Veröffentlichung AllMBl. 2011/02 S. 31 vom 04.02.2011

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Az.: PS4-A0100-2010/265-2
1132-UG
1132-UG
Auszeichnung „Grüner Engel“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 4. Februar 2011  Az.: PS4-A0100-2010/265-2
 
 
1.
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Naturschutz mit dem „Grünen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges, nachhaltiges, ehrenamtliches Engagement im Naturschutz (z. B. für Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, in der Umweltbildung oder in der Medienarbeit) verliehen.
 
2.
Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel. Die Ehrennadel ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung. Die Auszeichnung „Grüner Engel“ wird an höchstens 100 Personen im Jahr vergeben.
 
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2011 in Kraft.
 
 
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor