Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, die Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung unter www.verkuendung-bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.verkuendung-bayern.de.

Diese Internetseite wird aktuell überarbeitet, um die Anforderungen der BayEGovV noch besser umzusetzen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit WCAG-2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bei einzelnen HTML-Elementen können erforderliche Attribute fehlen oder die Attribute Fehler aufweisen.
  • In einzelnen HTML-Elementen können Texte/Inhalte oder erforderliche Unterelemente fehlen.

Begründung:

Die Website ist zum Großteil vor dem 23.09.2018 erstellt worden, eine Überarbeitung ist wegen des erheblichen Aufwands derzeit nicht möglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 15.09.2020
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 18.09.2023

Methodik der Prüfung

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung unter www.verkuendung-bayern.de ist:

Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Telefon: 089 / 2165 –0

Schreiben Sie uns, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.verkuendung-bayern.de bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an BAYERN.RECHT@stk.bayern.de.

Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:

Bayerische Staatskanzlei
Referat B II 4
Postfach 220011
80535 München

Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Landesportal unter www.verkuendung-bayern.de.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html