Veröffentlichung KWMBl. 2017/02 S. 20 vom 18.01.2017

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Az. VI.7-BS9611-7b.137 691
2235.4-K
2235.4-K
Änderung der Bekanntmachung
„Anforderungen in der
Prüfung für den Hochschulzugang
von besonders befähigten Berufstätigen
(Begabtenprüfung)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 18. Januar 2017, Az. VI.7-BS9611-7b.137 691
1.
Die Bekanntmachung „Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)“ vom 13. Juli 2016 (KWMBl. S. 183) wird wie folgt geändert:
Ziffer 4.4 wird wie folgt gefasst:
„Die Begabtenprüfung im Jahr 2017, 2018 und 2019 wird übergangsweise noch nach der Bekanntmachung über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) vom 10. September 1986 (KWMBl. I 1986 S. 431, ber. S. 519) abgelegt.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 14. Februar 2017 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor