Veröffentlichung AllMBl. 2010/03 S. 69 vom 28.12.2009

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Az.: L 3-7375.1-1380
7815-L
7815-L
 
Richtlinien zum 24. Wettbewerb 2010–2013
„Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
vom 28. Dezember 2009 Az.: L 3-7375.1-1380
 
 
In dem Zeitraum 2010–2013 wird der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum 24. Mal veranstaltet. Bayern hat aufgrund der Verwurzelung des Wettbewerbs mit der ursprünglichen Landesverschönerung erneut von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei der Durchführung auf Landesebene dem neuen Namen „Unser Dorf hat Zukunft“, den langjährigen, etablierten Titel „Unser Dorf soll schöner werden“ hinzuzufügen. Es ergehen nachstehende Richtlinien zur Teilnahme und Durchführung am Wettbewerb:
 
 
1.
Inhalte und Ziele des Wettbewerbs
-
Freiwilligkeit & Eigeninitiative
Der Dorfwettbewerb schafft Anreize für die Bürger, den gemeinsamen Lebensraum in eigener Verantwortung aktiv zu gestalten. Er motiviert die Menschen, selbst Hand anzulegen und bietet ihnen hierfür Hilfe zur Selbsthilfe.
 
-
„Wir-Gefühl“ & positive Beispiele
Der Dorfwettbewerb würdigt gemeinschaftliches Handeln und stellt das Erreichte als nachahmenswert heraus.
 
-
Eigene Stärken & Perspektiven
Der Dorfwettbewerb schärft das Bewusstsein für die Werte im eigenen Dorf und eröffnet Chancen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Lebensqualität.
 
-
Kraft und Erfolg haben Dörfer, deren Bürgerinnen und Bürger sich engagieren
Der Dorfwettbewerb soll dazu beitragen, das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. So kann der Wettbewerb hervorragende Beispiele dafür aufzeigen, wie es motivierten und engagierten Dorfbewohnern gelingt, sich ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Dabei wird gewürdigt, was die Dorfgemeinschaft ohne staatliche Förderung leistet.
 
-
Gemeinschaftliche Perspektiven entwickeln – Innovationspotenziale erschließen
Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer und alle in der Gemeinde Verantwortlichen sollen durch den Wettbewerb motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu erfassen. Daraus können dann Perspektiven für die Zukunft des Dorfes gemeinschaftlich erarbeitet und Innovationspotenziale erschlossen werden.
 
-
Die vorhandenen Kräfte und Instrumente bündeln
Wichtiger Erfolgsfaktor für die dörfliche Entwicklung ist, dass alle an einem Strang ziehen. Die Initiierung und Umsetzung von isolierten Einzelprojekten reicht alleine nicht aus. Entscheidend für den Erfolg ist es, mögliche Synergieeffekte aus gemeinsamem Handeln zu nutzen. Große Bedeutung kommt dabei der Qualität der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen kommunalen und staatlichen Institutionen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen im Dorf und der überörtlichen Zusammenarbeit zu.
 
-
Zukunftsfähigkeit erhalten bedeutet, intensiv auf die verschiedenen Generationen im Dorf eingehen
Auf die Interessen und Bedürfnisse der Menschen vor Ort zu setzen, heißt auch, sich mit den Zukunftschancen der Kinder und jungen Menschen – insbesondere auch der jungen Frauen – im ländlichen Raum auseinanderzusetzen. Denn sie sind es, die die ländlichen Räume zuerst verlassen und dabei immer auch ein Stück Zukunft mitnehmen.
In einer alternden Gesellschaft sind aber auch die Möglichkeiten auszuloten, ältere Bürgerinnen und Bürger in die Dorfentwicklung einzubeziehen.
 
-
Die dörfliche Identität stärken
Pflege und Entwicklung des sozialen Miteinanders zwischen den Generationen, Volksgruppen, Alt- und Neubürgern, eine neue Kommunikationskultur sowie die entsprechende „soziale Infrastruktur“ lassen im Dorf Identität, soziale Geborgenheit und Vertrautheit – „Heimat“ entstehen. Sie sind wichtiger Teil der „weichen Standortfaktoren“, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es geht aber beispielsweise auch um Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern, die Familien entlasten oder die Kooperation zwischen den Generationen mit neuen Ansätzen und Projekten stärken.
 
-
Natur und Umwelt – pflegen und erhalten
Erholungsräume und Naturerlebnismöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu haben, sind zentrale Vorzüge ländlichen Lebens. Sie auf der Basis garten- und landeskultureller Traditionen zu entwickeln und zu erhalten sowie bedrohte Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume zu schützen, erhöht die Lebensqualität im Dorf und kann Ausgangsbasis für wirtschaftliche Aktivitäten sein. Umweltfreundliche Verfahren der Landnutzung und Aktivitäten im Sinn der Agenda 21 können ebenfalls zur nachhaltigen Dorfentwicklung beitragen.
 
