Veröffentlichung KWMBl. 2018/04 S. 134 vom 01.03.2018

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Az. VI.7-BH9001.7/14/9
2236.4-K
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Änderung der Bekanntmachung
„Pflegebonus, Meisterprämie und Prämie für gleichgestellte Abschlüsse (Prämie)
Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung
sowie Meisterpreis“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. März 2018, Az. VI.7-BH9001.7/14/9
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Pflegebonus, Meisterprämie und Prämie für gleichgestellte Abschlüsse (Prämie), Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis“ vom 16. August 2013 (KWMBl. S. 278), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. November 2016 (KWMBl. S. 263), wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.2 Satz 1 wird die Angabe „1.000 Euro“ durch die Angabe „1.500 Euro“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2.3 Abs. 10 werden die Worte „die Regierung von Niederbayern“ durch die Worte „das Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.3
In Nr. 2.3 Abs. 11 und in Nr. 3.3 Abs. 5 werden die Worte „Die Regierung von Niederbayern“ durch die Worte „Das Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.4
In Nr. 3.3 Abs. 4 werden die Worte „der Regierung von Niederbayern“ durch die Worte „dem Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.5
In Nr. 6 Abs. 1 Satz 5 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2019“ ersetzt.
2.
Die Auszahlung der Prämie in Höhe von 1.500 Euro erfolgt für Abschlusszeugnisse, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt wurden bzw. werden.
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor