Veröffentlichung KWMBl. 2018/11 S. 347 vom 23.08.2018

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Az. VI.7-BH9001.1/5/27
2032.3-K
2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung
„Erhebung eines Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 23. August 2018, Az. VI.7-BH9001.1/5/27
 
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Erhebung eines Prüfungsentgelts und Gewährung von Prüfervergütungen für die Zertifikatsprüfung Englisch an staatlichen Berufsschulen, Wirtschaftsschulen und vollqualifizierenden Berufsfachschulen“ vom 25. Februar 2009 (KWMBl. S. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Februar 2015 (KWMBl. S. 18) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Für die Erhebung und Erstattung des Prüfungsentgelts ist das Bayerische Landesamt für Schule zuständig. Dieses regelt die Einzelheiten des Erhebungsverfahrens in Abstimmung mit den betroffenen Schulen.“
1.2
Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Das Bayerische Landesamt für Schule teilt dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 15. August jeden Jahres die Gesamthöhe der eingenommenen Prüfungsentgelte sowie – gesondert nach schriftlicher und mündlicher Prüfung, aufgeschlüsselt nach Stufen – die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit.“
1.2.2
Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Erstattungen des Prüfungsentgelts sind vom Bayerischen Landesamt für Schule vorher abzuwickeln.“
1.3
In Nr. 2.2 Satz 1 werden die Wörter „der Regierungen“ durch die Wörter „des Bayerischen Landesamts für Schule“ ersetzt.
1.4
Nr. 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die je Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Gewährung der Prüfervergütungen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgesetzt und dem Bayerischen Landesamt für Schule zugewiesen.“
1.5
In Nr. 2.4 Satz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „von der Regierung“ durch die Wörter „vom Bayerischen Landesamt für Schule“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
 
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin