Veröffentlichung AllMBl. 2010/13 S. 407 vom 01.12.2010

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Az.: III/5-6406b2/90/4
7072-W
7072-W
Änderung der Breitbandrichtlinie
 
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatministerien
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. Dezember 2010  Az.: III/5-6406b2/90/4
 
 
Die Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) vom 23. Juni 2008 (StAnz Nr. 26, AllMBl S. 401), geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 26. Mai 2009 (StAnz Nr. 22, AllMBl S. 179), wird wie folgt geändert:
 
1.
Nr. 6.4.2 erhält folgende Fassung:
„Die Beschreibung der Leistung muss technologie- und anbieterneutral auf der Grundlage des ermittelten und des ausgehend von Entwicklungsstrategien prognostizierten Bedarfs abgefasst sein. Sie muss darauf ausgerichtet sein, dass der Netzbetreiber allen anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf Vorleistungsebene zu gewähren hat, der es Drittanbietern ermöglicht, den Endkunden bedarfsgerechte Breitbandzugänge anzubieten.“
 
2.
In Nr. 9.1 wird der erste Satz wie folgt neu gefasst:
„Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderte Breitbandinfrastruktur innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird.“
 
3.
In Nr. 12.2 wird das Datum „31. Dezember 2010“ durch das Datum „31. Dezember 2011“ ersetzt.
 
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2010 in Kraft.
 
 
Dr.  Schleicher
Ministerialdirektor
Neumeyer
Ministerialdirektor