34-I
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug des
Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
des Innern
vom 22. Februar 2010 Az.: IA3-1041.2-20
Die Bekanntmachung über den Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 13. August 2007 (AllMBl S. 425) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Nr. 4.2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„In den Mustern ist im Interesse der Bürgerfreundlichkeit die Art („Widerspruch“ oder „Klage“), die Frist und die Form des Rechtsbehelfs – einschließlich der Angabe der Behörde oder des Gerichts, bei der bzw. dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, mit Anschrift – drucktechnisch hervorgehoben (hier beispielhaft durch Fettdruck und Zentrierung).“
- 2.
- Die Rechtsbehelfsbelehrungsmuster aus dem Anhang der Bekanntmachung werden durch die im Anhang veröffentlichten Rechtsbehelfsbelehrungsmuster ersetzt.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor