Veröffentlichung AllMBl. 2009/08 S. 252 vom 15.07.2009

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Az.: IX/4 - 9125/1002/415
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) – Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8;
ergänzendes Anhörungsverfahren; Einbeziehung der Öffentlichkeit
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
 
vom 15. Juli 2009 Az.: IX/4 - 9125/1002/415
 
 
Für den in der Ministerratssitzung am 9. Dezember 2008 beschlossenen Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern zum zivilen Luftverkehr für die Ziele B V 1.6.5 (Sonderflughafen Oberpfaffenhofen) und B V 1.6.8 (Luftverkehrsanschlüsse für die Allgemeine Luftfahrt) wurde das Anhörungsverfahren gemäß Art. 13 BayLplG durchgeführt.
 
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2009 in Abwägung der im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlossen, den Entwurf des Ziels B V 1.6.5 zu ändern und den Entwurf des Ziels B V 1.6.8 unverändert beizubehalten. Die Änderung erfordert die Durchführung eines ergänzenden Anhörungsverfahrens.
 
Gemäß Art. 13 Abs. 2 BayLplG ist die Öffentlichkeit im Anhörungsverfahren einzubeziehen. Hierzu wird der geänderte Fortschreibungsentwurf (Änderungsbegründung, Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie Änderung der Begründung mit Umweltbericht – jeweils in geänderter Fassung) bei der obersten Landesplanungsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Abteilung Landesentwicklung, Prinzregentenstraße 24, 80538 München, Raum 220) in der Zeit von
 
Montag, den 3. August 2009, bis Mittwoch, den 30. September 2009,
 
während der für den Parteienverkehr festgelegten Zeiten (Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 11:45 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr; Freitag von 8:30 bis 11:45 Uhr) ausgelegt.
 
Gleichzeitig ist der geänderte Fortschreibungsentwurf auch in das Internet eingestellt unter http://www.stmwivt.bayern.de – Rubrik Landesentwicklung.
 
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber der obersten Landesplanungsbehörde (Postanschrift: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, 80525 München). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
 
Dr. Schreiber
Ltd. Ministerialrat