Leichte Sprache

Wer hat diese Internet-Seite gemacht?

Die Internet-Seite www.verkuendung-bayern.de ist
von der Regierung vom Freistaat Bayern.

Der Freistaat Bayern ist eines von den 16 Bundes-Ländern
in Deutschland.

Freistaat bedeutet:

  • Das Volk wählt die Regierung.

  • Das Volk kann mitbestimmen.

Heute ist das in Deutschland ganz normal.

Aber früher war das anders.

Früher hat in vielen Staaten zum Beispiel ein König regiert.

Das Volk konnte nicht mitbestimmen.

In Bayern regiert seit ungefähr 100 Jahren kein König mehr.

Deswegen ist Bayern seit damals ein Freistaat.

Heute kann in allen Bundes-Ländern von Deutschland
das Volk mitbestimmen.

Was finden Sie auf dieser Internet-Seite?

Auf dieser Internet-Seite finden Sie die neuen Gesetze
in Bayern.

Der Landtag von Bayern bestimmt über die neuen Gesetze in Bayern.

Der Landtag ist die Volks-Vertretung von einem Bundes-Land.
Das bedeutet:
Die Menschen aus dem Bundes-Land wählen Vertreter.
Die Vertreter sind Politiker.
Die Politiker gehören zu verschiedenen Parteien.
Die Politiker mit den meisten Stimmen
kommen in den Landtag.
Die Politiker im Landtag können dann
zum Beispiel über neue Gesetze bestimmen.

Wenn der Bayerische Landtag ein Gesetz ändern möchte,
dann muss der Bayerische Minister-Präsident
das Gesetz unterschreiben.

Wenn der Landtag ein neues Gesetz bestimmt,
dann muss der Bayerische Minister-Präsident auch unterschreiben.

Der Minister-Präsident ist der Chef von der Bayerischen Regierung.

Danach wird das Gesetz von der Regierung von Bayern veröffentlicht.

Erst dann ist das Gesetz gültig.

 

Alle Gesetze von Bayern stehen auf dieser Internet-Seite.

Alle Menschen in Bayern sollen sich an die Gesetze halten.

Die Verwaltung sorgt dafür.

Die Verwaltung gehört auch zur Regierung von Bayern.

 

Auf dieser Seite finden Sie auch

das Bayerische Gesetz- und Verordnungs-Blatt

und das Bayerische Ministerial-Blatt.

Das Bayerische Gesetz- und Verordnungs-Blatt

Ein paar Mal im Monat erscheint
das Bayerische Gesetz- und Verordnungs-Blatt.

Die Abkürzung dafür ist GVBI.

Im GVBI. stehen:

  • die neuen oder geänderten bayerischen Gesetze

  • neue Staats-Verträge
    Staats-Verträge sind Verträge zwischen 2 Staaten.

  • Entscheidungen vom Bayerischen Verfassungs-Gericht
    Das Verfassungs-Gericht prüft,
    ob die neuen Gesetze zur Verfassung passen.
    In der Verfassung stehen zum Beispiel
    die Rechte von den Menschen in Deutschland.
    Das Verfassungs-Gericht achtet darauf:
    Die Menschen dürfen wegen der neuen Gesetze nicht
    ihre Rechte verlieren.

Auf dieser Internet-Seite können Sie sich
alle Gesetz- und Verordnungs-Blätter seit dem Jahr 1945 ansehen.

Das ist kostenlos.

Das GVBI. gibt es auch gedruckt.

Der Verlag Bayerische Staats-Zeitung GmbH verkauft
die gedruckten Blätter.

Das Bayerische Ministerial-Blatt

Im Bayerischen Ministerial-Blatt veröffentlichen die bayerischen
Staats-Ministerien wichtige Mitteilungen und Vorschriften.
Veröffentlichen bedeutet:
Informationen werden bekannt gemacht.

Ein Ministerium ist eine der obersten Behörden
von einem Staat.
Ein Ministerium wird von einem Minister geleitet.
Der Minister ist Mitglied von der Regierung.
In Bayern gibt es mehrere Staats-Ministerien.
Jedes Ministerium hat eine andere Aufgabe.

Die Veröffentlichungen vom Bayerischen Ministerial-Blatt erscheinen
meistens am Mittwoch auf dieser Internet-Seite.
Sie werden dort als PDF-Datei eingestellt.
Die PDF-Datei können Sie öffnen oder herunterladen.
Dann können Sie die Veröffentlichungen
von den Staats-Ministerien lesen.

Die Abkürzung für das Bayerische Ministerial-Blatt ist BayMBI.
Bis 2019 hat es 4 Amtsblätter gegeben.
In diesen Amtsblättern haben verschiedene Staats-Ministerien
ihre Mitteilungen und Vorschriften veröffentlicht.
Jedes von den 4 Amtsblättern hatte ein eigenes Thema.

Zum Beispiel:

  • Justiz
    Justiz ist alles,
    was mit Recht und Gerichten zu tun hat.

  • oder Finanzen
    Mit Finanzen meint man zum Beispiel das Geld,
    das ein Staat einnimmt und ausgibt.

 

Alle Themen von den Amtsblättern sind jetzt
im Bayerischen Ministerial-Blatt zusammen-gefasst.

 

Die Amtsblätter von den Jahren 2009 bis 2018 können Sie
auch auf dieser Internet-Seite lesen.

Für wen ist diese Internet-Seite interessant?

Möchten Sie mehr über die neuen Gesetze von Bayern wissen?

Möchten Sie Informationen
von der Bayerischen Staats-Regierung lesen?

Dann ist diese Internet-Seite für Sie interessant.

Die Internet-Seite ist vor allem für Menschen,
die sich mit Gesetzen auskennen.

Haben Sie Fragen?

Dann schreiben Sie uns.

Klicken Sie auf diesen Link: https://www.bayern.de/service/kontakt

Dort finden Sie ein Nachrichten-Feld.

In das Nachrichten-Feld können Sie Ihre Fragen an uns schreiben.

 

Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von der Bayerischen Staats-Regierung zu diesen Zeiten:

Von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Am Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr.

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache: CAB gGmbH,
Fach-Zentrum für Leichte Sprache