Veröffentlichung AllMBl. 2009/07 S. 180 vom 30.04.2009

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Az.: P1c-A0135-2008/65-1
1132-UG
1132-UG
 
Ehrung für Verdienste um Umwelt und Gesundheit
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
 
vom 30. April 2009 Az.: P1c-A0135-2008/65-1
 
 
1.
Dankurkunde
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit spricht Personen oder Vereinigungen für vorbildliche Leistungen im Dienste eines aktiven Schutzes von Umwelt und Gesundheit in einer Urkunde Dank und Anerkennung aus (Dankurkunde).
 
 
2.
Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt
 
2.1
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit verleiht Personen oder Vereinigungen für herausragende Verdienste um den Umwelt- und Naturschutz eine Medaille. Sie trägt die Bezeichnung „Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt“.
 
2.2
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber. Sie trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT“. Die Rückseite zeigt einen Baum mit der Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE UMWELT – LEBENSMINISTERIUM“.
 
2.3
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt wird in einer Stufe verliehen. In der Regel werden im Jahr bis zu 15 Medaillen vergeben.
 
2.4
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung; sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
 
2.5
Zur Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt wird eine Anstecknadel verliehen. Sie hat einen Durchmesser von 16 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT".
 
2.6
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Beliehenen über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und gleichzeitig mit Medaille und Anstecknadel ausgehändigt.
 
 
3.
Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit
 
3.1
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit verleiht Personen oder Vereinigungen für herausragende Verdienste um die Gesundheit eine Medaille. Sie trägt die Bezeichnung „Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit“.
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber. Sie trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT“. Die Rückseite zeigt einen Baum mit der Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE GESUNDHEIT – LEBENSMINISTERIUM“.
 
3.2
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit wird in einer Stufe verliehen. In der Regel werden im Jahr bis zu 15 Medaillen vergeben.
 
3.3
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung; sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
 
3.4
Zur Bayerischen Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit wird eine Anstecknadel verliehen. Sie hat einen Durchmesser von 16 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT".
 
3.5
Die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit und die Anstecknadel gehen in das Eigentum des Beliehenen über. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und gleichzeitig mit Medaille und Anstecknadel ausgehändigt.
 
 
4.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung vom 10. März 2004 (AllMBl S. 68) aufgehoben.
 
 
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor
Karolina Gernbauer
Ministerialdirektorin