Veröffentlichung AllMBl. 2011/05 S. 189 vom 10.05.2011

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Az.: VI3/6513-03-1/26
2231-A
2231-A
Änderung der Sprachförderrichtlinie
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 10. Mai 2011  Az.: VI3/6513-03-1/26
 
Die Richtlinie für die Verbesserung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Sprachförderrichtlinie) vom 5. Mai 2008 (AllMBl S. 333), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. Juni 2009 (AllMBl S. 250), wird wie folgt geändert:
1.
In Ziffer 12 werden die Wörter „31. Dezember 2011“ durch die Wörter „31. Dezember 2012“ ersetzt.
2.
Nach Ziffer 12 wird folgende neue Ziffer 13 angefügt:
„13.
Übergangsregelung
1Im Kalenderjahr 2011 nach Ziffer 5 begonnene Maßnahmen können abweichend von Ziffer 5 Satz 1 im Zeitraum bis 31. Juli 2012 abgewickelt werden, sofern im Kalenderjahr 2011 mindestens bereits 102 Stunden geleistet wurden. 2Kostensteigerungen in 2012 werden bei der Zuwendung nicht berücksichtigt, die Kostenpauschale nach Ziffer 6.2.1 Satz 5 und Ziffer 6.2.2 Satz 4 wird nicht für Zeiten in 2012 angepasst. 3Der Verwendungsnachweis für in 2011 begonnene Maßnahmen ist spätestens bis 31. Oktober 2012 vorzulegen.“
 
Seitz
Ministerialdirektor