Häufig gestellte Fragen


Allgemeine Informationen zur Verkündung

Welche Fassung ist die amtlich verkündete? Print oder elektronisch?

Die amtlich verkündete Fassung des Bayerischen Ministerialblattes (BayMBl.) und der seit 2009 bis Ende 2018 erschienenen Amts- und Ministerialblätter AllMBl., JMBl., KWMBl. und FMBl. ist die auf der Verkündungsplattform Bayern veröffentlichte elektronische Fassung im PDF/A-Format. Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) wird auf der Verkündungsplattform Bayern lediglich nachrichtlich veröffentlicht (nicht amtliche Fassung). Die amtlich verkündete Fassung des GVBl. ist weiterhin die Druckausgabe.

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Wie ist die Authentizität des GVBl. und des BayMBl. gewährleistet?

Zwischen der elektronischen PDF/A-Fassung und der Papierfassung besteht sowohl beim GVBl. als auch beim BayMBl. in Inhalt und Darstellung kein Unterschied. Die Authentizität und Unveränderbarkeit des auf der Verkündungsplattform eingestellten (amtlichen) PDF/A-Dokuments werden vor allem durch folgende technische Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet:

  • https-Übertragung der Dokumente
  • Möglichkeit zur Übermittlung eines Hash-Wertes für jedes einzelne PDF/A-Dokument: Mittels der Hash-Funktion wird jedem einzelnen Dokument eine kurze möglichst eindeutige Identifikation fester Länge (Hash-Wert des Dokuments) zugewiesen, die frei zugänglich ist. Um zu prüfen, ob es bei der Übertragung des Dokuments einen Fehler gegeben hat, kann vom Nutzer der Hash-Wert nach der Übertragung noch einmal gebildet und mit dem angezeigten Hash-Wert verglichen werden.
    Für die Überprüfung des Hash-Wertes empfehlen wir Ihnen das kostenlose Tool abylon FreeHash 1.3, das über www.heise.de heruntergeladen werden kann. Heise ist eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlene Internetseite.

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Wie erfolgt die Erscheinungsweise des GVBl. und des BayMBl.?

Die elektronischen Fassungen des GVBl. erscheinen weiterhin in Form einzelner „Hefte“ nach dem jeweiligen Erscheinungsbedarf (zweiwöchentlich, monatlich oder zweimonatlich, gegebenenfalls auch mit „Sonderausgaben“). Veröffentlichungen des BayMBl. erscheinen laufend nach Bedarf. Über unseren Info-Dienst können Sie sich vorab per E-Mail oder RSS-Feed über das Erscheinen informieren lassen.

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Bleiben die bisherigen Amtsblätter auf der Verkündungsplattform verfügbar?

Die amtlichen elektronischen Ausgaben der bisherigen vier Amtsblätter (AllMBl., JMBl., FMBl. und KWMBl.) sind auf der Verkündungsplattform Bayern nach wie vor eingestellt (siehe Amtsblätter 2009-2018).

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Nutzung der Daten

Ist die Verkündungsplattform kostenfrei?

Das gesamte Angebot der Verkündungsplattform steht allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Lediglich für die gedruckten Exemplare wird ein kostendeckendes Entgelt erhoben (siehe Nachdrucke des BayMBl. bzw. „Amtliches GVBl.“).

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Wie dürfen die Daten weiterverwendet werden?

Die „Verkündungsplattform Bayern“ und ihr Inhalt genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines wesentlichen Teils der Datenbank oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe einzelner Elemente der Datenbank ist daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Freistaates Bayern zulässig. Im Übrigen können die Dateien heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden. Im Fall einer Vervielfältigung ist die Quelle anzugeben.

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Was ist bezüglich der Zitierfähigkeit des GVBl. und des BayMBl. zu beachten?

Das GVBl. wird jahrgangsweise fortlaufend paginiert, sodass die bisherige Zitierweise von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen „GVBl. [Jahrgang] S. 123“ beibehalten werden kann.

Die Fundstelle im BayMBl. wird in der Form „BayMBl. 2019 Nr. 7“ (Veröffentlichung Nr. 7 im Jahr 2019) oder (kurz) „BayMBl. Nr. 7“ angegeben. Die Angabe des Jahrgangs entfällt, sofern der Jahrgang der Jahreszahl des Ausfertigungsdatums entspricht.

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Technische Informationen

Was muss bei Aufruf des BayMBl. im PDF/A-Format beachtet werden?

Sie benötigen zum Öffnen des BayMBl. als PDF/A-Dateien ein Programm zum Lesen von PDF-Dateien (PDF-Reader), welches Sie kostenfrei aus verschiedenen Quellen im Internet beziehen können. Ein PDF-Reader ist in den meisten Fällen bereits auf dem verwendeten System vorhanden bzw. in den Browser integriert. Es wird empfohlen, wenn möglich immer die aktuellsten Programmversionen zu verwenden.
Sämtliche PDF/A-Dateien des BayMBl. werden vor ihrer Veröffentlichung sorgfältig auf Fehlerfreiheit geprüft. Trotzdem und unabhängig davon können in Einzelfällen Probleme bei der Bildschirmdarstellung oder beim Ausdruck der Dateien auftreten, wofür in der Regel die verwendeten Browserversionen, PDF-Reader oder Druckereinstellungen ursächlich sind. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf Ihren lokalen IT-Ansprechpartner.

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Sind in den PDF/A-Dokumenten Seitenlinks hinterlegt?

In den PDF/A-Fassungen des GVBl. sind Seitenlinks hinterlegt, sodass in der Regel automatisch auf die entsprechende Seite eines gesuchten Dokuments gesprungen wird. Diese Seitenlinks werden jedoch nicht von allen Browsern erkannt. Darüber hinaus müssen im Acrobat Reader dafür die entsprechenden Konfigurationen vorgenommen werden.

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Ist die Verkündungsplattform barrierefrei?

Eine ausführliche Antwort auf diese Frage finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit.

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Kontakt

Wer kann bei Fragen zur Verkündungsplattform kontaktiert werden?

Herausgeber der Verkündungsplattform Bayern ist die Bayerische Staatskanzlei. Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

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