Veröffentlichung AllMBl. 2011/02 S. 70 vom 19.01.2011

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Gebührensatzung
des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
für seine Internatsschulen
Bekanntmachung
des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
vom 19. Januar 2011
 
 
Auf der Grundlage der Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1, 22 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime vom 10. Dezember 1980 (MABl 1981 S. 6) in der Fassung der Neubekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. März 2008 (AllMBl S. 221) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime in ihrer Sitzung am 19. Januar 2011 folgende Neufassung der Satzung vom 2. Juli 2007, zuletzt neugefasst mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 5. Februar 2009 (AllMBl S. 124), beschlossen:
 
 
§ 1  Anwendungsbereich
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime erhebt für den Besuch seiner Internatsschulen Gebühren in Form von Internatskosten (Entgelt für Unterbringung, Verpflegung und erzieherische Betreuung) und Tagesheimkosten (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) sowie Kosten für die gebundene Ganztagsklasse (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgegebenen Modellbeschreibung) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
 
 
§ 2  Internatskosten
Die Internatskosten betragen ab dem 1. September 2011:
1. für das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.370,53 EUR monatlich 364,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 4.994,89 EUR monatlich 416,30 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.307,08 EUR monatlich 442,30 EUR
2. für das Landschulheim Schloss Ising für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.682,71 EUR monatlich 390,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 5.244,64 EUR monatlich 437,10 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.681,70 EUR monatlich 473,50 EUR
3. für das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.370,53 EUR monatlich 364,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 4.994,89 EUR monatlich 416,30 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.307,08 EUR monatlich 442,30 EUR
4. für das Landschulheim Kempfenhausen für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.682,71 EUR monatlich 390,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 5.244,64 EUR monatlich 437,10 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.681,70 EUR monatlich 473,50 EUR
 
 
§ 3  Tagesheimkosten
Die Tagesheimkosten (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) betragen ab dem 1. September 2011 für alle Internatsschulen jährlich 1.748,21 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf gleiche Monatsbeträge von je 145,70 EUR aufgeteilt.
 
 
§ 4  Kosten für die gebundene Ganztagsklasse
Die Kosten für die gebundene Ganztagsklasse (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgegebenen Modellbeschreibung) betragen ab dem 1. September 2011 für alle Internatsschulen jährlich 1.140,00 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf Monatsbeträge von je 95,00 EUR aufgeteilt. Für Internatsschüler reduzieren sich die Kosten nach Abzug des Verpflegungsanteils auf jährlich 372,00 EUR; Satz 2 gilt entsprechend.
 
 
§ 5  Dynamisierung, Gebührenverzeichnis
Die Internats- und Tagesheimkosten sowie die Kosten für die gebundene Ganztagsklasse erhöhen sich auf Basis der Jahresbeträge jährlich um 1 %. Die sich hieraus ergebenden Monatsbeträge werden auf volle Dezimalstellen aufgerundet. Die Internats- und Tagesheimschulkosten sowie die Kosten für die gebundene Ganztagsklasse werden in einem Gebührenverzeichnis, das als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, jährlich fortgeschrieben.
 
 
§ 6  Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit Vertragsschluss.
Gebührenschuldner sind die Vertragsnehmer. Mehrere Vertragsnehmer haften als Gesamtschuldner.
Die Gebühren (Monatsbetrag) sind jeweils am Ersten eines Monats fällig.
Einzelheiten sind in den Internats- und Tagesheimschulverträgen sowie in den Verträgen für die gebundene Ganztagsklasse geregelt.
 
 
§ 7  Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 19. Januar 2011 für Verträge, die mit Wirkung vom 1. September 2011 in Vollzug gesetzt werden bzw. sind, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 5. Februar 2009 außer Kraft.
 
 
München, 19. Januar 2011
 
Der Verbandsvorsitzende
Harald Leitherer
Landrat
 
 
 
Anlage 1
 
 
Gebührenverzeichnis
des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
 
 
Anlage 1 zu § 4 der Gebührensatzung vom 19. Januar 2011
 
I.  Internatskosten
Die Internatskosten betragen ab dem 1. September 2011:
1. für das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.370,53 EUR monatlich 364,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 4.994,89 EUR monatlich 416,30 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.307,08 EUR monatlich 442,30 EUR
2. für das Landschulheim Schloss Ising für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.682,71 EUR monatlich 390,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 5.244,64 EUR monatlich 437,10 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.681,70 EUR monatlich 473,50 EUR
3. für das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.370,53 EUR monatlich 364,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 4.994,89 EUR monatlich 416,30 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.307,08 EUR monatlich 442,30 EUR
4. für das Landschulheim Kempfenhausen für die
5. und 6. Jahrgangsstufe 4.682,71 EUR monatlich 390,30 EUR
7. bis 9. Jahrgangsstufe 5.244,64 EUR monatlich 437,10 EUR
10. bis 13. Jahrgangsstufe 5.681,70 EUR monatlich 473,50 EUR
 
 
II.  Tagesheimkosten
Die Tagesheimkosten (Entgelt für Verpflegung und erzieherische Betreuung) betragen ab dem 1. September 2011 für alle Internatsschulen jährlich 1.748,21 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf gleiche Monatsbeträge von je 145,70 EUR aufgeteilt.
 
III.  Kosten für die gebundene Ganztagsklasse
Die Kosten für die gebundene Ganztagsklasse (Entgelt für Verpflegung sowie Förder- und Betreuungsangebot nach Maßgabe der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgegebenen Modellbeschreibung) betragen ab dem 1. September 2011 für alle Internatsschulen jährlich 1.140,00 EUR. Der Jahresbetrag ist zur Vereinfachung der Zahlungsweise in zwölf Monatsbeträge von je 95,00 EUR aufgeteilt. Für Internatsschüler reduzieren sich die Kosten nach Abzug des Verpflegungsanteils auf jährlich 372,00 EUR; Satz 2 gilt entsprechend.
 
 
München, 19. Januar 2011
 
Der Verbandsvorsitzende
Harald Leitherer
Landrat