Veröffentlichung AllMBl. 2009/05 S. 152 vom 10.03.2009

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Az.: Z 1/b-0350-1/346
2032.3-L
2032.3-L
 
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – ohne Staatsforstverwaltung – befassten Bediensteten
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
vom 10. März 2009 Az.: Z 1/b-0350-1/346
 
 
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 6. Oktober 1993 (AllMBl S. 1258) über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – ohne Staatsforstverwaltung – befassten Bediensteten, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2001 (AllMBl S. 863), wird wie folgt geändert:
 
1.
Im Titel der Bekanntmachung werden die Worte „– ohne Staatsforstverwaltung –“ gestrichen.
 
2.
In Abschnitt I Nr. 1 werden die Worte „(ohne Staatsforstverwaltung)“ gestrichen und „Art. 73“ durch „Art. 81“ ersetzt.
 
3.
In Abschnitt I Nr. 2.1.2 werden nach dem Wort „Forsten“ die Worte „sowie an der Bayerischen Forstschule“ eingefügt.
 
4.
In Abschnitt II Nr. 7 Abs. 2 zweiter Spiegelstrich werden nach dem Wort „Forsten“ die Worte „sowie an der Bayerischen Forstschule“ eingefügt.
 
 
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.
 
 
Josef Huber
Ministerialdirektor