Veröffentlichung AllMBl. 2010/07 S. 191 vom 18.06.2010

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Az.: IIZ5-40011-24/10
73-I
73-I
 
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Ausgabe 2009
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
 
vom 18. Juni 2010 Az.: IIZ5-40011-24/10
 
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
 
1.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen novelliert.
 
2.
Die Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 2009 (VOB Teile A und B) vom 31. Juli 2009 wurde im Bundesanzeiger vom 15. Oktober 2009 (Nr. 155a) veröffentlicht, ergänzt durch die Berichtigung der Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 19. Februar 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 5. März 2010 (Nr. 36, S. 940).
Ebenfalls überarbeitet und aktualisiert wurde der Teil C der VOB.
Die Gesamtausgabe der Neufassung der VOB Teile A, B und C, VOB 2009 wurde im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) herausgegeben.
Die Teile A und B sowie die zugehörigen Hinweise sind im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de unter Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften einsehbar.
 
3.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB Teil A, Ausgabe 2009 wird durch die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) vom 7. Juni 2010 (BGBl I S. 724) für Bauaufträge ab Erreichen der Schwellenwerte gemäß § 100 GWB verbindlich vorgeschrieben. Diese trat am 11. Juni 2010 in Kraft.
Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A und der Teile B und C der VOB ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung und der Bayerischen Haushaltsordnung.
 
4.
Die Neufassung der VOB Ausgabe 2009, Teile A, B und C wird mit Wirkung vom 1. Juli 2010 eingeführt. Sie ersetzt die VOB Ausgabe 2006 (Bekanntmachung vom 31. Oktober 2006, AllMBl S. 431).
Die Regelungen der Bekanntmachung der Staatsregierung vom 3. März 2009 zur Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 (StAnz Nr. 10, AllMBl S. 107) bleiben unberührt.
 
Josef  Poxleitner
Ministerialdirektor