Veröffentlichung AllMBl. 2010/05 S. 155 vom 31.03.2010

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IID9-43437-004/04
913-I
913-I
 
Änderung der
Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden
zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau;
Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 / Fassung 2007,
TL G SoB-StB 04
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
 
vom 31. März 2010 Az.: IID9-43437-004/04
 
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
 
 
1.
Allgemeines
Im Hinblick auf die Umsetzung der „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2004 / Fassung 2007“ (TL G SoB-StB 04), wird die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde vom 13. Juni 2008 (AllMBl S. 394) wie folgt ergänzt:
 
 
2.
Nr. 3.5 erhält folgende Fassung:
,,3.5
Zu Anlage 2.1 bzw. Anlage 2.3 der TL G SoB-StB 04:
(Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für die Güteüberwachung – gemischspezifische Eigenschaften)
 
Lfd. Nr. 1, Stoffliche Kennzeichnung:
Ergänzend ist bei Baustoffgemischen bei Zugabe von ungebrochenen feinen Gesteinskörnungen bzw. Gesteinskörnungsgemischen 0/5 der Anteil im Rahmen der Erstprüfung bzw. Fremdüberwachung zu ermitteln. Die Prüfung erfolgt nach TP Gestein-StB, Teil 3.1.2 (Verwendung eines Binokulars, Prüfkornklasse 0,71/1 mm; Streupräparat mit mindestens 250 Körnern).
 
Lfd. Nr. 7, Wassergehalt / Trockendichte:
Die Prüfung ist im Rahmen der Erstprüfung und im Rahmen der Fremdüberwachung alle fünf Jahre durchzuführen. Ergänzend dazu ist die Wasserdurchlässigkeit (k10) nach DIN 18130-1 (Verfahren ZY-ES-ST-2) am zertrümmerten Probenmaterial nach Abschnitt 2.3.6 der DBS 918062 (Technische Lieferbedingungen Korngemische für Trag- und Schutzschichten zur Herstellung von Eisenbahnfahrwegen; DB AG, TBT, Kleyerstraße 90, 60326 Frankfurt/Main, Ausgabe Juli 2007) zu bestimmen.“
 
 
3.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. März 2010 in Kraft.
 
 
Josef  P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor