Veröffentlichung AllMBl. 2009/15 S. 489 vom 26.10.2009

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Az.: IID9-43414-001/07
913-I
913-I
 
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau,
Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09)
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
 
vom 26. Oktober 2009 Az.: IID9-43414-001/07
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
 
 
1.
Allgemeines
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 1994/Fassung 1997 (ZTVE-StB 94), wurden von Vertretern der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09), vor.
Gemäß Abschnitt 14.2 ZTV E-StB 09 können Eigenüberwachungsprüfungen und Kontrollprüfungen nur miteinander verglichen werden, wenn bei beiden die gleiche Methode angewendet wird. Deshalb ist die Methode für das Prüfen der Verdichtungskennwerte in der Leistungsbeschreibung festzulegen. Fehlt diese Festlegung, gilt nicht mehr automatisch die Methode M 3 als festgelegt.
 
 
2.
Anwendung
Die ZTV E-StB 09 samt bekanntmachendem ARS Nr. 9/2009 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV E-StB 09 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
 
 
3.
Außerkrafttreten
Die ZTV E-StB 09 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 1994“ (ZTVE-StB 94). Die ZTVE-StB 94 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 23. Mai 1995 (AllMBl S. 509) wird aufgehoben.
 
 
4.
Bezugsmöglichkeit
Die ZTV E-StB 09 können bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
 
 
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor