Veröffentlichung KWMBl. 2017/09 S. 292 vom 10.08.2017

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Az. LZ 3-B3061.0/8
2230.1.1.1.1.3-K
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Angebote der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 10. August 2017, Az. LZ 3-B3061.0/8
1.
Besuche von Schülergruppen im Bayerischen Landtag
1Der Bayerische Landtag leistet mit der pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. 2In Ergänzung zum Sozialkundeunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. 3Ziel des Landtagsbesuchs von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern.
Teilnehmerkreis
1An dem Programm der pädagogischen Betreuung können Klassen und Kurse aller Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (z. B. ab der 8. Jahrgangsstufe Mittelschule bzw. ab der 10. Jahrgangsstufe Realschule/Gymnasium/Berufliche Schulen etc.). 2Für Klassen aus Förderzentren und für Übergangs- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Programm speziell abgestimmt werden.
3Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag auch für Studienseminare einen Besuchstermin an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landesparlamentarismus vertraut zu machen.
Vorbereitung und Durchführung
1Die Vorbereitung des Landtagsbesuchs erfolgt an den Schulen. 2Zu diesem Zweck erhalten die Lehrkräfte der eingeladenen Klassen vom Landtagsamt auf Anforderung geeignete Unterrichtsmaterialien, welche auch auf der Internetseite des Bayerischen Landtags (http://www.bayern.landtag.de) unter dem Menüpunkt „Info-Service – Angebote für Schulen“ abgerufen werden können. 3In seinem Internetauftritt informiert der Landtag zudem über Arbeitsweise und Aufgaben des bayerischen Parlaments und veröffentlicht aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten.
4Die Erfahrung zeigt, dass die Vor- und Nachbereitung an der Schule Grundlage für einen gewinnbringenden Landtagsbesuch ist. 5Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum zum Abschluss des Besuchs eine Informationsmappe, die ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mitwirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parlaments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift. 6Sie wird durch ein Lehrerbegleitheft mit Arbeitsanregungen und Arbeitsblättern ergänzt.
Programmablauf
Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments
Besuch einer Plenar- oder Ausschusssitzung
Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen
ggf. Führung durch das Maximilianeum
Einladung zu einem Mittagsimbiss
Anmeldung
Schulen richten ihre formlose schriftliche Anmeldung (E-Mail, Fax, Brief) bitte an:
Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P III: Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 0 89/41 26 – 23 36 oder 22 34
Fax: 0 89/41 26 – 17 67
 
Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten:
Schuladresse mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adresse
Name der verantwortlichen Lehrkraft
Klassenstufe und Schülerzahl
ggf. Angaben zum gewünschten Zeitraum des Landtagsbesuchs
1Eine Schülergruppe soll die jeweilige Klassenstärke aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht überschreiten; die maximale Teilnehmerzahl liegt im Regelfall bei 35 Personen. 2Bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich.
3Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. 4Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Meldung der Schule den endgültigen Termin mit. 5Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauf folgenden Schuljahr von der pädagogischen Betreuung nicht mehr berücksichtigt werden.
6Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der pädagogischen Betreuung und zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ zu erhalten. 7Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen.
8Hinweise zur Bezuschussung der Fahrtkosten und weitere Informationen sind dem Merkblatt für den Besuch einer Schulklasse im Bayerischen Landtag zu entnehmen (https://www.bayern.landtag.de/info-service/angebote-fuer-schulen).
2.
Angebot eines Planspiels für Schulklassen - „Der Landtag sind wir!“
1Im Schuljahr 2017/18 bietet die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. 2Im Rahmen dieses ca. viereinhalbstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Rolle der Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. 3Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München entwickelt.
4Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 12, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Sozialkundeunterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). 5Für Klassen aus Förderzentren und für Übergangs- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Planspiel speziell abgestimmt werden.
6Teilnehmen kann eine Schule mit mehreren Schulklassen aus einer Jahrgangsstufe (d. h. in der Regel mit etwa 65 Schülerinnen und Schülern; im Ausnahmefall auch mit größeren Gruppen). 7Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der „Pädagogischen Betreuung im Bayerischen Landtag“ (s. o.) für das Schuljahr 2017/18 eine Einladung erhalten haben, können für das Planspiel nicht berücksichtigt werden. 8Diese Einschränkung verfolgt das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des pädagogischen Angebots des Bayerischen Landtags auf alle Schulen und Regionen des Freistaates.
9In der Regel wird das Planspiel an den Schulen vor Ort durchgeführt. 10Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). 11Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C.A.P. und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. 12Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. 13Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C.A.P. geleitet. 14Kosten für die Schule entstehen nicht. 15Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt.
16Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung. 17Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die „Pädagogische Betreuung im Bayerischen Landtag“ vor. 18Wesentliche Auswahlkriterien sind - neben den oben dargelegten Einschränkungen - der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gleichmäßigere Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke.
Anmeldung
Schulen richten ihre formlose schriftliche Anmeldung (E-Mail, Fax, Brief) bitte an:
Bayerischer Landtag - Landtagsamt
Referat P III: Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Pädagogische Betreuung
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 0 89/41 26 - 23 36 oder 22 34
Fax: 0 89/41 26 - 17 67
 
Die schriftliche Anmeldung soll folgende Angaben enthalten:
Schuladresse mit Telefon-/Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
Name der verantwortlichen Lehrkraft, die auch als Ansprechpartner fungiert
Klassenstufe und Schülerzahl
Angaben zum gewünschten Zeitraum, in dem das Planspiel durchgeführt werden soll
ggf. den Hinweis auf das Interesse der Schule, an einem Planspiel im Maximilianeum teilzunehmen
Zusätzliche Informationen
1Bei der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) (Tel.: 0 89/21 80 - 13 45) können im Vorfeld einer geplanten Anmeldung weitere Informationen eingeholt werden. 2Hinweise sind zudem dem Merkblatt zum Planspiel „Der Landtag sind wir!“ zu entnehmen (https://www.bayern.landtag.de/info-service/angebote-fuer-schulen).
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung „Pädagogische Betreuung von Schulklassen im Bayerischen Landtag“ vom 17. August 2016 (KWMBI. S. 209, StAnz. Nr. 41) tritt mit Ablauf des 31. August 2017 außer Kraft.
 

Herbert Püls
Ministerialdirektor