Veröffentlichung AllMBl. 2009/03 S. 86 vom 13.01.2009

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Az.: F 6-P 130-396
7900-L
7900-L
 
Änderung der Dienstkleidungsvorschrift für die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung
 
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
vom 13. Januar 2009 Az.: F 6-P 130-396
 
 
Die Dienstkleidungsvorschrift für die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung vom 1. September 2006 (AllMBl S. 333) wird – soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen – wie folgt geändert:
 
1.
In Nr. 6.2 werden hinter dem Wort „lange“ die Worte „für einen Teil des Monats“ ergänzt.
 
2.
In Nr. 6.3 wird Satz 3 gestrichen.
 
3.
Nr. 8.1 erhält folgende Fassung: „Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.“
 
4.
Nr. 8.3 wird ersatzlos gestrichen.
 
5.
Nr. 8.4 wird ersatzlos gestrichen.
 
6.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 1 Satz 14 werden die Worte „2 mm breiten Rand in Altsilber“ durch die Worte „2 mm breiten goldfarbenen Rand“ ersetzt.
b)
In Nr. 1 Satz 16 wird das Wort „altsilberner“ durch das Wort „goldfarbener“ ersetzt.
c)
In Nr. 2 Satz 3 wird nach den Worten „das Logo der Bayerischen Forstverwaltung“ das Wort „silbergrau“ durch das Wort „blau“ ersetzt.
d)
In Nr. 2 Satz 8 werden die Worte „2 mm breiten Rand in Altsilber“ durch die Worte „2 mm breiten goldfarbenen Rand“ ersetzt.
e)
In Nr. 2 Satz 10 wird das Wort „altsilberner“ durch das Wort „goldfarbener“ ersetzt.
f)
In Nr. 3 Satz 3 wird das Wort „silbergrau“ durch das Wort „blau“ ersetzt.
g)
In Nr. 4 Satz 2 wird das Wort „Silbergrau“ durch das Wort „Blau“ ersetzt.
h)
Die Sätze 1 und 2 der Nr. 5 erhalten folgende Fassung: „Die dunkelgrüne Hose hat ein auszippbares Futter, zwei Eingrifftaschen vorne, eine Reißverschlusstasche hinten sowie eine Cargotasche auf dem rechten Oberschenkel. Das Logo der Bayerischen Forstverwaltung ist in Blau auf die Taschenklappe der Cargotasche aufgestickt.“
 
 
Windisch
Ministerialdirigent