Veröffentlichung AllMBl. 2012/01 S. 87 vom 10.01.2012

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Az.: F6-0547.1-1/19
7900-L
7900-L
Dritte Änderung der Dienstkleidungsvorschrift
für die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 10. Januar 2012  Az.: F6-0547.1-1/19
Die Dienstkleidungsvorschrift für die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung (Dienstkleidungsvorschrift – DklV) vom 1. September 2006 (AllMBl S. 333), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. August 2010 (AllMBl S. 222), wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:
1.
Die Einleitungsformel erhält folgende Fassung: „Auf Grund von Art. 75 des Bayerischen Be-amtengesetzes – BayBG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2008 (GVBl S. 500, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), und Art. 102 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes – BayBesG – vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, ber. S. 764, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 20. Dezember 2011 (GVBl S. 689), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsminis-terium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift:“
2.
Nr. 8.1 erhält folgende Fassung: „Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.“
3.
Nr. 1 der Anlage zur DklV wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 2 werden die Worte „sind auf der Vorderseite der Schriftzug ‚BAYERISCHE FORSTVERWALTUNG‘ sowie das Logo der Bayerischen Forstverwaltung, ein stilisierter Baum, silbergrau“ ersetzt durch die Worte „ist auf der Vorderseite die Wort-Bild-Marke der Bayerischen Forstverwaltung“.
b)
Die Sätze 10 bis 16 werden gestrichen.
c)
Der bisherige Satz 17 wird zu Satz 10 und wie folgt geändert: Die Zahl „5“ wird durch die Worte „10 g/m2“ ersetzt.
4.
Nr. 2 der Anlage zur DklV wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „Fleecejacke“ durch das Wort „Dienstfleecejacke“ ersetzt.
b)
Satz 2 erhält folgende Fassung: „Auf Brusthöhe verläuft auf der Vorderseite eine zweifarbige Passe in Mittelblau und Schwarz, die nach oben von einer Reflexpaspel begrenzt wird.“
c)
In Satz 3 werden die Worte „dem Fleece das Logo der Bayerischen Forstverwaltung blau“ durch die Worte „der Passe die Wort-Bild-Marke der Bayerischen Forstverwaltung“ ersetzt.
d)
Die Sätze 5 bis 10 werden gestrichen.
e)
Satz 11 wird zu Satz 5 und wie folgt geändert: Die Worte „ca. 275 g/m2“ werden durch die Worte „320 g/m2 ± 10 g/m2“ ersetzt.
5.
Nr. 3 der Anlage zur DklV wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „Fleeceweste“ durch das Wort „Dienstwindstopperweste“ ersetzt.
b)
Satz 2 erhält folgende Fassung: „Auf Brusthöhe verläuft auf der Vorderseite eine zweifarbige Passe in Blau und Schwarz, die nach oben von einer Reflexpaspel begrenzt wird.“
c)
Es wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „Der vom Kragen bis zum Saum durchgehende Reißverschluss ist an den Kanten eingefasst.“
d)
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert: Die Worte „Das Logo der Bayerischen Forstverwaltung ist blau“ werden durch die Worte „Die Wort-Bild-Marke der Bayerischen Forstverwaltung ist“ ersetzt.
e)
Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 5.
f)
Der bisherige Satz 5 wird zu Satz 6 und wie folgt geändert: Die Worte „ca. 320 g/m2“ werden durch die Worte „320 g/m2 ± 30 g/m2 ersetzt.
6.
Nr. 4 der Anlage zur DklV wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „Langarmhemd“ durch das Wort „Diensthemd“ ersetzt.
b)
In Satz 1 wird das Wort „Funktionshemd“ durch das Wort „Diensthemd“ ersetzt.
c)
In Satz 2 werden die Worte „befindet sich in Blau eingestickt das Logo der Bayerischen Forstverwaltung“ durch die Worte „ist die Wort-Bild-Marke der Bayerischen Forstverwaltung eingestickt“ ersetzt.
d)
Satz 3 erhält folgende Fassung: „Auf dem linken Ärmel ist das Hoheitsabzeichen aufgenäht.“
e)
Die Sätze 4 bis 6 werden gestrichen.
f)
Der bisherige Satz 7 wird Satz 4 und wie folgt geändert: Nach „130 g/m2“ werden die Worte „± 10 g/m2“ ergänzt.
7.
Nr. 5 der Anlage zur DklV wird gestrichen.
8.
Aus der bisherigen Nr. 6 der Anlage zur DklV wird Nr. 5. Im letzten Satz wird die Zahl „5“ um die Angabe „g/m2“ ergänzt.
9.
Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
„6.
Beschreibung Hoheitsabzeichen
Das Hoheitsabzeichen ist ein auf schildförmige Tuchunterlage gesticktes Abzeichen. Über dem Wappen des Freistaats Bayern ist in goldfarbener Schrift das Wort „Forstverwaltung“ eingestickt. Das Hoheitsabzeichen ist ca. 10 cm hoch und ca. 8 cm breit.“
Georg Windisch
Ministerialdirigent