Veröffentlichung AllMBl. 2016/15 S. 2190 vom 07.12.2016

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Az. IB3-1512-31-16
73-I
73-I
Änderung der Bekanntmachung über die
Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 7. Dezember 2016, Az. IB3-1512-31-16
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 14. Oktober 2005 (AllMBl. S. 424), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (AllMBl. 2013 S. 6) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Eingangsformel wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 1 werden die Wörter „§ 31 KommHV regelt“ durch die Wörter „§ 31 KommHV-Kameralistik und § 30 KommHV-Doppik regeln“ ersetzt.
1.1.2
In Satz 2 werden nach den Wörtern „Staatsministerium des Innern“ die Wörter „ , für Bau und Verkehr“ und nach den Wörtern „Staatsministerium der Finanzen“ die Wörter „ , für Landesentwicklung und Heimat“ eingefügt.
1.2
Nr. 1.1 Spiegelstrich 1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Abs. 1 werden die Wörter „31. Juli 2009 (BAnz Nr. 155a vom 15. Oktober 2009, S. 3349), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13. Juli 2012 B 3)“ durch die Wörter „22. Juni 2016 (BAnz. AT 01.07.2016 B4)“ ersetzt.
1.2.2
In Abs. 2 werden die Wörter „31. Juli 2009 (BAnz Nr. 155a vom 15. Oktober 2009, S. 3349), geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13. Juli 2012 B 3)“ durch die Wörter „31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a vom 15. Oktober 2009, BAnz. 2010 S. 940), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 (BAnz. AT 19.01.2016 B3, BAnz. AT 01.04.2016 B1) geändert worden ist“ ersetzt.
1.3
Nr. 1.2.1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Abs. 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A“ durch die Angabe „§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A“ ersetzt.
1.3.2
In Abs. 3 wird die Angabe „§ 3 Abs. 3 und 4 VOB/A“ durch die Angabe „§ 3a Abs. 2 und 3 VOB/A“ ersetzt.
1.4
Nr. 1.2.2 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Abs. 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/A“ durch die Angabe „§ 3a Abs. 4 Satz 2 VOB/A“ und die Angabe „30.000“ durch die Angabe „50.000“ ersetzt.
1.4.2
In Abs. 2 wird die Angabe „30.000“ durch die Angabe „50.000“ ersetzt und folgender Satz 2 angefügt: „Der Höchstwert für die Zulässigkeit des Direktkaufs beträgt abweichend von § 3 Abs. 6 VOL/A 1.000 € ohne Umsatzsteuer.“
1.4.3
In Abs. 3 wird die Angabe „§ 3 Abs. 5 VOB/A“ durch die Angabe „§ 3a Abs. 4 VOB/A“ ersetzt.
1.4.4
In Abs. 4 Satz 3 wird die Angabe „Nr. 1“ gestrichen.
1.5
In Nr. 1.2.4 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A“ durch die Angabe „§ 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A“ ersetzt.
1.6
Nr. 2.1 wird wie folgt gefasst:
„2.1
Nach Bundesrecht anzuwendende Vergabebestimmungen
Für die Vergabe von Aufträgen ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einschlägig, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) die Schwellenwerte nach § 106 GWB erreicht oder überschreitet. In diesen Fällen gelten außerdem die mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) auf der Grundlage von § 113 GWB erlassene Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO) und Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Zusätzlich ist nach § 2 VgV für die Vergabe von Bauleistungen oberhalb des Schwellenwertes Abschnitt 2 der VOB/A in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 (BAnz. AT 19.01.2016 B3) anzuwenden.“
1.7
In Nr. 2.2 werden die Wörter „in der VOB/A, VOL/A beziehungsweise VOF vorgeschriebenen Mustern“ durch die Wörter „Mustern, die in den Verordnungen nach Nr. 2.1 vorgeschrieben sind,“ ersetzt.
1.8
Nr. 2.3 wird wie folgt gefasst:
„2.3
Statistikmeldepflichten
Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB haben statistische Meldungen nach § 8 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) zu erstatten.“
1.9
In Nr. 4.1.1 wird die Angabe „§§ 102 ff. GWB“ durch die Angabe „§§ 155 ff. GWB“ ersetzt.
1.10
In Nr. 4.1.2 Satz 3 werden nach den Wörtern „Staatsministerium des Innern“ die Wörter „ , für Bau und Verkehr“ eingefügt.
1.11
In Nr. 4.3.3 werden die Wörter „Anwendung der VOF“ durch die Wörter „der Vergabe von freiberuflichen Leistungen“ ersetzt.
1.12
In Nr. 4.4.1 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A“ durch die Angabe „§ 6b Abs. 1 VOB/A“ ersetzt.
1.13
In Nr. 4.4.2 wird die Angabe „§ 7 EG Abs. 4 VOL/A“ durch die Angabe „§ 122 Abs. 3 GWB“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor