beratung der Schulleitung
selbständige, eigenverantwortliche Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Ablauforganisation des Schuljahres
Projekte, Unterrichtsentwicklung (in Abstimmung mit den Fachbetreuungen), zeitgemäße Elternarbeit, Evaluation (in Abstimmung mit dem Qualitätsmanagement QSE)
Statistiken, Teilbudgetverwaltung
Die konkreten fachlichen Leitungsaufgaben werden nach den Gegebenheiten der jeweiligen Modellschule örtlich vereinbart und in einer Geschäftsverteilung festgehalten. Die für den Modellversuch in einem Ausschreibungsverfahren auszuwählenden weiteren verbeamteten Lehrkräfte in der erweiterten Schulleitung erhalten für die Wahrnehmung dieser befristeten Funktion eine Zulage gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBesG, Tarifbeschäftigten wird eine Zulage gemäß § 14 TVöD gewährt. Zur Wahrnehmung der Führungsaufgaben werden den Mitgliedern der erweiterten Schulleitung zwei Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt, die aus dem vorhandenen Anrechnungsstundenkontingent der Schulen aufgestockt werden können.
4.
Teilnehmende Schulen
Am Schulversuch nehmen teil:
Schul-
nummer

Schule

Schulart
0552 Städtische Helen-Keller-Realschule München RS
0710 Städtische Artur-Kutscher-Realschule München RS
0750 Städtische Realschule an der Blutenburg München RS
1006 Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München SBA
5.
Evaluation des Schulversuchs
Der Schulversuch wird durch das Pädagogische Institut der Landeshauptstadt München begleitet. Die Erkenntnisse aus dem Projektverlauf werden durch eingesetzte Trainerinnen und Trainer dokumentiert. Es erfolgt eine externe Evaluation des Modellprojektes.
6.
Abschlüsse und Berechtigungen
Durch die Erprobung neuer behördeninterner Organisations- und Leitungsstrukturen ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abschlüsse und Berechtigungen, die von den Schülerinnen und Schülern an diesen Schulen erworben werden können.
7.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. Februar 2014 in Kraft.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor