Veröffentlichung AllMBl. 2010/09 S. 231 vom 06.09.2010

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2010
 
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
 
vom 6. September 2010
 
 
Aufgrund des Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, ber. 1995, S. 98, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 13 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2010 folgende Haushaltssatzung:
 
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.084.600 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
221.600 €
ab.
 
 
§ 2
 
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
 
 
§ 3
 
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
 
 
§ 4
 
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 €  festgesetzt.
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

564.200 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:

Bezirk Niederbayern
225.680 € 
Bezirk Oberpfalz
225.680 € 
Landkreis Regensburg
67.704 € 
Stadt Regensburg
22.568 € 
Gemeinde Alteglofsheim
22.568 € 
564.200 €
1.128.400 €
 
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
 
 
§ 6
 
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
 
 
§ 7
 
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
 
 
Herbert  Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender