Veröffentlichung AllMBl. 2010/09 S. 215 vom 06.09.2010

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IB3-3321.1-38
2024-I
2024-I
 
Muster für Konzessionsverträge
zwischen Gemeinden
und Elektrizitätsversorgungsunternehmen
(Musterkonzessionsvertrag – Strom)
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 6. September 2010 Az.: IB3-3321.1-38
 
 
1.
Landesrechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Gemeinden in der örtlichen Stromversorgung ist Art. 83 Abs. 1 der Verfassung (Aufgabe des eigenen Wirkungskreises). Soweit die Gemeinden ihr Gebiet nicht selbst mit Strom versorgen, schließen sie mit einem anderen (in der Regel regionalen) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) einen sogenannten Konzessionsvertrag. Drei regionale Versorgungsunternehmen sind aufgrund der sogenannten Staatsverträge mit dem Freistaat Bayern verpflichtet, Konzessionsverträgen mit Gemeinden ein vom Staatsministerium des Innern genehmigtes Vertragsmuster zugrunde zu legen.
Im Einzelnen sind dies folgende Unternehmen:
E.ON Bayern AG – für das Versorgungsgebiet der ehemaligen Unternehmen Energieversorgung Ostbayern AG (OBAG), Energieversorgung Oberfranken AG (EVO) und Überlandwerk Unterfranken AG (ÜwU) –,
N-ERGIE Aktiengesellschaft – für das Versorgungsgebiet des ehemaligen Unternehmens Fränkisches Überlandwerk AG (FÜW) –,
Lechwerke AG.
 
Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VBEW) hat mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag ein neues Muster für einen Konzessionsvertrag vereinbart. Das als Anlage abgedruckte Muster wurde vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am 6. September 2010 genehmigt. Das Vertragsmuster kann von allen bayerischen Gemeinden angewendet werden.
 
 
2.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Juli 2007 (AllMBl S. 375) wird aufgehoben.
 
 
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
 
 
Günter  S c h u s t e r
Ministerialdirektor
 

Anlage