Veröffentlichung KWMBl. 2018/15 S. 405 vom 15.11.2018

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Az. III.4-5S7422-4b.86 960
2232.2-K
2232.2-K
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug
der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 15. November 2018, Az. III.4-5S7422-4b.86 960
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 1. Oktober 2014 (KWMBl. S. 221), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. Januar 2017 (KWMBl. S. 23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (GVBl. S. 240)“ durch die Wörter „die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 19. Juli 2018 (GVBl. S. 654) geändert worden ist“ ersetzt und nach dem Wort „auszustellen“ die Wörter „, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann“ eingefügt.
1.2
In Nr. 1.3 werden die Sätze 1 bis 3 durch folgenden Satz ersetzt:
„Wird die Schülerin oder der Schüler nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache unterrichtet, so wird das Fach Deutsch durch das Fach Deutsch als Zweitsprache ersetzt.“
1.3
Es wird folgende Anlage 7 angefügt:
„Anlage 7: Zeugnisse für Deutschklassen:
a)
Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufen 1 und 2
b)
Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 1
c)
Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufen 2 bis 4
d)
Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufe 3“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor









Anlagen