Veröffentlichung AllMBl. 2011/04 S. 147 vom 18.03.2011

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Az.: IID8-43420-012/91
913-I
913-I
 
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING),
Fortschreibung Dezember 2009
 
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
 
vom 18. März 2011   Az.: IID8-43420-012/91
 
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
 
 
1.
Allgemeines
Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen Sammlung Brücken- und Ingenieurbau und werden regelmäßig von einer Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2008 vom 3. Dezember 2008 wurden die RiZ-ING, Stand August 2008, bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand August 2008 sind mit Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 29. Januar 2009 (Az.: IID8-43420-012/91) eingeführt worden.
 
 
2.
Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrunde liegende Stand der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
 
 
3.
Anwendung
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2010 vom 23. Juli 2010 (Az.: StB 17/7192.70/23-1249322) bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 15/2010 sind zu beachten.
 
 
4.
Außerkrafttreten
Das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 29. Januar 2009 ist nicht mehr anzuwenden.
 
 
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 15/2010 ist im Verkehrsblatt, Heft 15/2010 vom 15. August 2010 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 15/2010 und die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, werden im Internet bereit gestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, können einschließlich dem „Inhaltsverzeichnis Richtzeichnungen für Ingenieurbauten, Stand Dezember 2009“, den „Hinweisen zu den geänderten Richtzeichnungen des Ausgabeblocks Dezember 2009“ und den „Hinweisen zu den RiZ-ING, Stand 23. Juli 2010“ von der Homepage der BASt kostenlos herunterladen werden unter www.bast.de (Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf).
 
 
Josef  P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor