Veröffentlichung AllMBl. 2010/03 S. 39 vom 22.02.2010

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Az.: IA3-1041.2-20
34-I
34-I
 
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug des
Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 22. Februar 2010 Az.: IA3-1041.2-20
 
 
Die Bekanntmachung über den Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 13. August 2007 (AllMBl S. 425) wird wie folgt geändert:
 
1.
Der Nr. 4.2 wird folgender Satz 2 angefügt:
 
„In den Mustern ist im Interesse der Bürgerfreundlichkeit die Art („Widerspruch“ oder „Klage“), die Frist und die Form des Rechtsbehelfs – einschließlich der Angabe der Behörde oder des Gerichts, bei der bzw. dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, mit Anschrift – drucktechnisch hervorgehoben (hier beispielhaft durch Fettdruck und Zentrierung).“
 
 
2.
Die Rechtsbehelfsbelehrungsmuster aus dem Anhang der Bekanntmachung werden durch die im Anhang veröffentlichten Rechtsbehelfsbelehrungsmuster ersetzt.
 
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor
 

Anlage