Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 122 vom 06.03.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Berufsabschluss staatlich
geprüfte/r Kinderpfleger/in an Fachakademien für Sozialpädagogik“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Februar 2024, Az. VI.5-BS9202.0-8/70/31

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in an Fachakademien für Sozialpädagogik“ vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 380) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 6.2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Abweichend von § 30 Abs. 1 BFSO sind Mitglieder des Prüfungsausschusses die Lehrkräfte der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Prüfungen abnehmen.“

1.2
Nr. 7.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Abweichend von § 44 Abs. 1 Satz 2 bis 7 BFSO setzt der Prüfungsausschuss die Gesamtnoten der Prüfungsfächer aufgrund der in den Prüfungen erzielten Noten fest.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 6. März 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent