Veröffentlichung AllMBl. 2009/01 S. 8 vom 08.12.2008

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Az.: A 1-7141-785
7803.1-L
7803.1-L
 
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Erstattungen im Bereich
der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
vom 8. Dezember 2008 Az.: A 1-7141-785
 
 
Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Gesetzes zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums vom 28. November 2006 (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Bekanntmachung:
 
 
1. 
Die Schulkostenerstattungsrichtlinien vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 294) werden wie folgt geändert:
 
1.1 
Nr. 2 erhält folgende Fassung:
 
„Die Vorschriften des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.“
 
1.2 
Nr. 5 erhält folgende Überschrift:
 
„Aufwendungen für den Schulbedarf, Gastschulbeitrag, überregionaler Einzugsbereich“
 
1.3 
Es wird folgende Nr. 5.3 eingefügt:
 
,,5.3 
Die in § 1 der Agrarfachschulverordnung (AgrFSchV) vom 19. Juli 1993 (GVBl S. 560, BayRS 7803-3-L), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 11. April 2007 (GVBl S. 300), in der jeweils geltenden Fassung genannten staatlichen Schulen haben auf Grund ihrer Fach- oder Ausbildungsrichtung einen überregionalen Einzugsbereich im Sinn des Art. 10 Abs. 1 Satz 6 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
Die Ausbildungsstätten für agrartechnische Assistenten sind den Schulen mit überregionalem Einzugsbereich gleichgestellt.“
 
 
2. 
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
 
 
Josef Huber
Ministerialdirektor