 
2.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohnern.
Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Goldplakette im Bundesentscheid erhalten haben, ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich.
 
 
3.
Einteilung der Teilnehmer in Gruppen
Um die unterschiedliche Größe der Gemeinden und Gemeindeteile zu berücksichtigen, werden die Teilnehmer in zwei Gruppen eingeteilt:
 
-
Gruppe A
bis 600 Einwohner
-
Gruppe B
601 bis 3 000 Einwohner
 
Der Wettbewerb wird in Stufen auf
-
Landkreisebene im Jahr 2010
-
Regierungsbezirksebene im Jahr 2011
-
Landesebene im Jahr 2012
-
Bundesebene im Jahr 2013
durchgeführt.
 
 
4.
Durchführung des Wettbewerbs
 
4.1
Vorbereitung auf Gemeindeebene
Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Es wird weiterhin angeregt, zur Beratung frühzeitig die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, den Kreisbaumeister, die Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege und einen Vertreter für die Belange von Denkmalschutz und -pflege hinzuzuziehen.
 
Vor Aufnahme der Arbeiten sollen ein auf die Bewertungsmerkmale (vgl. Nr. 4) abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen unter Beratung durch den Landkreis erstellt sowie der Ist-Zustand aufgenommen und durch Fotos (schwarz-weiß oder farbig, möglichst Postkartenformat) dokumentiert werden.
 
Die Anmeldung der Teilnehmer zum Wettbewerb sollte bis spätestens 1. Juni 2010 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegen.
 
Für die Anmeldung ist ein bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege erhältliches Formblatt zu verwenden. Im Falle eines laufenden Verfahrens nach dem Flurbereinigungsrecht in Dorf oder/und Flur empfiehlt es sich, auch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung von der Teilnahme am Wettbewerb zu benachrichtigen. Für Gemeinden und Gemeindeteile, welche ein Dorferneuerungs- oder Flurneuordnungsverfahren in Erwägung ziehen oder beantragt haben, empfiehlt sich die Teilnahme am Wettbewerb besonders. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die ein späteres Verfahren in Dorf oder/und Flur erleichtern und fördern.
 
4.2
Landkreisentscheid 2010
Auf Landkreisebene liegt die Federführung bei der Kreisverwaltungsbehörde. Sie bildet im Benehmen mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kommission, die den Wettbewerb organisatorisch und fachlich unterstützt. Diese Kommission ist zugleich Bewertungskommission für den Landkreisentscheid. Den Vorsitz führt die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Sie bewertet nicht mit.
 
Als Juroren in dieser Kommission sollten Vertreter beiderlei Geschlechts aus den Bereichen
-
der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Kreisbäuerin),
-
der Bürgermeister,
-
Jugend (z. B. Kreisjugendring),
-
des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege,
-
der Grünordnung und Landespflege,
-
des Bauwesens,
-
des fachlichen Naturschutzes und Landschaftspflege sowie
-
der Kreisheimatpflege
mitwirken.
 
Die Kreisverwaltungsbehörden benennen an der zuständigen „Abteilung Gartenbau“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Gartenbauzentrum) die Bewerber für den Regierungsbezirksentscheid mittels einer Teilnehmerliste – getrennt nach den Gruppen A und B, unter Vorlage der jeweiligen Anmeldeunterlagen und der Besichtigungsberichte zum Kreisentscheid. Bei Einsendungen unvollständiger Unterlagen oder bei verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Regierungsbezirksentscheid.
 
Je nach Anzahl der Teilnehmer in den Landkreisen ist nach folgendem Schlüssel zu melden:
 
Zahl der Teilnehmer im Landkreisentscheid
Höchstzahl der Teilnehmer
am Regierungsbezirksentscheid
Gruppe A
2–5
6–15
16–30
Über 30
Gruppe A
1
1 oder 2*
2 oder 3*
3 oder 4*
Gruppe B
2–5
6–10
Über 10
Gruppe B
1
2 oder 3*
3 oder 4*
*
Davon mindestens 1 Teilnehmer mit keiner bzw. vergleichsweise geringer öffentlicher Förderung (entsprechender Hinweis ist im Besichtigungsbericht erforderlich)
 
Hat sich in der Gruppe A oder B nur ein Bewerber beteiligt, ist dieser der anderen Gruppe zuzuordnen, damit eine Teilnahme möglich ist.
Soweit Stadtteile kreisfreier Städte teilnehmen, gelten die Regelungen für Landkreise entsprechend. Einzelheiten regelt das zuständige Gartenbauzentrum.
Die Kreisverwaltungsbehörden melden den Gartenbauzentren die Teilnehmer am Regierungsbezirksentscheid bis spätestens 15. November 2010.
 
4.3
Regierungsbezirksentscheid 2011
Auf Regierungsbezirksebene ist die Bewertungskommission durch das Gartenbauzentrum zu berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter der Abteilung Gartenbau. Er bewertet nicht mit. Als Juroren werden vorgeschlagen Vertreter beiderlei Geschlechts
-
des Amtes für Ländliche Entwicklung,
-
der Bürgermeister,
-
der Jugend (z. B. Kreisjugendring),
-
des Bezirksverbandes für Gartenbau und Landespflege,
-
der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Bezirksbäuerin),
-
der Kreisfachberatungen für Gartenkultur und Landespflege,
-
des Bauwesens,
-
der Grünordnung und Landespflege,
-
des fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
-
der Bezirksheimatpflege.
 
Die Gartenbauzentren melden dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Teilnehmer zum Landesentscheid bis spätestens 15. November 2011 nach dem folgenden Schlüssel:
 
Zahl aller Teilnehmer
im Regierungsbezirk
Höchstzahl der Teilnehmer
am Landesentscheid
2–5
6–50
51–100
101–200
über 200
1
1 oder 2*
2 oder 3*
3 oder 4*
4 oder 5*
*
Davon mindestens 1 Teilnehmer mit keiner bzw. vergleichsweise geringer öffentlicher Förderung (entsprechender Hinweis ist im Besichtigungsbericht erforderlich)
 
Es kann unberücksichtigt bleiben, ob es sich um Teilnehmer der Gruppen A oder B handelt.
Die Anmeldung zum Wettbewerb einschließlich aller zur Anmeldung geforderten Unterlagen, die Besichtigungsberichte und eine Teilnehmerliste sind jeder Teilnehmermeldung für den Landesentscheid beizugeben. Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen oder verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Landesentscheid.
 
4.4
Landesentscheid 2012
Auf Landesebene wird die Bewertungskommission durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter des Referates „Weinbau und Gartenbau“ des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Landesbewertungskommission führt den Entscheid auf Landesebene durch.
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldet die Landessieger termingerecht zum Bundesentscheid.
 
4.5
Bundesentscheid 2013
Die Bundesbewertungskommission wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen und ermittelt die Bundessieger.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid. Je nach Anzahl aller Teilnehmer in Bayern wird nach folgendem Schlüssel gemeldet:
 
Zahl aller Teilnehmer in Bayern
Höchstzahl der Teilnehmer
am Bundesentscheid (Landessieger)
20–100
101–300
301–500
501–700
701–900
901–1 100
1 101–1 300
1
2
3
4
5
6
7
Ab 1 301 Teilnehmerdörfern kann pro weitere 200 Teilnehmer jeweils ein Landessieger mehr zum Bundesentscheid gemeldet werden.
 
 
5.
Bewertungsrahmen – Was ist gefordert?
Die Leistungen der Dörfer werden vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Ausgangslage und den individuellen Möglichkeiten der Einflussnahme bewertet. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und was getan wurde, diese Ziele zu erreichen. Besonderer Wert wird dabei auch auf Maßnahmen der Gemeinschaft und Aktivitäten, die in Eigenleistung erbracht wurden, gelegt.
 
-
Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen: Was wollen wir – Was haben wir erreicht?
Die Entwicklung des Dorfes in der Region wird beeinflusst durch kontinuierliche und zum Teil abrupte Veränderungen des gesellschaftlichen und natürlichen Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Dorfbewohner können und sollen den Anpassungsprozess aktiv mitgestalten. Von den Bürgern und den Kommunen gemeinsam entwickelte Leitbilder und Entwicklungsstrategien – Ideen, Konzepte und Planungen – für die Zukunft des Dorfes sollen dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten, die wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen und die Lebensqualität im Dorf im Sinn der Nachhaltigkeit zu verbessern. Dabei kommt der Bauleitplanung eine besondere Bedeutung zu.
 
Es gilt, Initiativen der Bürger, der Dorfgemeinschaft, der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Gemeinde zur Nutzung der örtlichen Erwerbspotenziale anzuregen. Hier sind insbesondere solche Aktivitäten im Dorf von Bedeutung, bei denen die Bewohner selber wirtschaftliche Fragestellungen aufwerfen, und mit denen unternehmerische Eigeninitiativen gefördert werden. Die Einbindung der dörflichen Planungen in integrierte überörtliche Entwicklungskonzepte spielt hier eine große Rolle (Das Dorf in der Region). Bedeutung kommt auch der Zusammenarbeit zwischen den Dörfern der Region und zwischen den Planungsebenen zu.
 
-
Soziale und kulturelle Aktivitäten: Was wollen wir – Was haben wir erreicht?
Die aktive Mitwirkung der Bürger bei der Gesamtentwicklung ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die Lebensqualität im Dorf. Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Bereich können das Gemeinschaftsleben und die Integration von Einzelpersonen oder Gruppen aller Altersstufen fördern. Beispielhaft stehen hierfür das Vereinsleben, soziale und kirchliche Einrichtungen, Selbsthilfeleistungen, Gemeinschaftsaktionen und Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen und für jede Altersgruppe eine Perspektive für das Leben im Dorf bieten.
 
-
Baugestaltung und -entwicklung: Was wollen wir – Was haben wir erreicht?
Baugestaltung und -entwicklung sowie raumsparendes Flächenmanagement sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes – sein Charakter, werden maßgeblich durch die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Bausubstanz mitbestimmt. Dabei gilt es, neue Gebäude und Baugebiete dem historischen Orts- und Landschaftscharakter anzupassen und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien eine sinnvolle Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen. Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig das Bild des Dorfes. Eine nachhaltige Raum- und Siedlungsentwicklung verlangt unter anderem den sparsamen und effizienten Umgang mit vorhandenen Flächen und den Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Techniken. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger ist zu würdigen. So trägt die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zum Schutz der Ressourcen und zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der ländlichen Räume bei.
 
-
Grüngestaltung und -entwicklung: Was wollen wir – Was haben wir erreicht?
Das Grün im Dorf und die dörfliche Gartenkultur haben wesentlichen Einfluss auf eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn- und Lebensqualität im Dorf. Die Vernetzung mit der umgebenden Landschaft und die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume prägen darüber hinaus die Qualität des Naturhaushaltes. Dabei sollte die regional- und dorftypische Tier- und Pflanzenwelt erhalten und entwickelt bzw. wieder hergestellt werden. Wesentliche Bedeutung für die Stärkung der Belange von Natur und Umwelt kommt dabei der Information und Motivierung der Bürger, der Initiierung von Eigenverantwortung und der Anregung zur Mitwirkung zu.
 
-
Das Dorf in der Landschaft: Was wollen wir – Was haben wir erreicht?
Gestaltung und Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung einer umweltfreundlichen Landnutzung tragen zur Sicherung des Naturhaushaltes bei. Dabei sind die Einbindung des Dorfes in die Landschaft, die Gestaltung des Ortsrandes sowie die Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile zu beachten. Die Steigerung der Vielfalt an naturnahen Landschaftsbestandteilen, wie Hecken, Feldgehölzen, Teichen, Feuchtbiotopen sichert die Lebensräume für Pflanzen und Tiere und kommt dem Dorf zu Gute.
 
-
Gesamturteil
Diese fünf Fachbewertungsbereiche werden vor dem Hintergrund der individuellen Einflussmöglichkeiten des Dorfes auf seine künftige Entwicklung sowie der jeweiligen besonderen Ausgangslage beurteilt. In allen Bereichen sollen dabei die eigenständigen Leistungen der Dorfbewohner bei der Entwicklung ihres Dorfes im Vordergrund stehen.
 
Um zu prüfen, ob die dargestellten Einzelmaßnahmen zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammengeführt wurden, sind die unter Nr. 1 genannten Querschnittskriterien (Ziele des Wettbewerbs) zu berücksichtigen.
 
Die Einzelbereiche gehen wie folgt in das Gesamturteil ein:
 
 
Punkte
Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen
15
Soziale und kulturelle Aktivitäten
20
Baugestaltung und -entwicklung
25
Grüngestaltung und -entwicklung
25
Das Dorf in der Landschaft
15
 
 
6.
Auszeichnungen für die Teilnehmer
Die erfolgreichsten Teilnehmer am Kreisentscheid werden vom Landrat bzw. der Landrätin bekannt gegeben und ausgezeichnet, die erfolgreichsten Teilnehmer am Regierungsbezirksentscheid vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin.
Die Sieger auf Landesebene werden vom Bayerischen Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt gegeben. Ihnen werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten mit Urkunden verliehen.
Für beispielhafte Leistungen im Sinn des Wettbewerbs können beim Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesentscheid Sonderpreise vergeben werden.
 
 
7.
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Es empfiehlt sich, die Durchführung des Wettbewerbs bereits auf Kreis- und Regierungsbezirksebene öffentlichkeitswirksam in der Presse darzustellen und die Richtlinie zum 24. Wettbewerb im jeweiligen Amtsblatt zu veröffentlichen.
 
 
8.
Ausschluss des Rechtsweges
Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
 
9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
 
 
Josef Huber
Ministerialdirektor